4-Jährige beschädigt parkendes Auto

Hallo! Folgender natürlich hypothetischer Fall:

Mutter A verfrachtet Kind B in das parkende Auto auf ihren Kindersitz. Bevor die Tür endgültig geschlossen wurde, tritt das 4-jährige Mädchen unvermutet die Tür von innen auf und rammt diese in das danebenstehende Auto. Es ist eine Delle mit Lackschaden zu erkennen. Die Mutter ist Fahrzeugführerin an dem Tag. Der Vater ist Fahrzeughalter.

Frage: Ist der Schaden ein Fall für die Kfz-Haftpflicht oder für die Privathaftpflicht der Mutter bzw. des Vaters?

-Besteht überhaupt eine Pflicht zur Regulierung, da das Kind sehr jung ist?

  • Wer prüft die Rechtslage? Wird die Pflicht zur Haftung überhaupt durch die Versicherung geprüft?
    Bei einer Schadensmeldung an die Kfz-HP ändern sich ja die Prämien während eine Privat-HP das nicht hat. Es ist also ein wesentlicher Unterschied und das Interesse der Versicherung zur regulieren natürlich auch.
    -Werden mit einer Schadensmeldung an die Versicherung schon Fakten geschaffen d.h. ein zurück gibt es nicht mehr, oder kann der Versicherungsnehmer jederzeit selber den Schaden tragen.
    -Wer stellt die Höhe des Schadens sachkundig fest (und legt nicht noch was drauf?

Gruß

M.G

Hallo

Hallo! Folgender natürlich hypothetischer Fall:

Mutter A verfrachtet Kind B in das parkende Auto auf ihren
Kindersitz. Bevor die Tür endgültig geschlossen wurde, tritt
das 4-jährige Mädchen unvermutet die Tür von innen auf und
rammt diese in das danebenstehende Auto. Es ist eine Delle mit
Lackschaden zu erkennen. Die Mutter ist Fahrzeugführerin an
dem Tag. Der Vater ist Fahrzeughalter.

Frage: Ist der Schaden ein Fall für die Kfz-Haftpflicht oder
für die Privathaftpflicht der Mutter bzw. des Vaters?

Die PHV bezahlt keine Schäden die mit einem KFZ begangen werden

-Besteht überhaupt eine Pflicht zur Regulierung, da das Kind
sehr jung ist?

Der Schaden wurde aber mit der Tür des PKW verursacht

  • Wer prüft die Rechtslage? Wird die Pflicht zur Haftung
    überhaupt durch die Versicherung geprüft?

na klar

Bei einer Schadensmeldung an die Kfz-HP ändern sich ja die
Prämien während eine Privat-HP das nicht hat. Es ist also ein
wesentlicher Unterschied und das Interesse der Versicherung
zur regulieren natürlich auch.
-Werden mit einer Schadensmeldung an die Versicherung schon
Fakten geschaffen d.h. ein zurück gibt es nicht mehr, oder
kann der Versicherungsnehmer jederzeit selber den Schaden
tragen.

kann man jederzeit selber zahlen,die Versicherung rechnet einem auch aus, ob das lohnt oder nicht

-Wer stellt die Höhe des Schadens sachkundig fest (und legt
nicht noch was drauf?

solche Leute nennen sich Gutachter…

Gruß

M.G

Der Mikesch

Frage: Ist der Schaden ein Fall für die Kfz-Haftpflicht oder

Ja.

für die Privathaftpflicht der Mutter bzw. des Vaters?

Nein.

-Besteht überhaupt eine Pflicht zur Regulierung, da das Kind sehr jung ist?

Ja, weil der Schaden durch den Betrieb des Autos passiert ist.

  • Wer prüft die Rechtslage? Wird die Pflicht zur Haftung
    überhaupt durch die Versicherung geprüft?

Natürlich, die Haftpflichtverscierhung, egal ob KFZ- oder Privat-, wehrt auch unberechtigte Ansprüche ab.

Bei einer Schadensmeldung an die Kfz-HP ändern sich ja die
Prämien während eine Privat-HP das nicht hat. Es ist also ein
wesentlicher Unterschied und das Interesse der Versicherung
zur regulieren natürlich auch.

