Einkommen Kleingewerbe und Familienversicherung

Hallo zusammen.
Folgender Sachverhalt: Ehemann arbeitet Vollzeit als Arbeiter. Ehefrau ist mit Kleingewerbe selbständig und familienversichert beim Ehemann. Monatlicher Gewinn der Ehefrau darf 365 Euro pro Monat (4380 Euro pro Jahr) nicht überschreiten.
Wie wird die monatliche Einkommensgrenze durch die Krankenkasse geprüft? Was passiert wenn mehrere Monate gut gearbeitet und verdient wurde, das Geld angespart wurde und dann bspw. in einen neuen PC investiert wird oder größere Anschaffungen getätigt werden? Muss eine monatliche Gewinnermittlung an die Krankenkasse erfolgen? Oder halbjährlich?
In Zahlen z. B.: Monat Januar bis März werden 300 Euro pro Monat verdient. April bis Juni pro Monat 500 Euro. Juli und August nur 150 Euro pro Monat. September bis Dezember 300 Euro pro Monat. Sind 3900 Euro im Jahr. Jährliche Grenze also nicht überschritten. Im August wird ein PC von 1500 Euro gekauft. Wie ist das dann, wenn in einem Monat mal mehr verdient wird, die Grenze übers Jahr gesehen nicht überschritten wird?
Vielleicht weiß jemand von euch Rat.
Vielen Dank im Voraus

Hallo,
massgebend ist der Einkommensteuerbescheid - wenn die selbständige Tätigkeit das ganze Kalenderjahr bestanden hat, dann werden die Beträge die dort genannt sind auf 12 Kalendermonate gleichmässig verteilt und ggf. rückwirkend ab 1.1. die Familienversicherung beendet.
Gruss
Czauderna

Dann könnte man sich also theoretisch für einen Monat selbständig machen, in diesem Monat 4000€ verdienen und wäre trotzdem noch familienversichert? Verstehe ich das richtig?

Gruß

Hauptberuflich selbständig?
Einen schönen guten Abend,

ich habe da noch eine Frage zu Familienversicherung, da ich letztens schon mal darüber gestolpert bin.

In § 10 SGB V steht ja zum Recht auf Familienversicherung:

Personen die…

  1. nicht hauptberuflich selbständig erwerbstätig sind und

  2. kein Gesamteinkommen haben, das regelmäßig im Monat ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 des Vierten Buches überschreitet.

Jetzt meine Frage wie man das lesen muss:

  1. Müssen diese Voraussetzungen alle nebeneinander erfüllt sein?

  2. Würde im beschriebenen Sachverhalt nicht die Familienversicherung durch die selbständige Tätigkeit ausgeschlossen sein? Oder sagt man bei gewissen geringen Zeitumfängen, dass das nicht hauptberuflich ist? Oder wird das am Gewinn/Einnahme fest gemacht?

Einen schönen Abend

Secret_Eyes

Hallo Minnimuh,

wie hat denn die Kleingewerbetreibende bisher ihren Gewinn ermittelt?

Ein PC und andere größere Anschaffungen werden mittels AfA über die betriebsübliche Nutzungsdauer (die der Finanzminister vorschreibt) abgeschrieben. Kleingewerbetreibende ermitteln ihren Gewinn üblicherweise mit der Einnahmenüberschussrechnung „EÜR“ nach §4,3 EStG. Weder Finanzamt noch Krankenkasse interessieren sich für die Liquidität, sondern nur für den ermittelten Gewinn.

Der im August angeschaffte PC wird im laufenden Kalenderjahr übrigens mit 5/36 abgeschrieben.

Viele Grüße
Oliver H.

Hallo Günter,

eine rückwirkende Beendigung ist bei familienversicherten und selbstständig tätigen Personen meines Wissens nicht möglich.

Es gilt, wie du gesagt hast, der Einkommensteuerbescheid. Wird die Einkommensgrenze überschritten, erfolgt die Beendigung der Familienversicherung mit Ende des Monats, in dem der Steuerbescheid ausgestellt wurde.

Grüße
Florian

  1. Würde im beschriebenen Sachverhalt nicht die
    Familienversicherung durch die selbständige Tätigkeit
    ausgeschlossen sein? Oder sagt man bei gewissen geringen
    Zeitumfängen, dass das nicht hauptberuflich ist? Oder wird das
    am Gewinn/Einnahme fest gemacht?

Die Familienversicherung ist nur ausgeschlossen, wenn es sich um eine hauptberufliche selbstständige Tätigkeit handelt.

Ob es sich um eine hauptberufliche selbstständige Tätigkeit handelt, hängt sowohl vom zeitlichen Umfang, als auch von den Einnahmen ab.

Grüße
Florian

OT: Ja
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Ein OT Danke! :wink:

Hallo

Ergänzung: Bei 18 Wochenstunden liegt die Grenze, ab der von einer hauptberuflichen Selbständigkeit ausgegangen wird.

Grüße
orangegestreift