Hallo Rondo67,
die Beschreibung ist etwas arg knapp ausgefallen. Davon ausgehend, dass es sich um eine Firma von Ihnen handelt, die eine eigene Bezeichnung und Handelsregistereintrag hat, evtl. z.B. eine GmbH ist, und ihr Mietshaus nicht Eigentum der Firma, sondern Eigentum der Person Rondo67 ist: Ihre Betriebshaftpflicht müsste zahlen! Der Schaden ist dann zu beurteilen wie gegenüber jeder anderen 3. Person.
Sollten Firma und Mietshaus rechtlich in einem Besitz sein (gehört z.B. der Fa. Rondo67 GmbH), so wird es schwieriger. Lehnt die Betriebshaftpflicht die Schadensregulierung deswegen ab, so greift Wohngebäudeversicherung und gegebenenfalls Hausratversicherung, jedoch nur wenn hier auch das Risiko „widerrechtlich austretendes Wasser“ mit versichert ist. Wenn Sie die „Sparvariante“ mit einer halben Absicherung haben, schauen Sie in die Röhre!
Wohngebäude bezahlt nur für alle fest mit dem Bauwerk verbundenen Teile (sozusagen bis Oberkante Tapete), alles Bewegliche sollte über eine Hausratversicherung abgesichert sein. Fremdschäden (z.B. Waschmaschine der Mieter unter Wasser gesetzt und diese ist kaputt), regelt eine Haftpflichtversicherung, wenn Sie für ihre Eigenschaft als Vermieter eine solche abgeschlossen haben.
Sie sehen, Sie sollten ihre Versicherungen von einem Fachmann prüfen lassen! Meine Empfehlung: Eine Beratung durch einen Berater der Deutschen Vermögensberatung.
Wenn alles nichts hilft, lassen Sie den Vorgang durch einen Anwalt prüfen.