Autoversicherung

Hallo, ich hätte mal eine Frage.Und zwar: Meine Eltern haben ein Auto und das ist nur auf Sie angemeldet. Ich bin jetzt 18 geworden und habe auch einen Führerschein. Sie haben letzte Woche bei der Versicherung angerufen, und haben mich versicht. Die von der Versicherung meinten das dass klar geht und das Sie uns einen Brief schicken. Das Schreiben ist aber noch nicht da. Mein Arbeitskollege meinte jetzt, dass ich schon fahren darf, obwohl der Brief noch nicht gekommen ist. Bin ich jetzt „offiziel“ versichert, oder muss ich erst auf den Brief warten?

Offiziell wird es erst mit dem Schreiben - vorher hast du ja nur eine mündliche Zusage, die schwer zu beweise ist , wenn es hart auf hart kommen sollte

Okay, Vielen Dank.

Rufe bei dem Versicherungsvermittler an, und lasse dir den Versicherungsschutz per Email bestätigen.

Gruß Merger

nach der mir bekannten Rechtsprechung wird der Vertrag erst gültig aufgrund der schriftlich fixierten Vereinbarung = Vertrag = Vereinbarung = Auftragsbestätigung. Solange ist die Sache schwebend - unwirksam oder auch nicht.
D.h. wenn der bestehende Versicherungsvertrag erweitert wird um einen weiteren Fahrer (Fahr-Anfänger!?) würde ich bis zum Eintreffen der schriftlichen Bestätigung abwarten. Das dauert vermutlich etwas länger als ein einfacher Brief, weil ja gleichzeitig vermutlich die Tarifierung sich ändert und neu berechnet wird.Schließlich ändert sich für die Gesellschaft das Risiko usw.

Also erst mal abwarten und wenns zu lange dauert nachfragen.

Ein Versicherer, wie auch ein Agenturinhaber kann auch bei einer Kfz-Versicherung vorläufige Deckung bestätigen.

Gruß Merger

Hallo,

ich würde an Ihrer Stelle abwarten, bis die Bestätigung der Versicherung vorliegt. Diese könnte die Bestätigunag auch per Mail senden. Wenn ansonsten etwas schief geht, ist es schwierig festzustellen, wer den Fehler gamacht hat. Auch bei der Versicherung arbeiten nur Menschen und wenn dort jemand einen Fehler macht und Sie nicht in den Vertrag aufgenommen worden sind, dann ist es schwierig einen Beweis anzustellen, ob der Fehler beider Versicherung passiert ist.

Mfg

F.-W. Hollmann-Raabe

Alles eine Frage des Beweises.
Haftpflichtschutz besteht hier. Nur im schlimmsten (Schadens-)Fall besteht kein Kaskoschutz und man wird für einen Haftpflichtschaden in Regress genommen, da man ja nicht die angemessenen Beiträge bezahlt hat.

Was willst Du mit deiner Antwort andeuten ?

Wenn keine Änderung beim Versicherer erfolgt und dies bekannt wird, dann zahlt man halt rückwirkend ab Jahresbeginn den erhöhten Beitrag.
Unter gewissen Umständen, wenn Vorsatz mit im Spiel ist, wäre auch eine Kündigung möglich.

Alle meine Vorredner haben bereits die richtige Antwort gegeben. Warten bis das Schreiben da ist, oder auf die Schnelle vom Versicherer per E-Mail bestätigen lassen.

Mit freundlichen Grüßen 
Stefan Niedermeier

ich würde auf den Nachtrag warten wo drin steht das ein 18-jähriger vesichert ist!!!

besser ist besser…

sonst wirds teuer!!!