Betriebskostenversicherung oderKrankentagegeld?

Hallo zusammen,

immer mehr Versicherer bieten jetzt eine Betriebskostenversicherung an, die bei Krankheit einen Tagessatz ab einer bestimmten Karenzzeit bezahlt.
Vor- und Nachteile gegenüber einer KTG sind hier aufgeführt:
http://kuv24.de/index.php?id=247&sitename=Vergleich+…

Meine Frage ist jetzt folgende:

wenn ich sowieso über 24 Monate gegen Einkommensausfälle abgesichert bin und noch zusätzlich eine BU-Versicherung besitze, kann ich dann auf die KTG verzichten?

Oder macht es doch Sinn noch eine Krankentagegeld-Versicherung abzuschliessen?

Grüße
CE

Hallo zusammen,

immer mehr Versicherer bieten jetzt eine
Betriebskostenversicherung an, die bei Krankheit einen
Tagessatz ab einer bestimmten Karenzzeit bezahlt.

Nicht nur bei Krankheit, auch bei Unfall sowie Sachschäden in den gewerblichen Räumen.

Vor- und Nachteile gegenüber einer KTG sind hier aufgeführt:
http://kuv24.de/index.php?id=247&sitename=Vergleich+…

Grundsätzlich alles richtig.

Meine Frage ist jetzt folgende:

wenn ich sowieso über 24 Monate gegen Einkommensausfälle
abgesichert bin und noch zusätzlich eine BU-Versicherung
besitze, kann ich dann auf die KTG verzichten?

In der Tat muss ich auch kreativ sein, um einen Fall zu finden, der dich 2 Jahre aus den Puschen haut, und in dem du dann NICHT BU bist.
Die Einkommenssicherung/Betriebsunterbrechung zahlt ja ein KTG - es heißt nur anders. Es gibt gegen Aufpreis auch einen Kündigungsverzicht, außerdem Preisnachlässe bei längeren Laufzeiten, etc. etc.

Oder macht es doch Sinn noch eine Krankentagegeld-Versicherung
abzuschliessen?

Vergleiche beide, ermittle die Kosten, stelle die Nachteile der Einsparung gegenüber und entscheide, ob es dir das wert ist.

Frank Wilke

Hallo,

  1. Betriebskostenversicherung nur wenn fortlaufende Kosten im erheblichem Umfang vorhanden und der Umsatz tatsächlich nur von einer Person durch tatsächliche Tätigkeit ausgübt wird.

  2. Krankengeld für den Gewinn aus der Tätigkeit.

Bitte Bedingungen beachten. Betriebskostenversicherungen sind Sachversicherungen und kennen daher i.d.R. ein ordentliches Kündigungsrecht bzw. ein außerordentliches im Schadenfall!!!

Wenn Sie keine Mitarbeiter und hohe laufende und fortlaufdende Kosten haben, dann nur KTG, sonst eine Kombination aus Beidem!

Thorulf Müller

Betriebskostenversicherungen sind

Sachversicherungen und kennen daher i.d.R. ein ordentliches
Kündigungsrecht bzw. ein außerordentliches im
Schadenfall!!!

Hallo Herr Müller,

Im Prinzip stimmt das für die herkömmlichen Produkte. Konkret geht es mir um dieses neue Produkt der Generali IT-EKS
http://kuv24.de/index.php?id=246&sitename=Die+besser…

Da das Produkt erst ab Oktober 2006 auf dem Markt ist, kenne ich die Bedingungen selbst nicht. Aber ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, daß die Generali ein außerordentliches Kündigungsrecht besitzt, falls der Versicherungsnehmer krank wird. Schließlich führen die Herrschaften ja extra vor Abschluß eine GESUNDHEITSPRÜFUNG durch.
Wenn die Versicherung mich nach dem ersten Schaden rauskantet, soll es mir Recht sein… dann bin ich entweder BU oder ich bin soweit wieder gesund, daß ich mir ne andere Betriebskostenversicherung oder Krankentagegeldversicherung suche…
aber wenn das so stimmt, wie die Generali das anpreist, dürfte das Produkt ja der Renner für IT-Freiberufler werden…

Grüße
CE

P.S.: habe gerade eben noch folgendes gelesen:

  • Genereller Kündigungsverzicht des Versicherers im Leistungsfall

-) also das hört sich doch gar nicht so schlecht an…

Grüße
CE

Hallo Herr Müller,

Im Prinzip stimmt das für die herkömmlichen Produkte. Konkret
geht es mir um dieses neue Produkt der Generali IT-EKS
http://kuv24.de/index.php?id=246&sitename=Die+besser…

Da das Produkt erst ab Oktober 2006 auf dem Markt ist, kenne
ich die Bedingungen selbst nicht.

Ich habe Einkommenssicherungen der Generali schon in 2004 verkauft. So neu ist das nicht…

Aber ich kann mir ehrlich
gesagt nicht vorstellen, daß die Generali ein
außerordentliches Kündigungsrecht besitzt, falls der
Versicherungsnehmer krank wird. Schließlich führen die
Herrschaften ja extra vor Abschluß eine GESUNDHEITSPRÜFUNG
durch.

Das macht ja nix, eine Hausratversicherung kann dem VN ja auch kündigen nach einem Schadenfall.
Aber wie auch in der Mail schon geschrieben: Man kann einen Kündigungsverzicht gegen 10% Aufpreis vereinbaren (und das sollte man auch tun).

aber wenn das so stimmt, wie die Generali das anpreist, dürfte
das Produkt ja der Renner für IT-Freiberufler werden…

Wie Thorulf schon schreibt: Für bestimmte Berufsgruppen und Betriebsarten ist die Einkommenssicherung ein Knaller.
Aber die Generali versichert
1.) bei weitem nicht jeden Beruf
2.) nicht jeden Betrieb
3.) nicht mit nach oben offnenen Mitarbeiterzahlen
4.) begrenzte Versicherungssummen

Frank Wilke

Aber wie auch in der Mail schon geschrieben: Man kann einen
Kündigungsverzicht gegen 10% Aufpreis vereinbaren (und das
sollte man auch tun).

Mein lieber Mann… ich hab das eben auch in den Bedingungen des Produkts gelesen, daß man diesen Verzicht gegen 10% Aufpreis vereinbaren kann. Ohne den Aufpreis wäre die Versicherung aber quasi als KTG-Ersatz wertlos.
Ich werde die Versicherung dann entsprechend abschliessen, aber ohne die entscheidenden Hinweise aus dem Forum hätte ich 10% weniger bezahlt und dafür eine wertlose Versicherung besessen.

Danke Frank, danke Herr Müller!

den nagel auf den kopf getroffen…

Das ist kein neues Produkt
Das ist der Tarif EKS der generali - bereits fast 6 Jahre oder auch länger im Markt.

Es bleibt bei meiner Aussage - fortlaufende Kosten - Generali!

Einkommen - Krankengeld bei der KV, bei der man auch krankheitskosten hat!

Thorulf Müller

Das ist der Tarif EKS der generali - bereits fast 6 Jahre oder
auch länger im Markt.
Thorulf Müller

Danke für die Bestätigung, ich konnte nur auf einen Zeitraum bis 2004 zurück verweisen.

Frank Wilke