Hallo Lars,
Aber der Geschädigte ist IMMER auf der sicheren Seite, da die
Versicherung IMMER zahlt. Egal ob Gips, Schlaganfall,
plötzlicher Herzinfarkt, Alkohol oder sonst was.
Stimmt nicht!
In meinem Vertrag steht:
Einschränkungen des Versicherungsschutzes:
„In der Kfz-Haftpflichtversicherung, wenn der Fahrer infolge Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen“
„Bei Verletzung einer vereinbarten Obliegenheit ODER (!) bei GEFAHRENERHÖHUNG (Verbot des Arztes wegen Krankheit…Gipsfuß, Schlaganfall etc?) ist die Leistungsfreiheit auf einen Betrag von höchstens 5.000 Euro beschränkt.“
„Ausschlüsse: Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt werden“.
Wäre die Frage:
Ist Gipsfuß am Steuer vorsätzlich?
Ist Blindheit am Steuer vorsätzlich?
Ist Fahren mit gelähmter rechter Hand, ohne Automatik, vorsätzlich?
Ich denke schon.
Gilt es zu überlegen.
Gruß
Karin