Autohaftpflicht und H IV

Liebe/-r Experte/-in,
ich bin etwas ratlos…
Ich lebe mit meiner Tochter (10) noch von H 4, mach mich aber schon selbständig und hab eine Stelle im Fraktionsbüro der Grünen. (alle Nebeneinkünfte sind offengelegt!) Nun hab ich, da ich selber im Rathaus arbeite, wie meine Sachbearbeiterin (Kleinstadt 20000EW) mir erlaubt, die Kontoauszüge ( nur Sollseite, nur die Texte, aussser Texte zu Miete, geschäftliche Ausgaben, Sparkontoüberweisungen)zu schwärzen.
Das Geschrei ist groß, ich hab erklärt, dass mir das peinlich ist, wenn meine Ktoauszüge im Rathaus aufbewahrt werden.
Meine Sachbearbeiterin hat mir vorgeschlagen, ich könne mit den ungeschwärzten vorbeikommen, sie würde das prüfen und die geschwärzten würden dann in den Akten mit Vermerk bleiben.
Nun hab ich bemerkt, dass ich im Februar eine KFZ Haftpflichtversicherung für das Auto eines Freundes überwiesen habe. Das Auto (Brief) gehört dem Freund, die Versicherung läuft auf mich, ich darf manchmal damit fahren. Ich habe dummerweise beim Folgeantrag angekreuzt,dass ich keine Versicherung habe, hab auch sonst keine, eben nur die Kfz für ein Auto, was mir nicht gehört. Ich habs wirklich übersehen, weil es für mich einfach nicht relevant ist, kann man mir einen Strick daraus drehen? Ist dumm gelaufen, was soll ich tun?
Herzliche Grüße Nicole Richter

Liebe Frau Richter,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne beantworten will. Es besteht nach herrschender Rechtsmeinung grundsätzlich die Pflicht von Leistungsbezieher/innen, Kontoauszüge offen zu legen, soweit dies für den Leistungsanspruch von Bedeutung ist. Für den Leistungsanspruch, („H 4“ = Hartz IV, also Leistungen nach dem SGB II) von Bedeutung sind grundsätzlich nicht die Ausgaben, sondern allein die Einnahmen. Daher dürfen und können Sie zu Recht die textlichen Positionen schwärzen, die nicht Einnahmen sind. Nicht jedoch das jeweilige Zeichen Plus oder Minus bei den Beiträgen, da nur so ersichtlich ist, ob es sich um Einnahmen oder Ausgaben handelt. Allerdings ist es ihnen - wiederum nach der herrschenden Rechtsmeinung - verwehrt, nur ausgewählte Auszüge offenzulegen, sondern zur Sicherstellung einer effizienten Prüfung sind bis zu 3 Monaten rückwirkend alle Auszüge im Termin zur Einsicht bereit zu halten. Die ARGE bzw. das JobCenter oder die Agentur für Arbeit darf eine Kopie der Auszüge zu den Akten nehmen, auf denen die Einnahmen ausgewiesen sind, die anderen dürfen von Amts wegen nicht kopiert werden, sondern sind Ihnen unkopiert im Original wieder zurückzugeben. Am Besten nehmen Sie auf Kopien die entsprechende Schwärzung der Textstellen auf den Auszügen vor, kopieren diese Kopien erneut, da anderenfalls die Textstellen weiterhin sichtbar sind, wenn sie gegen das Licht gehalten werden, und geben die Kopie von der geschwärzten Kopie ab. Ausgaben sind grundsätzlich unrelevant, die nicht geltend gemacht werden sollen, und daher kann es rechtlich insoweit kein Problem geben, dass Sie Beiträge der Kfz-Versicherung übernommen haben. Sollten Sie erwägen, die Beiträge geltend machen zu wollen, also dass die Kfz-Versicherung im Rahmen von Hartz IV übernommen wird, so ginge dies nur für die Zukunft und, da nach Ihrer Darstellung Sie nur gelegentlich das Auto nutzen, müssen Sie - auch wenn Sie den Betrag über den entsprehenden Kontoauszug offen legen - damit rechnen, dass die Übernahme abgelehnt wird. Es liegt aber allein in Ihrer Entscheidung, es gleichwohl zu versuchen.
Herzliche Grüße
Ihr
Manfred Busch

Hallo Herr Busch, rein theoretisch ist das mit dem Schwärzen ja klar, jedoch bekomme ich mit den geschwärzten Auszügen erst mal einen ablehnenden Bescheid, die ARGE sitzt da ganz klar am längeren Hebel… Was mir Sorge bereitet ist, dass ich die KFZ Versicherung nicht angegeben hab im Weiterbewilligungsantrag, ist das relevant? Herzliche Grüße Nicole Richter

Hallo Frau Richter,

auch ich bin dieser Frage überfordert. Das ist schon sehr speziell. Ich hoffe, dass Sie von anderen hier einen kompetenten Ratschlag bekommen. (Außerdem darf ich keine Rechtsberatung machen.)

