ALG 2 und Riester

Hallo,

wird ALG 2 eigentlich bei einem Riestervertrag als Einkommen angerechnet?

Grüße von
Tinchen

Hallo,

ALG2 ist die Berechnungsgrundlage für Deinen Riestervertrag.

MfG

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Hallo Detlev,

ALG2 ist die Berechnungsgrundlage für Deinen Riestervertrag.

Wo finde ich da was dazu?
Bei Freund google finde ich unter den Stichworten ALG 2 und Riester immer nur Hinweise, dass Riester ALG2-sicher ist (d.h. von ALG-2-Empfängern nicht aufgebraucht werden muss). Umgekehrt finde ich nix.
Die Frage ist einfach ob ALG 2 eine Lohnersatzleistung ist oder eher wie ehemals die Sozialhilfe gerechnet wird.

Grüße von
Tinchen

Riester ist Harz IV-sicher. Nach derzeitiger Gesetzeslage garantiert.

Nach meinem Kenntnisstand bekommt jeder Hartz-IV-Empfänger die Förderung, wenn er direkt aus dem ALG kommt - und nicht aus der Sozialhilfe

MfG

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Hallo Detlev,

Riester ist Harz IV-sicher. Nach derzeitiger Gesetzeslage
garantiert.

Nach meinem Kenntnisstand bekommt jeder Hartz-IV-Empfänger die
Förderung, wenn er direkt aus dem ALG kommt - und nicht aus
der Sozialhilfe

Hmmm… ich versuchs nochmal anders auszudrücken.

Gesetzt den Fall ein Ehepaar A&B, A ist sozialversicherungspflichtig angestellt, B bekommt ALG II und ist nebenher selbständig (dadurch nur mittelbar durch A riesterförderfähig).
Beide wollen nun Riestern. A muss dieses Jahr 3% des Bruttojahreseinkommen von 2005 in den Riestervertrag einbringen (Förderbetrag + Eigenanteil = 3% des Einkommen 2005). Das ist mir alles klar.
Mir geht´s um B. Muss B nur den Sockelbetrag von 60 Euro als Eigenanteil in seinen Vertrag einbezahlen um den vollen Förderbetrag zu erhalten oder muss er 3% des erhaltenen ALG II aus 2005 einbringen (hier dann wieder Förderbetrag + Eigenanteil = 3% des ALG 2 in 2005)???

Noch immer rätselnd,
Tinchen