Aufwandsentschädigung nach Kfz Unfall

Hallo,

angenommen jemand wird „Opfer“ eines Verkehrsunfalles ohne Personenschaden.
Aufgrund notwendiger Telefonate und Organisation von Reparaturen möchte der Geschädigte eine Aufwandsentschädigung haben.
Es wurde kein Anwalt eingeschaltet.
Der Schaden am Fahrzeug wird von der gegnerischen Versicherung übernommen.

Steht dem Geschädigten eine Aufwandsentschädigung zu?
Wenn ja, in welcher Höhe?

Gruß
Bori

Hallo, es gibt eine allgemeine Aufwandsentschädigung für Telefonate etc. in Höhe von € 25,00. Sind deine tatsächlichen Aufwendungen höher, und plausibel und belegbar, ist dein Entschädigungsanspruch natürlich auch höher.