Deckungskarte

Meine Tante hat sich vor einigen Tagen eine vorläufige Deckungskarte besorgt.

Nun habe ich festgestellt, dass eine andere Versicherung um ca. 100 € pro Jahr billiger ist.

Die erste Deckungskarte wurde noch nicht bei der Zulassungsstelle abgegeben. D. h, das Fahrzeug wurde noch nicht auf den Namen meiner Tante umgemeldet.

Frage: kann meine Tante sich eine neue Deckungskarte von der billigeren Versicherung besorgen und diese dann benutzen ohne dass die erste Versicherung finanzielle Forderungen stellen kann?

Hallo Michael Schuster,

Frage: kann meine Tante sich eine neue Deckungskarte von der
billigeren Versicherung besorgen und diese dann benutzen ohne
dass die erste Versicherung finanzielle Forderungen stellen
kann?

Ja, denn nur mit der Ausgabe der eVB (ehemals Deckungskarte) ist noch kein Vertrag zustande gekommen. Und da das Fahrzeug auch noch nicht angemeldet wurde, ist die erste Versicherung defacto auch noch nicht in der vorläufigen Deckung…

Viele Grüße
Loroth

Und da das Fahrzeug
auch noch nicht angemeldet wurde, ist die erste Versicherung
defacto auch noch nicht in der vorläufigen Deckung…

Hallo Loroth,

falsch, die vorl. Deckung gilt ab Zusage, und das Fz wäre auch auf der Fahrt zur Zul.Stelle schon versichert, also VOR der Zulassung.

Alles andere stimmt.

Grüße, M

Hallo MASCH,

falsch, die vorl. Deckung gilt ab Zusage, und das Fz wäre auch
auf der Fahrt zur Zul.Stelle schon versichert, also VOR der
Zulassung.

Du hast 100%-ig recht, aber da die Frage des TO aller Voraussicht nach nicht auf der Fahrt zur Zulassungsstelle hier eingestellt wurde und er auch nicht erwähnt hatte, dass er mit dem neuen, noch nicht angemeldeten Fahrzeug hinfahren möchte, habe ich diese etwas außergewöhnliche Kosntellation unberücksichtigt gelassen…

Viele Grüße
Loroth

Der PKW ist derzeit bereits auf meinen vor wenigen Wochen verstorbenen Onkel angemeldet.

Hallo Michael Schuster,

Der PKW ist derzeit bereits auf meinen vor wenigen Wochen
verstorbenen Onkel angemeldet.

Dann sind die letzten beiden Posts für Sie ohne Bedeutung. Diese bezogen sich nur auf die Möglichkeit, mit einem abgemeldeten oder noch nicht zugelassenen Fahrzeug zur Zulassungsstelle zu fahren. In diesem Fall dokumentiert die mitzuführende eVB den bereits bestehenden Versicherungsschutz.

Viele Grüße
Loroth