Hier hat die Versicherung keine Gestaltungsmöglichkeit, die Rechtslage ist eindeutig.

-Werden mit einer Schadensmeldung an die Versicherung schon
Fakten geschaffen d.h. ein zurück gibt es nicht mehr, oder
kann der Versicherungsnehmer jederzeit selber den Schaden
tragen.

Er kann den Schaden nach erfolgter Regulierung übernehmen.

-Wer stellt die Höhe des Schadens sachkundig fest (und legt
nicht noch was drauf?

Der Schädiger kann sich selbst darum kümmern, wenn er das will und anderen mißtraut.

Hallo! Folgender natürlich hypothetischer Fall:

Auch Hallo,

leider muß ich meinen Vorrednern widersprechen. Hier greift fer genannte Ausschluß, die s.g. Bezinklausel nicht, da der Verursacher weder Eigentümer, Besitzer, Halter oder Führer des Fahrzeuges war! Diese Halbweisheiten werde hier alle paar Monate verbreitet.

Die PH muß hier eintreten. Die Frage ist natürlich, ob die Ansprüche nur abgewehrt oder befriedigt werden. Sind Schäden durch deliktsunfähige Kinder eingeschlossen oder nicht. Wenn nein, übernimmt die PH die komplette Abwehr der Schadenersatzansprüche.

Natürlich übernimmt auch die Kfz.-Haftpflicht den Schaden, aber eben mit den bereits angeführten „Nebenwirkungen“.

Viele Grüße

Michael

Selber Hallo,

Fahrzeuges war! Diese Halbweisheiten werde hier alle paar Monate verbreitet.

Ich habe genau diesen Fall gerade eben mit unserer Schadensabteilung besprochen. Aussage: Keine PH, sondern KFZ-Haftpflicht, weil Fahrzeug in Betrieb.

Die PH muß hier eintreten.

Da sind andere Leute anderer Meinung.

Viele Grüße

Ebenso

Michael

Nordlicht

1 Like

Selber Hallo,

Hi Nordlicht

Fahrzeuges war! Diese Halbweisheiten werde hier alle paar Monate verbreitet.

Ich habe genau diesen Fall gerade eben mit unserer
Schadensabteilung besprochen. Aussage: Keine PH, sondern
KFZ-Haftpflicht, weil Fahrzeug in Betrieb.

ich bleibe bei meinem Standpunkt und sage, dass es über die PH zu regeln ist. Die Benzinklausel greift hier nicht aus vorgenannten Gründen.

Die PH muß hier eintreten.

Da sind andere Leute anderer Meinung.

Viele Grüße

Ebenso

Michael

Nordlicht

Sonnige Grüße
Michael

http://www.gerling.de/media/de/internet/pdf/sach_pri…

http://www.gerling.de/media/de/internet/pdf/sach_pri…

Welche Passage stützt jetzt deine Interpretation?

Warum spielt es keine Rolle, dass das Kind gar nicht deliktfähig sein würde?

m.

http://www.gerling.de/media/de/internet/pdf/sach_pri…

Sorr, irgendwie war mein Tet ploözlich weg. Also, nur ein Beispiel für BBRs. Punkt 5.1., hier ist meine Aussage nachzulesen bezüglich, dass die Benzinklausel beim Kind nicht greift.

Welche Passage stützt jetzt deine Interpretation?

Warum spielt es keine Rolle, dass das Kind gar nicht
deliktfähig sein würde?

Die Frage deliktsfähig spielt dahingehend eine Rolle ob der Geschädigte Geld sieht oder eben nicht. Die PH greift in jedem Fall, sind Schäden durch deliktsunfähige Kinder eingeschlossen wird der Schaden gezahlt, sind sie nicht eingeschlossen wehrt die PH den Schaden für dich ab, bis in die oberste gerichtliche Instanz.

Grüße
Michael

m.