Wenn nicht: Einfach mal hier versuchen:

http://www.elo-forum.org/

http://www.anti-hartz.de/

Hoffe, dass das Ihnen hilft. Viel Erfolg.

Mit besten Grüßen
Uwe Lamprecht

Hallo,
also der Vorschlag der SB bzg. der Kontoauszüge hört sich doch gut an. Es ist finde ich ein annehmbarer Kompromiss. Den die Nachweispflich besteht.
Zur Versicherung würd ich vorschlagen, das du dir eine Erklärung vom Fahrzeuginhaber geben lässt, das die Versicherung nur über deinen Namen läuft, du aber selber keinen PKW hast. Das machen andere ja auch. Und du willst dich ja nicht bereichern oder die Beiträge berücksichtigt haben. Und darauf ziehlt die Frage im Antragsformular ja ab.
Also keine Bedenken…

Gruß Marty

Hallo,
Kontoauszüge dürfen von den Sozialbehörden nicht gespeichert oder in den Akten abgelegt werden, sondern die zuständigen Sachbearbeiter dürfen nur Einsicht in die Kontoauszüge nehmen und müssen darüber einen Vermerk in der Leistungsakte machen, und zwar darüber, daß sie und für welchen Zeitraum sie Kontoauszüge eingesehen haben und darüber, ob sich daraus Leistungsvernichtendes ergeben hat oder nicht. Ende, mehr dürfen die nicht!!

Dass du für eine KFZ-Haftpflichtversicherung überwiesen hast, ist egal. Du kannst mit deinen ALG II-Leistungen tun und lassen, was du willst. Es könnte ja auch sein, dass du das für einen Freund überwiesen hast, er dir das in bar gegeben hat usw. Du brauchst dich da nicht zu rechtfertigen und dir kann auch nichts passieren.

Liebe Frau Richter,
wenn Sie so verfahren - und dies nicht nur theoretisch - wie vorgeschlagen, dürfte Ihnen die ARGE keinen ablehnenden Bescheid zumindest nicht mit der Begründung erteilen, Sie seien Ihrer Mitwirkungspflicht nach §§ 60 ff. SGB I nicht nachgekommen. Ihre Nachfrage zur Kfz-Versicherung lässt mich stutzig werden und wirft für mich die Frage auf, ob es Ihnen um etwas anderes geht, da ich Ihnen die Antwort zu der Kfz-Versicherung nicht schuldig geblieben bin. Grundsätzlich spielen Ihre Ausgaben, insbesondere die, die nicht von Ihnen geltend gemacht werden, keine Rolle. Auch wenn im Formular nach Versicherungen gefragt wird, ist es unschädlich, wenn Sie im Folgeantrag die Kfz-Versicherung nicht angegeben haben. Um Sie aber besser verstehen zu können wäre es hilfreich zu wissen, was Ihre konkrete Sorge in Hinblick auf die nicht angegebene Kfz-Versicherung ist.
Herzliche Grüße
Ihr
Manfred Busch

Hallo Nicole,

die Nichtangabe der Kfz-Versicherung stellt kein Problem dar, da es sich hierbei um eine Ausgabe handelt und diese ggf. bei der Einkommensbereinigung eine Rolle spielen kann.
Die ARGE/Jobcenter interessiert die Einnahmen, die auf den Kontoauszügen zu verzeichnen sind. Die Ausgaben sind auch nicht unrelevant, gerade wenn es um Glücksspiel o.ä. geht.

Ich hoffe Ihnen weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen Bruja

Hallo, Nicole, ich melde mich in Kürze (schon mal vorab: keene Angst, det kriegen wa hin!)

