Hallo,
Weibliche Person arbeitet als Teilzeit 4 Stunden a 5 Tage.
Bekommt dafür 600 Brutto.
Jetzt macht sich diese Person sagen wir mal zum 1.09.10
selbständig noch dazu. Quasi ab 01.09.10 Teilzeit und
Selbständig.
Die Selbständigkeit läuft besser als erwartet und die Person
bekommt z.b. nochmals 1200 aus ihrer Selbständigkeit
monatlich raus.
Muss diese Person nun auch von ihrer Selbständigkeit
Krankenkassenbeiträge abführen ?
Relevant ist hier, welche Tätigkeit hauptberuflich ausgeübt wird.
Hauptberuflich ist eine selbstständige Erwerbstätigkeit dann, wenn sie von der wirtschaftlichen Bedeutung und dem zeitlichen Aufwand her die übrigen Erwerbstätigkeiten zusammen deutlich übersteigt und den Mittelpunkt der Erwerbstätigkeit darstellt.
In dem hier vorliegenden Fall die selbstständige Tätigkeit.
Das ist auch richtig so, denn anderenfalls würde jeder Unternehmer pro forma eine Aushilfstätigkeit annehmen und würde sich für einen lächerlich geringen Beitrag versichern können.
Man sollte sich daher schleunigst mit der Krankenkasse in Verbindung setzen, denn hier können natürlich Nachzahlungen drohen.
Gruß
S.J.