Bausparvertrag Abschlußgebühr

hallo,

wenn der Bausparvertrag vorzeitig aufgelöst wird, besteht dann die Möglichkeit die Abschlußgebühr, bzw. Teile davon zurückzubekommen, da ja der Zweck des Bsv. nicht erziehlt wurde,

gibt es dazu Gerichtsurteile

cu Jürgen

hallo,

hallo Jürgen,

wenn der Bausparvertrag vorzeitig aufgelöst wird, besteht dann
die Möglichkeit die Abschlußgebühr, bzw. Teile davon
zurückzubekommen, da ja der Zweck des Bsv. nicht erziehlt
wurde,

Die Abschlußgebühr fällt in die Rubrik „Vertriebskosten“. Und diese sind ja nun einmal angefallen. Unabhängig davon, ob du vorzeitig auflöst. Es sei denn, dein BSV hat einen Mangel, würde gegen die allgemein üblichen Bausparbedingungen verstoßen.

gibt es dazu Gerichtsurteile

Kenne ich keine. Du kannst Dich aber an deinen Berater wenden, der dir den BSV vermittelt hat wegen eventueller Falschberatung. Dann muß er dafür haften und du kannst Regress verlangen. Zum Beispiel, wenn dein eigentliches Ziel sich im Widerspruch zum Bausparen befindet.

cu Jürgen

Gruß
Boris