Bauherrenhaftpflichtversicherung

Hallo,
ich habe eine Frage zur Bauherrenhaftpflichtversicherung.

In dieser Versicherung sind meines Wissens Schäden Dritter versichert die auf einer Baustelle zu Schaden kommen. (bspw. Kinder fallen in eine ungesicherte Baugrube, Nachbargebäude wird geschädigt weil sich die Baugrube senkt, ein Passant stürzt auf einem verschmutzten Bürgerstein usw.).

Bei einem Neubau schließt man meines Wissens eine separate Bauherrenhaftpflichtversicherung ab und bei kleineren Um- oder Anbauten genügt oft eine Zusatzdeckung im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung (bspw. Bauherrenhaftpflicht bis 100.000,-- EUR).

Jetzt endlich zu meiner Frage. Angenommen jemand läst einen Anbau an sein Wohnhaus bauen. Nehmen wir an der Bauherr beschädigt aus Versehen eine Maschine (bspw. Bohrmaschine oder Bagger) eines beauftragten Unternehmens X. Bspw. fällt ihm etwas auf das Gerät/die Maschine und diese ist defekt.
Ist hier die Bauherrenhaftpflicht- oder die Privathaftpflichtversicherung des Bauherren zuständig? Ist das geschädigte Unternehmen X dann etwa auch ein Dritter dessen Schäden über die Bauherrenhaftpflichtvers. abgedeckt wären?

Grundsätzlich kanndem Bauherren egal sein, ob die Bauherrenhaftpflicht oder die Privathaftpflicht zahlt, sofern überhaupt eine Versicherung zahlt. Aber nehmen wir an, dass die vereinbarte Höchstgrenze der Bauherrenhaftpflichtversicherung im Rahmen der Privathaftpflicht nicht ausreichen würde, da der Anbau umfangreicher ist.

Vielen Dank vorab.
Schöne Grüße
Pitufino

Hallo,

Hallo,
ich habe eine Frage zur Bauherrenhaftpflichtversicherung.

In dieser Versicherung sind meines Wissens Schäden Dritter
versichert die auf einer Baustelle zu Schaden kommen. (bspw.
Kinder fallen in eine ungesicherte Baugrube, Nachbargebäude
wird geschädigt weil sich die Baugrube senkt, ein Passant
stürzt auf einem verschmutzten Bürgerstein usw.).

Bei einem Neubau schließt man meines Wissens eine separate
Bauherrenhaftpflichtversicherung ab und bei kleineren Um- oder
Anbauten genügt oft eine Zusatzdeckung im Rahmen der
Privathaftpflichtversicherung (bspw. Bauherrenhaftpflicht bis
100.000,-- EUR).

in vielen neuen Privathaftpflichtversicherungen ist eine Bauherrenhaftpflicht enthalten:
z.B. für einen Zeitraum von 6 Monaten bis zu einer Versicherungssumme von 10 Mio €.

Jetzt endlich zu meiner Frage. Angenommen jemand läst einen
Anbau an sein Wohnhaus bauen. Nehmen wir an der Bauherr
beschädigt aus Versehen eine Maschine (bspw. Bohrmaschine oder
Bagger) eines beauftragten Unternehmens X. Bspw. fällt ihm
etwas auf das Gerät/die Maschine und diese ist defekt.
Ist hier die Bauherrenhaftpflicht- oder die
Privathaftpflichtversicherung des Bauherren zuständig?

Kann man so pauschal nicht beantworten.

  1. kommt es wie immer auf den Schadensfall an,
  2. ist nicht bekannt, ob in der Privathaftpflicht Bauvorhaben mitversichert sind.

Ist das
geschädigte Unternehmen X dann etwa auch ein Dritter dessen
Schäden über die Bauherrenhaftpflichtvers. abgedeckt wären?

Ohne die Schadensursache zu kennen ist keine Antwort möglich.

Grundsätzlich kanndem Bauherren egal sein, ob die
Bauherrenhaftpflicht oder die Privathaftpflicht zahlt, sofern
überhaupt eine Versicherung zahlt. Aber nehmen wir an, dass
die vereinbarte Höchstgrenze der
Bauherrenhaftpflichtversicherung im Rahmen der
Privathaftpflicht nicht ausreichen würde, da der Anbau
umfangreicher ist.

Um was für ein Riesengebäude handelt es sich denn hier ?
In der Bauherrenhaftpflichtversicherung sind normalerweise Schäden bis zu einer Höhe von 10 Mio € abgedeckt.

Vielen Dank vorab.
Schöne Grüße
Pitufino

Gruß Merger

Hallo,

Jetzt endlich zu meiner Frage. Angenommen jemand läst einen
Anbau an sein Wohnhaus bauen. Nehmen wir an der Bauherr
beschädigt aus Versehen eine Maschine (bspw. Bohrmaschine oder
Bagger) eines beauftragten Unternehmens X. Bspw. fällt ihm
etwas auf das Gerät/die Maschine und diese ist defekt.
Ist hier die Bauherrenhaftpflicht- oder die
Privathaftpflichtversicherung des Bauherren zuständig?

Kann man so pauschal nicht beantworten.

  1. kommt es wie immer auf den Schadensfall an,
  2. ist nicht bekannt, ob in der Privathaftpflicht Bauvorhaben
    mitversichert sind.

