Beitragserhöhung ADAC

Hallo,

der ADAC hat im letzten Schreiben angekündigt den Beitrag ab dem nächsten Beitragsjahr für die einfache Mitgliedschaft auf 44,- Euro zu erhöhen.

Daraufhin habe ich dort angerufen und nachgefragt, wie lange mein Sonderkündigungsrecht besteht. Lt. Aussage eines Mitarbeiters greift dies in diesem Falle nicht. Ist das korrekt? Wieso kann ich nicht kündigen, wie in anderen Versicherungsangelegenheiten bei Beitragserhöhungen sonst auch.

Erbitte kurze Antwort.

Danke
Schnuurps

Auch hallo,

der ADAC hat im letzten Schreiben angekündigt den Beitrag ab
dem nächsten Beitragsjahr für die einfache Mitgliedschaft auf
44,- Euro zu erhöhen.

Du zahlst EUR 44,-- für die Vereinsmitgliedschaft! Oder hast Du eine Versicherung über den ADAC abgeschlossen?

Daraufhin habe ich dort angerufen und nachgefragt, wie lange
mein Sonderkündigungsrecht besteht. Lt. Aussage eines
Mitarbeiters greift dies in diesem Falle nicht. Ist das
korrekt? Wieso kann ich nicht kündigen, wie in anderen
Versicherungsangelegenheiten bei Beitragserhöhungen sonst
auch.

Was hat ein Versicherungsbeitrag mit dem Beitrag in einem Automobilklub zu tun? Ich glaube Du schmeisst ein bißchen durcheinander und verwechselst die Mitgliedschaft im ADAC mit einer Versicherung.

Kündige umgehend zum nächsten Termin und fertig.

Danke

Bitte
Michael

Hallo,

du hast natürlich Recht. Ich meine die Mitgliedschaft im ADAC. Nichts desto trotz: Kann der ADAC diesen Mitgliedsbeitrag nun ohne ein Sonderkündigungsrecht einfach erhöhen oder nicht? Bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin sind es nämlich sonst noch 10 Monate.

Ciao
Schnuurps

Du zahlst EUR 44,-- für die Vereinsmitgliedschaft! Oder hast
Du eine Versicherung über den ADAC abgeschlossen?

Was hat ein Versicherungsbeitrag mit dem Beitrag in einem
Automobilklub zu tun? Ich glaube Du schmeisst ein bißchen
durcheinander und verwechselst die Mitgliedschaft im ADAC mit
einer Versicherung.

Tach,
ich weiß nicht, ob es so einfach ist, ich denke, man hat es bei Automobilclubs mit einer Mischung aus dem Erkaufen von Leistungen (Kartenmaterial, Routenplanung) und Versicherung (Pannenhilfe) zu tun. Da ich nicht selbst ADAC-Mitglied bin, weiß ich, welche Bedingungen der „Mitgliedschaft“ zugrunde liegen.
Der Teil der Leistungen von Automobilclubs, der sich auf die Pannenhilfe bezieht, erinnert jedenfalls sehr an Versicherung: Man zahlt und zahlt, und wenn nix passiert, kriegt man auch nix. Wenn was passiert, kriegt man für bestimmte Probleme bestimmte Sach- oder Geldleistungen, aber nur bis zu einer festgelegten Höhe. Ist eigentlich also eine Art „Pannenversicherung“. Deutlich zu Tage tritt dies bei den Schutzbriefen, die von Versicherungen angeboten werden.
Nur mal so als Denkansatz…

Ciao, Wotan

Hallo,

ganz einfach: Der ADAC ist ein Verein und daher gilt für ihn das Vereinsrecht. Und darin gibt es nur das gesetzliche Austrittsrecht nach § 39 BGB, welches gemäß Abs. 2 auf Austritt zum Ende des des Geschäftsjahres oder nach Ablauf einer bis zu zweijährigen Kündigungsfrist vorsieht. Von einem Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhungen steht da nichts.

Nächste Rechtsquelle wäre jetzt die Satzung des ADAC, die ggf. hier etwas großzügiger ist. Die Satzung müsste dir als Mitglied vorliegen, bzw. ist hier zu finden http://www.adac.de/images/Satzung_tcm8-30459.pdf. Ein Blick in § 7 Abs 1. zeigt dann, dass der Austritt nur zum Ende der nächsten Beitragsperiode mit vierteljährlicher Frist möglich ist.

Weitere Rechtsquelle wäre jetzt die in § 3 Abs. 4 genannte Beitragsordnung. Die steht aber nicht online, und ich tippe mal darauf, dass auch darin keine für dich günstigere Lösung zu finden sein wird.

Gruß vom Wiz

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