Hallöchen,

also…

Das Kind haftet nicht, da deliktunfähig und außerdem im Straßenverkehr privilegiert.
Es käme aber eine Aufsichtspflichtverletzung der Mutter in Frage (könnte man aus der Schilderung herauslesen), somit ist es zunächst ein Fall für die PH der Mutter/Eltern. Da aber die Mutter als Fahrerin des Fahrzeuges „beschäftigt“ war, greift die PH nicht (@Mike: Verursacherin ist hier nicht das Kind, sondern die Mutter als Aufsichtsperson => Aufsichtspflichtverletzung, und die Mutter gehört zum von Dir genannten Personenkreis…).

Also kommt die KH zum Zug; die Mutter ist als Fahrerin dort automatisch mitversicherte Person, und abgesehen davon haftet der Halter ohnehin aus der Betriebsgefahr - die verwirklicht sich bereits beim Ein-/Aussteigen, und eine Exculpierung ist nicht möglich, da kein unabwendbares Ereignis vorliegt.

Der SFR wird zurückgestuft, aber der Schaden kann zurückgekauft werden.

Grüße, M

Ok, nehmen wir für diesen Fall an, das der PH Vertrag ausdrücklich die Haftung für deliktunfähige Kinder einschließt. Das ist ja heutzutage eine mögliche Deckungserweiterung für Familien-HPs

Wie sähe es dann aus?

m

Hallöchen,

also…

Das Kind haftet nicht, da deliktunfähig und außerdem im
Straßenverkehr privilegiert.

Ok, nehmen wir für diesen Fall an, das der PH Vertrag
ausdrücklich die Haftung für deliktunfähige Kinder
einschließt. Das ist ja heutzutage eine mögliche
Deckungserweiterung für Familien-HPs

Wie sähe es dann aus?

Ich bleibe bei meiner Aussage! In JEDEM Falle die PHV. Wenn Schäden durch deliktsunfähige Kinder eingeschlossen sind, um so besser für den Geschädigten!

@MASCH: warum soll die Mutter die Aufsichtpflicht verletzt haben? Weil sie vorne sitzt und das Kind vorschriftsgemäß hinten?

Viele Grüße
Mike

m

Hallöchen,

also…

Das Kind haftet nicht, da deliktunfähig und außerdem im
Straßenverkehr privilegiert.

Hallo,

beide Versicherungen müßten sich natürlich damit befassen, wenn sie in Anspruch genommen werden. Allerdings mit unterschiedlichem Ergebnis.

Die Privathaftpflicht gibt Deckungsschutz für die Tochter als mitversicherte Person in dem Vertrag. Für die Tochter lehnt sie die Haftung ab, da die Tochter als 4-jährige nicht in Haftung genommen werden kann. Für die Mutter lehnt die Privathaftpflicht bereits die Deckung ab, da die Mutter das Fahrzeug geführt hat. Für die Mutter greift also sehr wohl die „Benzinklausel“.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung gibt Deckungsschutz für beide (Tochter ist berechtigte Insassin, Mutter berechtigte Fahrerin). Die Tochter selbst kann nicht in Haftung genommen werden, die Mutter vielleicht (Aufsichtspflichtverletzung), aus der Gefährdungshaftung des Fahrzeugs ist die Haftung im Zweifelsfall gegeben.

Damit leistet die Kfz-Haftpflicht.

Viele Grüße
Andreas

Frage: Ist der Schaden ein Fall für die Kfz-Haftpflicht oder
für die Privathaftpflicht der Mutter bzw. des Vaters?

Bitte beachten, das in dem Fall eine Zusatzvereinbarung für nicht deliktfähige Kinder vorhanden sein soll…

Hallo,

Die Privathaftpflicht gibt Deckungsschutz für die Tochter als
mitversicherte Person in dem Vertrag. Für die Tochter lehnt
sie die Haftung ab, da die Tochter als 4-jährige nicht in

Viele Grüße
Andreas

Frage: Ist der Schaden ein Fall für die Kfz-Haftpflicht oder
für die Privathaftpflicht der Mutter bzw. des Vaters?

Hallo,

Auch ein Hallo

beide Versicherungen müßten sich natürlich damit befassen,
wenn sie in Anspruch genommen werden. Allerdings mit
unterschiedlichem Ergebnis.

