Ab wann ist eine neu abgeschlossene Vesicherung gü

Hallo,

ab wann ist eine neu abgeschlossene Versicherung gültig:

  • Haftpflichtvers.
  • Unfallvers.
  • KFZ-Versicherung
  • Rechtsschutzvers.
  • Hausratvers.

Hallo,

ab Zugang des Versicherungsschein und Zahlung des Erstbeitrag (bzw. Einzugsermächtigung), jedoch nicht vor dem im Versicherungsschein genannten Versicherungsbeginn.

Gruß
CM

EDIT: Bei der KFZ-Versicherung reicht als Versicherungsbeginn auch das Einlösen der Versicherungsbestätigungskarte (zumindest für die Haftpflichtversicherung).

Nehmen wir an ich habe jetzt eine KFZ-Versicherung abgeschlossen. Zufällig habe ich nach 2 Stunden einen Unfall gebaut, haftet dann die neue Versicherung?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Nehmen wir an ich habe jetzt eine KFZ-Versicherung
abgeschlossen.

Das bedeutet, der gegengezeichnete Vertrag wurde bereits zurück geschickt?

oder

Das KFZ wurde mit der „Doppelkarte“ (heisst jetzt anders) angemdeldet und 2 Stunden danach gab es einen Unfall?

oder

Man hat die Versicherung beantragt, aber noch keinen Vertrag erhalten und/oder unterschrieben?

Grüße
Jasmin

Gemeint ist folgendes,

z.B. hab Heute einen Gebrauchtwagen gekauft, melde das Auto neu an und schließe heute ein neue Versicherung ab. Vertrag und so alles unterschrieben. Bin nach Hause gefahren und nach 2 Stunden einen Unfall gebaucht. Haftet die Versicherung in diesem Fall

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Gemeint ist folgendes,

z.B. hab Heute einen Gebrauchtwagen gekauft, melde das Auto
neu an und schließe heute ein neue Versicherung ab. Vertrag
und so alles unterschrieben. Bin nach Hause gefahren und nach
2 Stunden einen Unfall gebaucht. Haftet die Versicherung in
diesem Fall

Hallo,

wir müssen hier 2 Dinge unterscheiden. Soweit kein Vorsatz vorliegt, wird der Haftpflichtschaden von deiner Versicherung voll übernommen, auch wenn noch kein Antrag unterzeichnet ist. Der Versicherer sagt Dir mit Aushändigung der VB Versicherungsschutz zu, und ohne diese Zusage kannst du ein Fzg.auch garnicht zulassen. Hafpflichtversicheurng besteht also ab Zulassung.

Anders sieht es mit der Kasko aus. Aber so wie du schreibst, warst du bereits bei deinem Vertreter und hast dort einen Antrag auch auf Kaskoversicherung unterzeichnet. Somit hast du vorläufige Deckung. Dein Eigenschaden sollte, natürlich ohne weiter Rahmenbedingungen geprüft zu haben, gedeckt sein.

Grüße
Mike

z.B. hab Heute einen Gebrauchtwagen gekauft, melde das Auto
neu an und schließe heute ein neue Versicherung ab. Vertrag
und so alles unterschrieben. Bin nach Hause gefahren und nach
2 Stunden einen Unfall gebaucht. Haftet die Versicherung in
diesem Fall

Hallo,

die Haftpflichtdeckung besteht auf jeden Fall, wie schon gesagt. Bei der Kasko kommt es darauf an, was denn „vereinbart“ wurde, ggf auch mündlich.
Da es heutzutage ein Protokoll über das Beratungs-/Informationsgespräch geben muss, ist da leicht nachzuprüfen.

Grüße, M

Da es heutzutage ein Protokoll über das
Beratungs-/Informationsgespräch geben muss, ist da leicht
nachzuprüfen.

Das trifft zu, wenn er den Vertrag über einen Vermittler abschließt, nicht aber bei einem VR direkt, so sehe ich es zumindest. Die Pflicht der Dokumentierung des Gespräches steht in den Vermittlerrichtlinien, oder?

Grüße, M

Grüße
Mike

Das trifft zu, wenn er den Vertrag über einen Vermittler
abschließt, nicht aber bei einem VR direkt, so sehe ich es
zumindest. Die Pflicht der Dokumentierung des Gespräches steht
in den Vermittlerrichtlinien, oder?

Oh nein, ein weit verbreiteter Irrglaube: die Beratungs- und Dokumtntationspflichten treffen den Versicherer, siehe § 6 VVG-neu. Allerdings muss ein Vermittler diesen Job übernehmen, wenn er denn tätig ist, da ansonsten die Verpflichtung des VR ins Leere laufen würde.

Die „EU-Vermittlerrichtlinie“ ist nur die Order aus Brüssel, diese Regelungen (und einige andere) endlich verbindlich festzuschreiben, Deutschland hat die Terminlatte ja wieder um Jahre gerissen…

Grüße, M