Hallo Meercat,
jetzt geht das Ganze etwas durcheinander und ich hab den Eindruck, Du bist nach den ganzen Postings mehr verunsichert als informiert.
Deshalb vielleicht noch mal der Versuch, über „Adam und Eva“ zu einem für Dich brauchbaren Resultat zu kommen.
Grundsätzlich ist die Haftung nach einem Schaden im BGB §823 ff. geregelt. Danach ist derjenige zum Schadenersatz verpflichtet, der anderen schuldhaft einen Schaden zufügt.
„Schuldhaft“ kann bedeuten: a) vorsätzlich oder b) fahrlässig.
Das bedeutet im Umkehrschluss, dass man von einer Haftung i.a.R. befreit ist, wenn der Schaden weder Absicht noch Unachtsamkeit zur Ursache hat.
Bsp. auf Deine Situation bezogen: Du bedienst während Deines Praktikums ein Gerät, das just während dieses Gebrauchs aufgrund Verschleiss den Geist aufgibt. Du bist nicht Schuld, ergo: Du musst nicht haften.
Soweit erst einmal die Grundlage.
Jetzt geht es etwas in die Tiefe: Bei ARBEITERNEHMERN eines Unternehmens wird die Haftung je nach Grad des Verschuldens eingeschränkt. Vereinfacht gesagt: je gröber die Fahrlässigkeit, desto höher der Grad der Haftung. Haftung bei Vorsatz versteht sich denke ich von selbst.
Wieder als Beispiel: der Mitarbeiter schmeisst versehentlich in der Kaffeeküche eine Tasse zu Boden = leichte Fahrlässigkeit = eher keine Haftung.
Der Berufskraftfahrer tankt statt Diesel Benzin und startet den Motor = grobe Fahrlässigkeit = Haftung in hohem Umfang.
Ob nun ein Student in einem Praktikum einem Arbeitnehmer haftungsmäßig gleichzustellen ist, hängt vom Einzelfall ab und kann pauschal nicht beantwortet werden.
Nun zum Thema „Wie schütze ich mich als Student vor etwaigen Haftungsansprüchen?“:
Erste Möglichkeit:
Der Praktikumsbetrieb stellt mich von der Haftung frei. Dies kann in der Praktikumsvereinbarung geregelt werden. Hier gilt: Vorher drüber reden und klären. Grund für eine solche Haftungsfreistellung kann u.a. sein, dass der Betrieb/das Institut/etc. eine entsprechende Sachversicherung (z.B. Elektronikversicherung) abgeschlossen hat, die auch bei Schäden durch Fahrlässigkeit eintritt.
Zweite Möglichkeit:
Meine Uni/FH/whatever übernimmt die Haftung (ggf. durch eine entsprechende Haftpflichtversicherung) oder stellt mich gegenüber Dritten von der Haftung frei. Auskunft erteilt die zuständige Hochschule.
Dritte Möglichkeit:
Es besteht eine Haftpflichtversicherung über das Studentenwerk, über die ich mich versichern kann.
Vierte Möglichkeit:
Ich habe eine eigene (Privat-)Haftpflichtversicherung, die ausdrücklich (!!) derlei Praktika, etc. mitversichert.
ACHTUNG: Während Haftpflichtversicherungen Schäden durch Fahrlässigkeit decken, ist Vorsatz ausgeschlossen. Solltest Du Dich also über ein Messergebnis derart ärgern, dass Du Dich kurzerhand entschließt, das Messgerät an die Wand zu feuern, hilft Dir auch keine Haftpflichtversicherung weiter. Gleichwohl musst du dennoch Schadenersatz leisten (und dann wohl oder übel aus eigener Tasche bezahlen).
Viele Grüße
Loroth