Bei Sturz im Garten Brille kaputt. Wer zahlt?

Guten Tag,
ich bin im Garten über den Fuß der Hollywoodschaukel gestolpert und gestürzt. Neben Prellungen und Schürfwunden ging die Brille entzwei. Zahlt hier auch die Unfallversicherung für die Reparatur der Brille wie bei einem Arbeitsunfall, oder evtl. die Krankenversicherung, da es sich um ein verordnetes Hilfsmittel handelt? Haftpflicht entfällt, da niemand weiter beteiligt war. wer-weiss-was?

Hallo,

ich kann mich nur zum Thema Krankenversicherung äußern.

Die GKV zahlt nichts. Die PKV zahlt das, was in Ihren Vertragsbedingungen geregelt ist (Summenbegrenzungen und evtl. erforderliche Sehstärkenveränderung beachten). Eine Leistung für die Reparatur von Brillen ist üblicherweise nicht vorgesehen. Bitte die Versicherungsbedingungen prüfen.

Beste Grüße

Thomas Kliem
www.ihr-fachmakler.de

Hallo Heidimarie!

Aus deiner Unfallversicherung kannst du keine Leistung für deine Brille erwarten. Die Unfallversicherung zahlt dir eine vereinbarte Summe aus, sofern du nach einem Unfall bleibende Schäden an deinem Körper behälst (z.B. Arm nicht mehr nutzbar). Darüber hinaus hast du allerdings(sofern vereinbart) einen Anspruch auf ein Krankenhaustagegeld, sofern du anschließend für min. 24 Stunden stationär untergebracht geworden wärest.

Im Rahmen der Krankenversicherung kannst du mehr Glück haben. Sie Frage ist, welche Krankenversicherung hast du abgeschlossen? Bist du privat vollversichert, kannst du je nach Tarifvariante Kostenersatz für eine Brille geltend machen. Hast du eine ambulante Zusatzversivherung, sieht diese je nach Gesellschaft und Tarif auch einen Kostenersatz vor.

Sofern dein Krankenversicherungstarif einen Kostenersatz vorsieht, frage bitte, bis zu welcher Höhe eine Brille erstattet wird. Außerdem ist es für dich persönlich vielleicht auch wichtig zu wissen, ob dir diese Höhe jährlich zur Verfügung steht. Es könnte sein, dass du zwar eine Brille bis 200 EUR versichert hast, aber diese 200 EUR für 24 Monate reichen müssen. Und frage auch bitte, ob es Voraussetzung ist, dass sich deine Sehstärke um eine Mindestanzahl Dioptrin verändert haben muss im Vergleich zum Zeitpunkt X, bevor du einen Kostenersatz bekommst.

Ich hoffe, ich konnte dir helfen - ansonsten frag nochmal :wink:

hallo,die Unfallversicherung scheidet aus,allerdings bin ich der Meinung,dass die Krankenversicheung bei defekt ein verordnetes Hilfsmittel ersetzen müßte.Vielleicht sollten Sie für die Zukunft daran denken,evtl.eine Brillenversicheung abzuschließen (ab 5Euro Jahresbeitrag),bei manchen Optikern auch bei Erwerb einer Brille kostenlos.

Hallo Daniel,

ja, eigentlich war mir das schon vorher klar.

Ich fand dann aber zufällig bei der Unfallkasse Post u. Telekom den Artikel „Ersatz von Hilfsmitteln nach Unfall - Wie ein Teil des Körpers“ mit Hinweis auf Brillen, wenn sie direkt am Körper getragen wurde, kann Ersatz geleistet werden, ganz so, als ob ein Gesundheitsschaden eingetreten wäre.
Gilt aber wohl nur bei Arbeitsunfällen.
>www.ukpt.de/pages/reha/hilfsmittel.php