Hallo,
mal angenommen, man hat seit 2000 eine Autoversicherung am ruhen.
Laut damaliger Versicherung hieß es, die Versicherung verfällt nach 7 Jahren, wenn nicht vor Ablauf diese wieder benutzt wird.
Nun will man diese Versicherung wieder zum Leben erwecken und erhält von 2 verschiedenen Versicherungen 2 verschiedene Auskünfte hierzu. Die eine behauptet, man könne mit dem alten Versicherungsstand (Schadensklasse) von damals ein Wagen wieder anmelden, die andere erklärt, man müsse wieder bei 100 % anfangen, ansonsten hätte man bereits nach 5 Jahren die Versicherung wieder benutzen müssen, um den alten Status wieder anwenden zu dürfen.
Welche Versicherung hat Recht. ?
Vielen Dank
Dagmar