Hallo,
angenommen jemand wird „Opfer“ eines Verkehrsunfalles ohne Personenschaden.
Aufgrund notwendiger Telefonate und Organisation von Reparaturen möchte der Geschädigte eine Aufwandsentschädigung haben.
Es wurde kein Anwalt eingeschaltet.
Der Schaden am Fahrzeug wird von der gegnerischen Versicherung übernommen.
Steht dem Geschädigten eine Aufwandsentschädigung zu?
Wenn ja, in welcher Höhe?
Gruß
Bori