Änderung-Einheitswert/Brandversicherung

Wenn sich der Einheitswert eines Gebäudes irgendwann ändert (z.B. durch die Errichtung eines Carports), erfolgt dann auch eine automatische Mitteilung an die Brandversicherung, die dann auch eine Änderung der Versicherungsprämie zur Folge hat?

-Bernst-

Guten Tag,

durch den Anbau eines Carports oder ähnlichem erhöht sich der Wert des zu versichernden Gebäudes. Dies sollte man dem Versicherer melden um eine Anpassung der Versicherungssumme zu erreichen.
Dies sollte spätestens zum Ende des Versicherungsjahres erfolgen an welchem der Carport erbaut wurde.
Für kurzfristige Entschädigungen gibt es in der Wohngebäudeversicherung auch einen Vorsorgeschutz in Höhe von 10%

In der Gebäudeversicherung sind Nebengebäude bis 100qm² mitversichert.
Wenn aber durch die Errichtung des genehmigungspflichtigen Carports vom Finanzamt der Einheitswert erhöht wird, wird dann auch analog eine Mitteilung vom Finanzamt an die Brandversicherung gemacht, damit die dann auch den Versicherungsbeitrag entsprechend erhöht.

Hallo,
meine Güte Kinners, das stimmt doch so pauschal hinten und vorne nicht.

Im Zweifelsfall (ohne Blick in die Vertrags- und Bedingungswerke) ist erstmal gar nichts automatisch mitversichert. Siehe dazu Musterbedingungen des GDV im §5.

Davon mag die ein- und andere Gesellschaft zu Gunsten des Versicherungsnehmers abweichen, aber pauschal kann man das so nicht sagen, daher:

Meldung an den Versicherer und zwar im Zweifel sofort.

Viele Grüße
Andreas

1 Like

achja noch:
„Mitteilung vom Finanzamt an die Brandversicherung gemacht“ die gibt es nicht!!!

Wenn sich der Einheitswert eines Gebäudes irgendwann ändert
(z.B. durch die Errichtung eines Carports), erfolgt dann auch
eine automatische Mitteilung an die Brandversicherung, die
dann auch eine Änderung der Versicherungsprämie zur Folge hat?

Wieso sollte sich das Finanzamt dafür interessieren, wie ein Haus versichert ist ? Die haben andere Sorgen.

Hallo,

schönen Gruß an die SI…, bitte zur Nachschulung antreten ,-)

Gruß, D.B.

ja genau…hab noch nie was von automatischen mitversicherten nebengebäuden bis 100qm gehört…

wieso nachschulung, wüsste nicht das irgendwas falsch war

Wenn aber durch die Errichtung des genehmigungspflichtigen
Carports vom Finanzamt der Einheitswert erhöht wird, wird dann
auch analog eine Mitteilung vom Finanzamt an die
Brandversicherung gemacht, damit die dann auch den
Versicherungsbeitrag entsprechend erhöht.

  1. gibts keine informationen vom finanzamt an einen versicherer
  2. würden die datenschützer ganz schön sturm dagegen laufen
  3. würd ich gern die gesetzliche grundlage für deine behauptung sehen
  4. wär ja noch schöner
  5. troll dich
    snake

Hallo Leute,

hier ist die Frage nach einem Carport und dies ist in der Wohngebäudeversicherung nicht als Nebengebäude zu sehen.

Beste Grüße!