Beitragsfreie GKV nach Geburt des Kindes

Folgende Situation:

Meine Frau bezieht ALG und ist somit bei der GKV.
Ich bin Selbständig verdiene unter der Versicherungspflicht - bzw. Beitragsbemessungsgrenze und bin Privatversichert.
Können Frau und Kind während der ersten 3 Jahre beitragsfrei in GKV bleiben. Bitte beachten: Frau ist vor Geburt des Kindes arbeitslos.

Hallo,
klare Antwort - nein
erstens kann eine beitragsfreie Versicherung nur während des
Erziehungsgeldbezuges eingeräumt werden,
zweitens gibt es bei ALG-Bezug keinen Elternzeit wie bei einer
Beschäftigten und
drittens
ist eine beitragsfreie Versicherung nur dann möglich, wenn
gleichzeitig ein Anspruch auf Familienversicherung bei einer GKV
bestände.
Gruss
Günter Czauderna

off Topic für Günter

Hallo Günter,

zweitens gibt es bei ALG-Bezug keinen Elternzeit wie bei einer
Beschäftigten und

Mal rein interessehalber: Steht dann einer arbeitslosen Mutter auch nicht das Recht zu, 3 Jahre zu Hause zu bleiben mit dem Kind? Arbeitslosengeld kriegt sie ja dann auch nicht mehr, weil sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht (wenn man annimmt, dass sie niemanden für die Betreuung hat oder gern bei ihrem Kind bleiben will). hat sie dann ganz schön angemeiert, wenn sie nicht mal Erziehungsgeld bekommt, oder? Weißt du zufällig, wei sich das verhält?

Grüßle

HariBoo

Hallo,
ja wenn sie kein Erziehungsgeld bekommt ist arm dran hinsichtlich
ihrer Krankenversicherung.
Es sei denn, Sie kann Anspruch auf Familienversicherung geltend
machen bei einem vorhandenen Ehemann oder wenn sie noch unter 23 Jahren ist, bei den Eltern.
In der Regel ist es bei Arbeitslosen so, dass mindestens zwei
Jahre Erziehungsgeld gezahlt wird (muss aber nicht sein).

Gruss

Günter Czauderna

Vielen Dank für die Antwort.
Wie würde es den aussehen, wenn meine Frau vor der Mutterschaft eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung findet. Dann müsste es doch klappen, auch wenn kein Anspruch auf Familienversicherung bestände.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,
das stimmt !

Gruss

Günter Czauderna