Auszahlung Lebensversicherung

Guten Tag Finanzexperte,

bitte gesatten Sie mir eine Frage?

Ich bekomme im Septemer eine Kapitallebensversicherung als Teilauszahlung ausgezahlt.
Die Auszahlung teilt sich folgt auf:
Versicherungssumme = 4023 Euro
Überschussguthaben = 747 Euro
Schlussüberschussanteile = 190 Euro
Schlusszahlung aus Bewertungsreserven = 53 Euro
Summe = 5013 Euro.

Ab 5.000 Euro Auszahlungssumme ist die Versicherung verpflichtet, dies dem Finanzamt zu melden.

Meine Frage, welcher/welche der oben aufgeführten Beträge muss versteuert werden und welche Abgaben in welcher Höhe erwarten mich hier?

Weitergehend sofern es Ihre Zeit erlaubt meine Frage, gibt es eine Möglichkeit, Steuern hier zu sparen, vielleicht auch im Gesamtzusammenhang mit anderen Einkünften?

Damit meine ich jetzt keine illegalen AKtivitäten, sondern das, was uns im Zuge der gesetzlichen Möglichkeiten zur Verfügung steht.

Vielen Dank für Ihr Hilfe!

Viele Grüße
Kay Uwe

Guten Tag Kay Uwe,

da es sich wohl mit großer Wahrscheinlichkeit um eine Lebensversicherung mit Abschluss VOR dem 01.01.2005 handelt und diese zum regulären Ablauf ausgezahlt wird, ist die komplette Auszahlungssumme steuerfrei.

Eine Ausnahme bestünde sofern diese Versicherung als betriebliche Altersvorsorge ohne Pauschalbesteuerung abgeschlossen wurde.

Viele Grüße

Claude Burgard
unabhängiger Versicherungsvermittler im Saarland
http://www.versicherung-saarland.de

Verträge die vor dem 1.1.2005 abgeschlossen worden sind steuerfrei (wenn bestimmte Randbedingungen wie lfd. Beitragszahlung usw. erfüllt waren).
Bei Verträgen die später abgeschlossen wurden würde das Überschussguthaben, die Schlussüberschussanteile und die Schlusszahlung aus den Bewertungsreserven versteuert werden.
Steuerfrei ist der Sparerpauschbetrag (ca. 800 Euro bei Alleinstehenden) aber natürlich zählen andere Einnahmen aus Zinsen usw. auch noch.
Eine Verrechnung mit Verlusten aus anderen Einkommensarten ist nicht möglich.

Guten Morgen,

danke für Ihre Anfrage.
Grundsätzlich bevor es zur Versteuerung kommt ist die Frage, wann die Lebensversicherung abgeschlossen wurde.
Wurde diese vor dem 1.1.2005 abgeschlossen und hat diese eine Laufzeit von mindestens zwölf Jahren gehabt in denen mindestens fünf Jahre Beitrag gezahlt wurde. Dann ist die Auszahlung steuerfrei.

Gruß
Mario

Guten Tag Herr Kay,

da es sich bei den Fragestellungen um etwas komplexere
Zusammenhänge handelt, macht es Sinn dass Ganze telefonisch zu klären.
Auch um mögliche/wahrscheinliche Rückfragen gleich zu beantworten.
Sie können mich gerne zu Bürozeiten unter der Tel. Nr. 06131-971 68 12 dazu kontaktieren.
MfG
J.Fiegl

Sorry, aber die Frage kann - und darf- nur ein Steuerberater beantworten.

LG

Hallo Kai-Uwe,
gerne beantworte ich Deine Fragen.

  1. Die LV-Gesellschaft teilt dem FA die Auszahlung nur mit, wenn sie größer 5 T€ ist nicht an den VN selbst ausgezahlt wird, also an eine andere Person.
  2. Da Teilauszahlungen frühestens nach 12 Jahren Laufzeit gezahlt werden, damit Dein Abschlußdatum vor 2005 lag, unterliegt die Auszahlung keiner Steuerzahlung. Diese Altverträge genießen das Steuerprivileg (Bestandsschutz) Im anderen Fall würde die LV-Gesellschaft das automatisch abziehen und hätte es bereits jetzt mit der Vorankündigung mit ausweisen müssen.
  3. Wenn Du das Geld jetzt nicht zwingend brauchst, würde ich es im Vertrag belassen, weil hier die Verzinsung attraktiver ist (Stichwort Garantiezins), wenn Du die Auszahlung jetzt selbst anlegen willst, bekommst Du fast nichts. Voraussetzung ist allerdings, daß das bei Deiner Gesellschaft möglich ist. Denn diese Teil-Auszahlung kannst Du anschließend zu jedem beliebigen Zeitpunkt vom Versicherer verlangen.
    Außerdem würde bei einer Auszahlung die Todesfallsumme um den Auszahlbetrag sinken.

Ich hoffe, ich konnte Dir helfen.
Mit freundlichen Grüßen
Werner

Hallo Kay Uwe,

bei dieser Frage sind Sie bei einem Steuerberater besser aufgehoben bzw einem Steuerfachmann.

„Normalerweise“ müssen Sie die gesamte Auzahlungssumme als Einnahmen deklarieren, weil Sie ja während der Besparung der Lebensversicherung die gezahlten Beiträge sicherlich auch geltend gemacht haben.

Das ist meine Tendenz, lassen Sie es sich aber am Besten von einem Steuerprofi bestätigen oder wiederrufen.

MfG

Gökhan Güner

…liegen im Cent-Bereich…!

Hallo Kay Uwe,
bin leider kein Steuerexperte, kann also nicht weiterhelfen.
Mit freundlichem Gruß

Guten Morgen Kay Uwe,

bitte fragen Sie einfach direkt bei Ihrer Versicherung zur Besteuerung nach, da es Unterschiede in der Besteuerung bei LV gibt, die vor und nach dem 1.1.2005 abgeschlossen worden sind. Die können Ihnen dann in Ihrem individuellen Fall eine ganz konkrete Antwort geben.

Zur 2. Frage:
Eheleute haben bei Kapitalerträgen (Zinsen, Dividenden etc.) einen Freibetrag von 1602 Euro und Singles von 801 Euro jährlich. Vielleicht haben Sie Ihren Freibetrag ja noch nicht ausgeschöpft und können den zu versteuernden Anteil im Rahmen Ihrer Steuererklärung geltend machen.

Ich hoffe, dass ich Ihnen damit geholfen habe.

Genießen Sie Ihren Tag!

Herzliche Grüße
Ute Regina Voß