begünstigte Person einer Lebensversicherung ändern

Hallo!
Ich bin die versicherte Person einer kleinen Kapitallebensversicherung. Versicherungsnehmer und begünstigte Person ist mein Vater. Die Versicherung läuft seit 25 Jahren und noch 15 Jahre. Leistung dann etwa 45T €.
Ich bin 50 Jahre, verheiratet und habe 2 kleine Kinder, mein Vater ist knapp 80.
Um aller Bürokratie aus dem Wege zu gehen, ist es ratsam als begünstigte Person mich oder, für den Fall dass ich vor Ablauf der Laufzeit versterbe, direkt meine Frau oder die Kinder einzusetzen?
Steuerlich ist nur mein Vater im Erlebensfall als Versicherungsnehmer steuerfrei bezugsberechtigt, wie sieht es hier mit Freibeträgen aus?
Vielen Dank

Hallo und guten Abend,

Lebensversicherung ist leider nicht mein Gebiet, daher kann ich leider nicht helfen.

Sebastian Enders

Hallo,
wenn Sie vor dem Ablauf versterben, endet der Vertrag und Ihr Vater bekommt das Geld (Er ist der Versicherungsnehmer auch Inhaber des Vertrages ) Im Erlebensfall bekommt der Vater auch das Geld.
Sollte Ihr Vater vorher versterben, so werden Sie als versicherte Person im Normalfall neuer Versicherungsnehmer , erst dann können Sie über den Vertrag bestimmen. Also erst nach dem Tod Ihres Vaters
würde ich eine Entscheidung treffen, wer denn das Geld in Ihrem Todesfall bekommen soll, Ehefrau und Kinder zu gleichen oder ungleichen Teilen. Ihre Meinung kann sich bis dahin noch ändern. Nach meinem Wissen ist eine Auszahlung in jedem Fall ( Altvertrag ) Steuerfrei.
Notfalls aber einen Steuerberater befragen.
Dies ist meine laienhafte Antwort, keine Rechtsberatung.
freundliche Grüße
GS

Hallo, ich würde an Ihrer Stelle bei der Versicherung nachfragen, ob ein Übertrag auf Sie möglich ist. Beachten Sie bitte, dass Auskünfte zu diesem Vertrag nur dem Versicherungsnehmer gegeben werden. Es stellt sich mir die Frage, warum ein Vertrag bei Ihrem Vater geschlossen wurde, der bis zum Endalter ca. 95 Jahre besteht. Da der Vertrag Ihres Vaters über 12 Jahre besteht und Ihr Vater über 60 Jahre alt ist, wäre es auch möglich, den Vertrag zu kündigen. (in den alten Vers.bedingungen war dies die Vorraussetzung für eine steuerfreie Auszahlung - Laufzeit mind. 12 Jahre Endalter mind. 60Jahre) Diese Angaben sind ohne Gewähr, da genauere Angaben zum Vertrag fehlen!