Ein Arbeiter von mir bohrt in ein Heizungsrohr

Ein Arbeiter von mir bohrt bei Abbrucharbeiten in meinem eigenen Mietshaus (nicht Firmensitz) in ein Heizungsrohr. Es entsteht ein erheblicher Wasserschaden. Kommt meine Betriebshaftpflicht oder eine andere Versicherung dafür auf?

Vielen Dank
rondo67

Da es sich um Dein eigenes Haus handelt, ist das ein Eigenschaden für den die Betriebshaftpflicht nicht aufkommt. Du kann ja nicht gegen Dich selbst haftpflichtig gemacht werden. Was hier funktioniert ist die Gebäudeleitungswasserversicherung.
Viele Grüße und frohe Weihnacht
Julius Jordan

Hallo Rondo67,
die Beschreibung ist etwas arg knapp ausgefallen. Davon ausgehend, dass es sich um eine Firma von Ihnen handelt, die eine eigene Bezeichnung und Handelsregistereintrag hat, evtl. z.B. eine GmbH ist, und ihr Mietshaus nicht Eigentum der Firma, sondern Eigentum der Person Rondo67 ist: Ihre Betriebshaftpflicht müsste zahlen! Der Schaden ist dann zu beurteilen wie gegenüber jeder anderen 3. Person.
Sollten Firma und Mietshaus rechtlich in einem Besitz sein (gehört z.B. der Fa. Rondo67 GmbH), so wird es schwieriger. Lehnt die Betriebshaftpflicht die Schadensregulierung deswegen ab, so greift Wohngebäudeversicherung und gegebenenfalls Hausratversicherung, jedoch nur wenn hier auch das Risiko „widerrechtlich austretendes Wasser“ mit versichert ist. Wenn Sie die „Sparvariante“ mit einer halben Absicherung haben, schauen Sie in die Röhre!
Wohngebäude bezahlt nur für alle fest mit dem Bauwerk verbundenen Teile (sozusagen bis Oberkante Tapete), alles Bewegliche sollte über eine Hausratversicherung abgesichert sein. Fremdschäden (z.B. Waschmaschine der Mieter unter Wasser gesetzt und diese ist kaputt), regelt eine Haftpflichtversicherung, wenn Sie für ihre Eigenschaft als Vermieter eine solche abgeschlossen haben.
Sie sehen, Sie sollten ihre Versicherungen von einem Fachmann prüfen lassen! Meine Empfehlung: Eine Beratung durch einen Berater der Deutschen Vermögensberatung.
Wenn alles nichts hilft, lassen Sie den Vorgang durch einen Anwalt prüfen.

Hallo,
eine knifflige Frage, die wohl nur die Leistungsabteilung der Versicherung beantworten kann.
Was steht denn in den Versicherungsbedingungen drin?
Wer hat den Auftrag erteilt? Die Hausverwaltung? Gibt es da eine?
Hilft das bereits ein wenig weiter?
Viele Grüße
Heiko Fichter

In Frage kommen

  • die Betriebshaftpflicht
  • die Hausratversicherung(Gefahr: Leitungswasser)
  • die Wohngebäudeversicherung (Gefahr: Leitungswasser)

Das wäre grundsätzlich ein Fall für die Betriebshaftpflicht. Allerdings müssten Sie oder Ihr Arbeiter einen Dritten schädigen. Da das hier nicht der Fall ist, gehe ich davon aus, dass die Betriebshaftpflicht die Leistung verweigern wird.
Lediglich wenn ein Mieter geschädigt wurde, kann er seinen Schadenersatzanspruch gegen Ihre Betriebshaftpflicht richten.

Hallo Rondo,
wenn Du als Privatperson Deine(?) Fa. beauftragt hast und dieses Haus Dein Privateigentum ist und Du auch die Rechnung Deiner Fa. mit MwSt. bezahlst, sollte das über die Haftpflicht der Fa. bzw. evtl. auch über eine Bauleistungsversicherung/Bauwesen versichert sein.

VG WB

Hallo,

das hängt von den Bedingungen der Versicherung ab und kann pauschal so nicht ehrlich beantwortet werden.

Gruss Mario

Es kommt evtl. eine Gebäude-Leitungswasserversicherung auf. die Haftpflicht eher nicht ,da diese nur Drittschäden absichert.

das ist auch für mich schwer zu sagen,aber wenn escwährend der Arbeitszeit war ist er doch über die firmen haftpflicht versichert ,egal woer arbeitet

Hallo,
da verstehe ich zunächst nicht, wie ein Wasserschaden ein Thema sein kann, wenn „Abbrucharbeiten“ gemacht werden. Wie umfangreich sind denn die Arbeiten dort und müsste dann nicht das Heizungssystem entleert sein?

Ansonsten eine Frage der genauen Vertragsbedingungen und auch der Rechtsform der Firma.

Viele Grüße
Andreas

Hallo,

pauschal lässt sich das nicht beantworten. Liegt denn Fahrlässigkeit vor?
Ich mepfehle, den Schaden zu melden und abzuwarten, wie die Versicherung reagiert.

Kommt auf die Gestaltung der Verträge an - eventuell Eigenschaden aber auf jeden Fall die Gebäudeversicherung.
Mfg Febud

DA KANN ICH DIR LEIDER NICHT WEITERHELFEN.
GRUSS EGON