Autoversicherung

Hallo,
mal angenommen, man hat seit 2000 eine Autoversicherung am ruhen.
Laut damaliger Versicherung hieß es, die Versicherung verfällt nach 7 Jahren, wenn nicht vor Ablauf diese wieder benutzt wird.

Nun will man diese Versicherung wieder zum Leben erwecken und erhält von 2 verschiedenen Versicherungen 2 verschiedene Auskünfte hierzu. Die eine behauptet, man könne mit dem alten Versicherungsstand (Schadensklasse) von damals ein Wagen wieder anmelden, die andere erklärt, man müsse wieder bei 100 % anfangen, ansonsten hätte man bereits nach 5 Jahren die Versicherung wieder benutzen müssen, um den alten Status wieder anwenden zu dürfen.

Welche Versicherung hat Recht. ?

Vielen Dank
Dagmar

Hallo,

das ist in den jeweiligen Bedingungen der Gesellschaften geregelt, allgemein gibt es hierzu keine Vorschriften. I.d.R. geht man jedoch von den sieben Jahren aus, aber wie gesagt, das kann abweichen je nach Bedingungswerk der Versicherers.

Gruß
Michael

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Welche Versicherung hat Recht. ?

Beide. Welche von beiden ist die, bei der Du den SFR Hattest ?