Einkommensgrenze bei Familienmitversicherung

Hallo,
wie wird die Einkommensgrenze bei der Krankenkasse Familienmitversicherung von Kindern berechnet wenn das Kind z.B. Lohn aus selbständiger Arbeit und einem Beschäftigungsverhältnis bekommt?
z.b. 3000 Euro selbstänig
und 2000 Euro aus Beschäftigung
ist damit der Wert von 12x 400 Euro überschritten oder können aus der Selbständigkeit Aufwendungen gegengerechnet werden?
Gruß
A.

Hallo,

wie wird die Einkommensgrenze bei der Krankenkasse Familienmitversicherung von Kindern berechnet wenn das Kind z.B. Lohn aus selbständiger Arbeit und einem Beschäftigungsverhältnis bekommt?
z.b. 3000 Euro selbstänig
und 2000 Euro aus Beschäftigung
ist damit der Wert von 12x 400 Euro

Das bedeutet, dass die 2.000€ aus einem 400-€-Job stammen?

überschritten oder können aus der Selbständigkeit Aufwendungen gegengerechnet werden?

Bei der selbstständigen Arbeit zählen selbstverständlich nicht nur die Betriebseinnahmen sondern auch die Betriebsausgaben. Wenn also die 3.000€ nur die Einnahmen darstellen, können davon noch die Ausgaben abgezogen werden. Ob man damit dann unter diese Grenze kommt, wird man sehen.

Grüße

Soll das ein Witz sein? Mit 2000€ + noch was aus Selbständigkeit familienversichert? Nicht lustig!

es geht wohl um Jahresbeträge.

Aufwendungen in der Selbständigkeit mindern natürlich die Einnahmen. Hauptberufliche Selbständigkeit ist aber ein k.o. für die Familienversicherung.

Gruss

Barmer

es geht wohl um Jahresbeträge.

Davon war ich angesichts der Frage, ob damit die Grenze von 12 x 400€ überschritten wäre, auch ausgegangen.

Hallo,

nach § 10 SGB V darf das regelmäßige Gesamteinkommen regeläßig 400 Euro monatlich nicht übersteigen. Bei der selbständigen Tätigkeit dürfen die Betriebskosten abgezogen werden. Es gelteen die steuerlichen Regelungen für den Begriff der Einkünfte (z.B. Abschreibungen, Abgrenzung zu privaten Kosten).

http://www.vdek.com/versicherte/familienversicherung…

Gruß

RHW