Richtig!

Die Privathaftpflicht gibt Deckungsschutz für die Tochter als
mitversicherte Person in dem Vertrag. Für die Tochter lehnt
sie die Haftung

Aber es besteht Deckung! Der Versicherer wehrt die Ansprüche für den Kudnen ab. Aaaaaber wir setzen in dem vorliegenden Fallbeispiel voraus, dass deliktsunfähige Kinder mitversichert sind, somit besteht Dekcung UND der Versicherer haftet auch!

ab, da die Tochter als 4-jährige nicht in
Haftung genommen werden kann. Für die Mutter lehnt die
Privathaftpflicht bereits die Deckung ab, da die Mutter das
Fahrzeug geführt hat. Für die Mutter greift also sehr wohl die
„Benzinklausel“.

Grüße
Mike

Die Kfz-Haftpflichtversicherung gibt Deckungsschutz für beide
(Tochter ist berechtigte Insassin, Mutter berechtigte
Fahrerin). Die Tochter selbst kann nicht in Haftung genommen
werden, die Mutter vielleicht (Aufsichtspflichtverletzung),
aus der Gefährdungshaftung des Fahrzeugs ist die Haftung im
Zweifelsfall gegeben.

Damit leistet die Kfz-Haftpflicht.

Viele Grüße
Andreas

Frage: Ist der Schaden ein Fall für die Kfz-Haftpflicht oder
für die Privathaftpflicht der Mutter bzw. des Vaters?

Hallo,

ich kenne die Klauseln „deliktunfähige Kinder“ so, dass es in denen einen Vorbehalt gibt, der so oder so ähnlich formuliert ist: „…soweit dies der Versicherungsnehmer wünscht (gehe ich mal von aus) und ein anderer Versicherer nicht leistungspflichtig ist..“

Da hier die Kfz-Haftpflicht leistungspflichtig ist, würde die Klausel also nicht greifen und die PHV auch mit dieser Zusatzvereinbarung nicht zahlen.

Ich sage aber auch gleich dazu: Hier kommt es konkret auf die Formulierung der Klausel an, die muss nicht überall bei allen Gesellschaften gleich lauten.

Viele Grüße
Andreas

Bitte beachten, das in dem Fall eine Zusatzvereinbarung für
nicht deliktfähige Kinder vorhanden sein soll…

Hallo,

Die Privathaftpflicht gibt Deckungsschutz für die Tochter als
mitversicherte Person in dem Vertrag. Für die Tochter lehnt
sie die Haftung ab, da die Tochter als 4-jährige nicht in

Hallo,
hat sich wohl überschnitten. Dazu zwei weiter drunten. Kurz gesagt kommt´s auf die Formulierung der Klausel an. Ich kenne die so, dass die nicht greift, wenn eine andere Versicherung leistet. Da hier die Kfz-Haftpflicht leistet -> keine Zahlung aus der PHV auch mit Klausel „deliktunfähige Kinder“.

Gruß
Andreas

Aber es besteht Deckung! Der Versicherer wehrt die Ansprüche
für den Kudnen ab. Aaaaaber wir setzen in dem vorliegenden
Fallbeispiel voraus, dass deliktsunfähige Kinder mitversichert
sind, somit besteht Dekcung UND der Versicherer haftet auch!

@MASCH: warum soll die Mutter die Aufsichtpflicht verletzt
haben? Weil sie vorne sitzt und das Kind vorschriftsgemäß
hinten?

Hi,
das muss geprüft werden, ich sage nicht, dass es so ist (kenne den Fall ja nur oberflächlig).
Wenn die Mutter die Tür nicht richtig schließt, nachdem Sie das Kind „verstaut“ hat, würde ich spontan die A-Pflichtverletzung bejahen.

Warum bleibst Du Deiner Meinung, was stimmt an meiner Argumentation nicht :smile: ??

Wenn die PH die d-unfähigen Kinder ausdrücklich mit einschließt, gebe ich Dir Recht: dann dort melden, könnte klappen.

Grüße, M