Ist das
geschädigte Unternehmen X dann etwa auch ein Dritter dessen
Schäden über die Bauherrenhaftpflichtvers. abgedeckt wären?

Ohne die Schadensursache zu kennen ist keine Antwort möglich.

Es handelt sich hier um rein fiktive Szenarien. Ich bin da leider nicht so kreativ.
Wann würde es den die Privathaftpflicht uns wann die Bauherrenhaftpflichtvers. betreffen?
Wenn der Bauherr selbst baggert und etwas auf die Bohrmaschine eines Handwerkers wirft (aus versehen). Wäre es dann Bauherrenhaftpflicht, da er gerade auf dem Bau tätig war?
Wenn er auf der Baustelle sparzieren geht und ein Stein löst sich und fällt in die Baugrube auf den Bagger und beschädigt diesen?
Hätte jemand zwei Beispiele an denen man sehen könnte wann Privathaftpficht und wann Bauherrenhaftpflicht zuständig ist?

Vielen Dank vorab.

Pitufino

Hi,

fiktiver Fall, aber es kommt auf die Versicherungsbedingungen an… In meiner PHV heisst es z.B.: „Mitversichert ist die gesetzl. Haftpflicht… – als Bauherr oder Unternehmer von Bauarbeiten (Neubauten, Umbauten, Reparaturen, Abbruch-, Grabearbeiten) bis zu einer Bausumme von 100.000 EUR je Bauvorhaben; Wenn dieser Betrag überschritten wird, entfällt die Mitversicherung.“

Gruss
K

richtig. Im Rahmen der Privathaftpflicht ist die Bauherrenhaftpflichtvers. meist gedeckelt.

Die Frage ist, gibt es ein Schadenszenario wo der Bauherr als Privatperson einer beauftragten Firma einen Schaden zufügt und dieser über die Privathaftpflicht als Privathaftpflichtschaden abgewickelt werden kann oder ist der Bauherr immer Bauherr und der Schaden würde evtl. nur über die Zusatzklausel Bauherrenhaftpflicht abgewickelt werden können oder wäre so ein Schaden gar nicht versichert, da evtl. die beauftragte Firma kein „Dritter“ ist???

Vorausgesetzt es gibt keine separate Bauherrenhaftpflicht bis bspw. 10 Mio. EUR Deckungssumme

Das sagt der Passus doch aus! A lässt einen Wintergarten bauen.Bei der Besichtigung tritt A auf ein empfindliches Messgerät der Firma die den Wintergarten baut. Schaden 6000 EUR. Fall für die PHV.

Gruss
K

Hallo,

Ist das
geschädigte Unternehmen X dann etwa auch ein Dritter dessen
Schäden über die Bauherrenhaftpflichtvers. abgedeckt wären?

Ohne die Schadensursache zu kennen ist keine Antwort möglich.

Es handelt sich hier um rein fiktive Szenarien. Ich bin da
leider nicht so kreativ.
Wann würde es den die Privathaftpflicht uns wann die
Bauherrenhaftpflichtvers. betreffen?

Die Privathaftpflichtversicherung ist nur dann betroffen, wenn die Bauherrenhaftpflicht als Ergänzungsbaustein enthalten ist.

Unabhängig davon, muss man natürlich die entsprechenden Vertragsbedingungen beachten.

Versicherungsschutz wird nur geboten, wenn Planung, Bauleitung und
Bauausführung an einen Dritten vergeben sind.
(Ausnahme: falls Bauen mit eigener Leistung beantragt und dokumentiert
ist).

Wenn der Bauherr selbst baggert und etwas auf die Bohrmaschine
eines Handwerkers wirft (aus versehen).

Hier kommt es auf den abgeschlossenen Vertrag an.
Siehe oben (Bauen mit eigener Leistung).

In Ergänzung, war der Bauherr überhaupt berechtigt den Bagger zu bewegen und hat er auch die entsprechende Ausbildung dafür.

Wäre es dann
Bauherrenhaftpflicht, da er gerade auf dem Bau tätig war?
Wenn er auf der Baustelle sparzieren geht und ein Stein löst
sich und fällt in die Baugrube auf den Bagger und beschädigt
diesen?

Wie groß müsste denn dieser Stein sein um einen Bagger zu beschädigen ?

Gruß Merger

Hallo Pitufino,

wenn die Baumaschine geliehen oder gemietet wäre, müsste man im Vertrag prüfen, ob Schäden an gemieteten und geliehenen Sachen eingeschlossen sind und !!! dann noch zusätzlich, ob hier wiederum KFZ ausgeschlossen sind (Benzinklausel).

Fremdes Eigentum, das auch nicht im Besitz ist, also die Baumaschine, die der Bauunternehmer nur abends da gelassen hat und beschädigt würde, wäre dann mitversichert.

Stressfeies Bauen :smile:

LG
Mela

Hallo Mela,

wenn die Baumaschine geliehen oder gemietet wäre, müsste man
im Vertrag prüfen, ob Schäden an gemieteten und geliehenen
Sachen eingeschlossen sind und !!! dann noch zusätzlich, ob
hier wiederum KFZ ausgeschlossen sind (Benzinklausel).

Ein Bagger ist eine Baumaschine und kein Kraftfahrzeug und somit stellt sich diese Frage nicht.

Gruß Merger