Hallo Herr Busch, ich mach mir nur Sorgen, dass ich belangt werde, weil ich ja eine falsche Angabe gemacht habe, ich hab die Versicherung einfach nicht angegben im Formular, das ist doch gelogen, oder nicht, wenn ich nun eine Versicherung hab und es nicht ankreuze…(OK ich geb zu ich bin römisch-katholisch und hab einfach ein schlechtes Gewissen) Im Übrigen ist es mir wirklich peinlich dass meine Kontoauszüge im Rathaus gelagert werden, wo jeder Mitarbeiter (theoretisch) Zugriff hat, und was geht es die an, ob ich beim Erzbistum Köln ein Seminar belege oder ob ich als Parteimitglied meine Beiträge entrichte oder wieviel und wann ich mit meiner Kontokarte bei DM Aldi bezahle…
Natürlich ist bekannt dass ich als Sekretärin bei den Grünen für Geld arbeite, und eigentlich wollte ich mich auch als Wahlhelfer eintragen, ich bin politisch aktiv und irgendwie hab ich das Gefühl, dass mir daraus ein Strick gedreht wird, und soooooooooo ungemein beliebt sind die Grünen im Rat auch nicht, ich will der Partei natürlich auch nicht schaden, meine Ratsfrau hat sich auch schon mit dem Fachbereichsleiter unterhalten, wir hängen eh ziemlich weit aus dem Fentster, ich selber wohne auf einem 400Seelen Dorf, und man hört schon allenthalben „arbeiten kann sie nicht, Geld abzocken und dann noch politisch Krawall machen…“
So, nu hab ich es einfach von der Seele, die vielen Rückmeldungen tun mir gut, und irgendwie geht es immer weiter, ich werde keine 2te Generation HIV produzieren, meine Tochter hatte im 5. Klasse Gymnasialzwischenzeugnis einen Notendurchschnitt von 1,3 und darauf bin ich stolz. Und ewig dauert das auch nicht mehr mit der Kinderzeit und in 2 Jahren bin ich wieder frei und weg von staatlicher Hilfe. Ich wünsche Ihnen einen schönen Sonntag und tausend Dank für die Hilfe Nicole Richter

Hallo Klaus, es tut so gut, wenn man einfach mal auskotzt, was so am dampfen ist, ich bin nach dieser Anfrage auch schon viel ruhiger, ich werde den Kompromißvorschlag annehmen, geh nächste Woche mit den Originalen zu meiner Sachbearbeiterin, lasse einsehen, dann nehm ich meine Ktoauszüge wieder mit und gut ist, wiewohl ich es immer noch nicht gut finde, dass ich alles offenlege, sitze jedoch einfach am kürzeren Hebel, ich bin mit meiner Tochter alleine und unbedingt auf die 350Euro netto angewiesen, die wir von der Arge bekommen. Schönes Restwochenende wünscht Nicole Richter

Hallo Bruja, ja danke, ich geh nun nächste Woche ganz beruhigt zu meiner Sachbearbeiterin, zeige die Originale und nehm die dann wieder mit nach Hause, die geschwärzten Exemplare verbleiben bei der Akte und allen ist geholfen. Alles Gute wünscht Nicole Richter

Hallo und vielen Dank für die Antwort, die mir Mut macht, manchmal braucht Mensch einfach nur ein wenig Zuspruch um immer wieder weiterzumachen. Schönes Restwochenende Nicole Richter

Hallo Marty, gaanz lieben Dank, das hat mir sehr geholfen, ich hab ja kein Problem mit einer Sachbearbeiterin meine Ktoauszüge durchzugehen, ich fühle mich nur bei dem Gedanken unwohl, dass meine Daten in einer von jedem städtischen Mitarbeiter zugänglichen Hängeregistratur gelagert werden… schönes Restwochenende wünscht Nicole

Hallo Herr Lamprecht, danke und alleine die Rückmeldungen tun mir schon gut und geben mir Mut weiterzumachen, interessanterweise war die Rechtspflegerin der Ansicht, dass hierfür kein Beratungsschein auszustellen sei, das versteh ich nicht, dachte dass ich da Hilfe bekomme… Herzlichst Nicole Richter

Liebe Frau Richterr,
es gibt keine reale rechtliche Veranlassung, sich darüber Sorgen zu machen. Soweit Ihre Kontoauszüge oder andere Unterlagen zu Hartz IV im Rathaus aufbewahrt werden, steht Ihnen das Sozialgeheimnis nach § 35 SGB I zur Seite. Danach dürfen Ihre Unterlagen, die Hartz IV betreffen, nur befugten Beschäftigten zugänglich sein und müssen stets getrennt etwa von anderen Vorgängen wie Personalangelegenheiten aufbewahrt werden. Auch dürfen die Unterlagen Personen, die an Personalentscheidungen mitwirken, weder zugänglich sein noch weitergegeben werden. Was die ARGE mit Blick auf Kontoauszüge darf, habe ich bereits dargelegt. Lassen Sie sich am Besten von Stammtischparolen und anderen unflätigen Äußerungen nicht beeindrucken. Sie haben als Leistungsbezieherin Rechte. Dazu zählen die Persönlichkeitsrechte und insbesondere das grundrechtlich geschützte Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Glückwunsch für den guten Notendurchschnitt Ihrer Tochter. Sie tun sich, aber auch ihrer Tochter keinen großen Gefallen, wenn Sie gute Noten damit in Verbindung bringen, keine Sozialleistungen beanspruchen zu müssen. Sie beziehen Hartz IV sicherlich nicht, weil Sie schlechte Schulnoten gehabt haben. Ich denke, Sie wissen was ich meine und ich brauche es daher nicht weiter ausführen. Ihnen und Ihrer Tochter alles Gute und
herzliche Grüße
Ihr
Manfred Busch

Hallo Frau Richter,

das Wichtigste ist, nicht aufzugeben und immer an sich zu glauben.

