Hallo,
Lieschen Müllers geparktes Auto wird beschädigt, der Verursacher meldet den Unfall seiner Versicherung.
Lieschens Gutachter sagt:
- Wiederbeschaffung 6800€
- Reparatur 3400€
- Restwert (Aufkäufer) 4600€
Die Versicherung bekommt das Gutachten und reagiert mit einer eigenen Rechnung:
- Wiederbeschaffung 6800€
- Reparatur (freie Werkstatt) 3100€
- Restwert (polnischer Aufkäufer) 5200€
Lieschen ruft an und erfährt:
Bei Abrechnung auf „Gutachtenbasis“ sollen nicht die 3400€ (abzgl. MwSt.) bezahlt werden, sondern nur die Differenz zwischen Restwert und Wiederbeschaffungskosten, da "sie ja ansonsten mehr Geld bekommen würde (Auto verkaufen UND nach Gutachten abrechnen), als das Auto vor dem Unfall Wert gewesen wäre.
Nun will Lieschen den Wagen nicht verkaufen und auch nicht hochwertig reparieren, sondern in ner freien Werkstatt nur etwas aufmöbeln lassen, um den Wagen noch ca. 1 Jahr zu fahren, da dann sowieso ein Neuwagenkauf anstünde und geplant war.
Lieschen will nicht einsehen, dass man sie - nur weil sie den Wagen theoretisch verkaufen KÖNNTE - nun weniger Schdenersattz bekommen soll.
Darf die Versicherung das wirklich so rechnen oder sollte Lieschen besser anwaltlichen Rat einholen?