Autohalter = Versicherungsnehmer?

Hallo Experten,

ist es generell möglich, dass mein Sohn Halter des Fahrzeugs ist
und ich die Versicherung auf meinen Namen abschließe.

MfG Bernd

Grundsätzlich ja :smile:

Aber nicht generell, denn das hängt vom Versicherer ab… es gibt einige wenige, die es nicht machen… die meisten lassen diese Konstellation aber zu, daher grundsätzlich :smile:

Marco

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Hallo Bernd,

normalerweise geht das. Achte darauf, daß dies bei der Abgabe der Deckungskarte auch so vermerkt ist (für die Zulassungsstelle ist nur der Halter wichtig, alles andere steht im Antrag).

Wichtig ist auch zu wissen, daß falls Du einen Sondertarif bekommst (z.B. Beamte, Landwirte, etc.) dies dann für den Versicherungsnehmer UND den Halter gelten muß!

Viele Grüße
Andreas

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Danke o.T.
o.T.