Ich wünsche Ihnen viel Glück
Uwe Lamprecht

Hallo, Nicole, tja, da hoffe ich für Dich, das alles gut verläuft. Im übrigen kannst Du mit Denen 359,00 € machen, was Du willst. Du kannst z.B. die Kosten für 100 Versicherungen von anderen Leuten übernehmen. Das ist Deine Privatsache, niemand kann und darf Dir vorschreiben, wofür Du Deine Grundsicherung einsetzt. Hauptsache, du musst nicht hungern, weil Du anderen Leuten die Versicherung bezahlst. Also: es macht auch nichts, wenn Du diese Zahlung(en) nicht als „Versicherung“ in Deinem Antrag angekreuzt hast. Das ist - wie gesagt - Deine Privatangelegenheit.

Solltest Du trotzdem Probleme kriegen: Mail genügt! Herzliche Grüße, Klaus

Hallo Klaus, bin ich froh, jetzt geh ich am Mittwoch da hin, zeig meine Originale vor und gut ist. Danach geh ich zur Tafel, weil essen wollen wir auch und uns noch manchmal eine Theaterkarte gönnen. (auch deswegen hab ich manchmal ein schlechtes Gewissen, ist das nicht doof?) Ich hab in Mechernich die Tafel mit aufgebaut, da konnte ich mein Kindergartenkind mitnehmen und jetzt bin ich im Grünebüro und da ist meine Süße 10-jährige auch willkommen, solche Arbeitsplätze braucht alleinerziehende Mama, bisher gibts da zwar eher Ruhm und Ehre als Geld, ich habe aber Hoffnung dass es in-sagen wir mal 50 Jahren- besser aufgestellt sein wird. Irgendwann muss sich was ändern, gestern hab ich einem alleinerziehenden Papa (3 Kinder, 9+10Jahre) beim Räumen der Küchenschränke geholfen, (Ruhm und Ehre, du ahnst es) der hilft mir dann beim Umzug (Ruhm und…)und so wurstele ich mich dann weiter. Alles, alles Liebe von Nicole

Liebe Frau Richter,

ich darf Ihnen keine Einzelfallberatung geben, aber allgemein ist zum Datenschutz Folgendes festzustellen:

Das Amt hat grundsätzlich nur Anspruch darauf, Ihre Einnahmen auf den Kontoauszügen zu überprüfen. Sie dürfen daher die TEXTE von allen Ausgaben schwärzen. Damit aber die rechnerische Richtigkeit der Kontoauszüge gewahrt bleibt, müssen die BETRÄGE auch der Ausgaben sichtbar sein.

Ihre Ausgaben KÖNNEN, aber müssen Sie nicht mit Kontoauszügen belegen. Wenn Sie einzelne Ausgaben nicht belegen, kann Ihnen niemand einen Strick daraus drehen, weil Sie dann nicht zu viel, sondern freiwillig oder versehentlich zu wenig Alg II bekommen. Die Versicherungskosten des Autos können Sie aber auch anders, beispielsweise über die Versicherungspolice oder eine Rechnung der Versicherung „glaubhaft machen“.

Wichtige Links zum Thema Kontoauszüge und Datenschutz:
BUNDESSOZIALGERICHT Urteil vom 19.9.2008, B 14 AS 45/07 R: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtspr…
http://www.datenschutz-berlin.de/attachments/37/Hinw…
http://www.datenschutz-berlin.de/attachments/587/Rat…

Sie sollten eine KFZ-Versicherung angeben, wenn Sie Einnahmen haben, da solche Versicherungen fast immer (nach § 11 GB II und AlgII-V) als Ausgaben angerechnet werden und Sie so mehr Alg II erhalten können. Dies können Sie auch bis zu vier Jahre rückwirkend tun. Dazu sollten Sie die Angaben nach reichen, erklären, dass Sie bisher dachten, diese Ausgaben würden nicht erstattet und um Überprüfung Ihrer Leistungen der letzten vier Jahre bitten.

Ansonsten könnte nun das Amt auf die Idee kommen, zu prüfen, ob Sie mit dem PKW Vermögen besitzen. Soweit das Auto nicht mehr als 7.500 € wert ist und Ihr restliches Vermögen innerhalb der Freibeträge ( http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-A… ) liegt, sollte auch das kein Problem darstellen.

Mit freudlichen Grüßen

FTH