Angestellt + Selbständig

Hallo,

mal ein bsp. :

Weibliche Person arbeitet als Teilzeit 4 Stunden a 5 Tage. Bekommt dafür 600 Brutto.
Jetzt macht sich diese Person sagen wir mal zum 1.09.10 selbständig noch dazu. Quasi ab 01.09.10 Teilzeit und Selbständig.

Die Selbständigkeit läuft besser als erwartet und die Person bekommt z.b. nochmals 1200 aus ihrer Selbständigkeit monatlich raus.

Muss diese Person nun auch von ihrer Selbständigkeit Krankenkassenbeiträge abführen ?

Es gibt keine Angestellten, das macht Sie selbst mit einem täglich aufwand von auch 4 Stunden.

Hallo,

Weibliche Person arbeitet als Teilzeit 4 Stunden a 5 Tage.
Bekommt dafür 600 Brutto.
Jetzt macht sich diese Person sagen wir mal zum 1.09.10
selbständig noch dazu. Quasi ab 01.09.10 Teilzeit und
Selbständig.

Die Selbständigkeit läuft besser als erwartet und die Person
bekommt z.b. nochmals 1200 aus ihrer Selbständigkeit
monatlich raus.

Muss diese Person nun auch von ihrer Selbständigkeit
Krankenkassenbeiträge abführen ?

Relevant ist hier, welche Tätigkeit hauptberuflich ausgeübt wird.

Hauptberuflich ist eine selbstständige Erwerbstätigkeit dann, wenn sie von der wirtschaftlichen Bedeutung und dem zeitlichen Aufwand her die übrigen Erwerbstätigkeiten zusammen deutlich übersteigt und den Mittelpunkt der Erwerbstätigkeit darstellt.

In dem hier vorliegenden Fall die selbstständige Tätigkeit.

Das ist auch richtig so, denn anderenfalls würde jeder Unternehmer pro forma eine Aushilfstätigkeit annehmen und würde sich für einen lächerlich geringen Beitrag versichern können.

Man sollte sich daher schleunigst mit der Krankenkasse in Verbindung setzen, denn hier können natürlich Nachzahlungen drohen.

Gruß

S.J.

danke, wie sieht es dan im fortlaufendem bsp. aus ?

in den ersten 8 monaten läuft es gut also mit den 1200 Eur Gewinn monatlich jedoch verzeichnet sich das es im 9 +10+11 monat 500 Eur monatlich minus gemacht hat und nun da es nicht mehr läuft die selbstständigkeit aufgibt ??? Ist eine Meldung bzw. Nachzahlung denoch pflicht, man konnte ja im voraus nicht wissen obs gut oder schlecht läuft…
Welches Verhalten wäre nun richtig nach der Abmeldung der Selbständigkeit da diese nur 11 monate bestand ?

Hallo,
nun, so wie hier geschildert hat man schon gewisse Vorstellungen was die Einkommensverhältnisse insgesamt betrifft. Ich klann mich nur dem Rat meines Vorschreibers anschliessen und das Gespräch mit der Krankenkasse empfehlen. Wenn die Krankenkasse eine Entscheidung trifft und man ist damit nicht einverstanden dann entscheidet abschliessend die Rentenversicherung über den Status Arbeitnehmer oder Selbständig.
Wenn die Betreffende nichts tut dann kann es durchaus mal zu Nachforderungen kommen und dann wird es teuer.
Gruss
Czauderna