Abgezockt - Versicherungsnehmer meldet Zweitwagen an und tauscht heimlich SFR

Hallo zusammen,

ich bräuchte mal euren Rat und hoffe ihr könnt helfen.

Angenommen Person A ist Fahrzeughalter eines Wagens 1 und Person B der Versicherungsnehmer.
Person A zahlt per Lastschrift die Versicherungskosten mit dem niedrigen SFR15.

Jetzt kauft Person B einen eigenen Wagen 2, versichert diesen bei einer anderen Versicherung und lässt sich nachträglich die SFR15 auf seinen Wagen 2 übertragen.
Person A wird darüber nicht informiert.

Person A wird nun rückwirkend für den Wagen 1 die SFR 1/2 berechnet und eine saftige Nachzahlung von der Versicherung abgebucht.

 

Ist Person A als reiner Fahrzeughalter überhaupt zahlungsverpflichtet?
…oder ist der Versicherungsnehmer zahlungsverpflichtet?

Könnte Person A somit einfach die Zahlung verweigern?
Wer ist im Recht?

Ist so ein Vorgehen (SFR Tausch) mit verschienden Haltern und Versicherungsnehmer rechtens? Kann der Versicherungsnehmer die SFR einfach tauschen obwohl er nicht selbst Halter ist?

Hallo,

Ist Person A als reiner Fahrzeughalter überhaupt
zahlungsverpflichtet?

Nein, aber dies weiß wohl die Versicherung nicht.

…oder ist der Versicherungsnehmer zahlungsverpflichtet?
Könnte Person A somit einfach die Zahlung verweigern?
Ist so ein Vorgehen (SFR Tausch) mit verschienden Haltern und
Versicherungsnehmer rechtens?

Ja!

Kann der Versicherungsnehmer die
SFR einfach tauschen obwohl er nicht selbst Halter ist?

Ja!

16BIT

Hallo,

wieso abgezockt ?
Wie ich dies lese, hat B doch vorrübergehend seinen eigenen Rabatt A zur Verfügung gestellt und somit hat A doch einige Euronen gespart.

Warum versichert A das Fahrzeug nicht selbst ?

Ist Person A als reiner Fahrzeughalter überhaupt
zahlungsverpflichtet?
…oder ist der Versicherungsnehmer zahlungsverpflichtet?

Könnte Person A somit einfach die Zahlung verweigern?

Aus deinem Text werde ich nicht klug.
Wem gehört denn das Fahrzeug ?

nehmen wir mal an, niemand zahlt mehr für das Fahrzeug.
Dann wird es bei der Zulassungsstelle zwangsabgemeldet und der Fahrzeughalter darf dann die Kosten dafür zahlen.

Gruß Merger

Hallo.

Mach wir es doch ganz einfach:

Der Schadenfreiheitsrabatt gehört dem Versicherungsnehmer.
Das Fahrzeug gehört dem Halter.

Weiterer Erläuterungen bedarf es eigentlich nicht.