Einreichung von nicht rezeptpflichtigen Med

Moin,

kurze Frage an die experten.

Wenn ich nicht zum Arzt gehe, sondern mir meinen hustensaft usw. direkt in der Apotheke kaufe, kann ich diese Rechnungen dann auch meiner PKV (LKH) einreichen, oder verweigern diese in der Regel die Erstattung.

Vielen Dank für Eure Hilfe im voraus.

Gruß
mitch

Nein,eine medizinische Indikation ist Voraussetzung !

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Moin,

das hängt von Deinen Versicherungsbedingungen ab. Meine PKV erstattet nur, was ein Arzt verordnet. Selbstmedikation muß ich selber zahlen. Vermutlich ist es bei Dir ähnlich, aber das hängt von Deinem Tarif ab.

Gruß

Dito

mitch

Nordlicht

Kommentar

das hängt von Deinen Versicherungsbedingungen ab. Meine PKV
erstattet nur, was ein Arzt verordnet. Selbstmedikation muß
ich selber zahlen. Vermutlich ist es bei Dir ähnlich, aber das
hängt von Deinem Tarif ab.

Die Aussage ist richtiger, als die von cooler.

Es gibt Versicherer bzw. Tarife, die das zulassen!

Es gibt Versicherer bzw. Tarife, die Arzneimittel auf verschreibungspflichtige eingerenzen bis hin zu Generika!

Aber was will ich mit einer PKV die Hustensaft bezahlt???

Thorulf Müller

Es gibt Versicherer bzw. Tarife, die das zulassen!

Es gibt Versicherer bzw. Tarife, die Arzneimittel auf
verschreibungspflichtige eingerenzen bis hin zu Generika!

Aber was will ich mit einer PKV die Hustensaft bezahlt???

Thorulf Müller

Kannst du leicht behaupten - nenn sie mal !

Kannst du leicht behaupten - nenn sie mal !

Lernen Makler und Mehrfachagenten und andere in Seminaren!

Aber was will ich mit einer PKV die Hustensaft bezahlt???

Thorulf Müller

Ich will keine PKV die Hustensaft bezahlt, sondern eine, die begrüßt wenn ich nicht gleich wegen jedem quersitzenden Pups zum Arzt marschieren, sondern erstmal bewährte Mittel selbst anwende. so z.B. bei meiner Sinusitis (Schleimlöser en masse) oder auch bei Migräne. Für mich heisst das dann wohl in Zukunft dass ich jedesmal nen Termin beim Arzt mache um somit Erstattungen zu bekommen.

Trotzdem Danke allen für die Hilfe

Ich will keine PKV die Hustensaft bezahlt, sondern eine, die
begrüßt wenn ich nicht gleich wegen jedem quersitzenden Pups
zum Arzt marschieren, sondern erstmal bewährte Mittel selbst
anwende.

Bar BRE - macht die LKH doch!

so z.B. bei meiner Sinusitis (Schleimlöser en masse)
oder auch bei Migräne.

Du hast eine PKV- einen Wechsel hast Du mit den Aussagen endgültig hinfällig gemacht! Migräne und ständig Sinnusitis - aber die PKV wechseln?

Für mich heisst das dann wohl in
Zukunft dass ich jedesmal nen Termin beim Arzt mache um somit
Erstattungen zu bekommen.

Dann verlierst Du Deine Bar BRE.

Nocheinmal - Du hast eine PKV - wechsel ist sinnlos!

P.S.: Das wäre die ersten Fragen an Dich gewesen, wenn Du mich angesprochen hättest:

Welche Gesellschaft?

Welche Tarife?

Wann „genau“ geboren?

Wie lange dort versichert?

Krankheiten, Beschwerden und Behandlungen der vergangenen 5 Jahre?

Krankenhausaufenthalte der vergangenen 10 Jahre?

etc.

Du hättest eine freundliche „Bleib wo Du bist“ Mail bekommen!

Sinnusitis ist stark rezidivierend mit teilweise massiven Folgen, die richtig Geld kosten können.

Migräne ist noch schlimmer - eine der schlimmsten Krankheiten nach Asthma, Krebs, HIV!

Thorulf Müller

Prüfung auf Generika

Es gibt Versicherer bzw. Tarife, die Arzneimittel auf
verschreibungspflichtige eingerenzen bis hin zu Generika!

würd mich mal interessieren, wie die das dann prüfen, welche Mittel Generika sind und welche nicht? Oder beschränken die das nur auf ein paar Mittel?

Wer bietet denn solche Tarife an?

Grüße, Bernhard

Es gibt Versicherer bzw. Tarife, die Arzneimittel auf
verschreibungspflichtige eingerenzen bis hin zu Generika!

würd mich mal interessieren, wie die das dann prüfen, welche
Mittel Generika sind und welche nicht?

Es gibt Listen mit Generika, die hat z.B. jeder Apotheker zur Verfügung. Wo soll da das Problem sein?

würd mich mal interessieren, wie die das dann prüfen, welche
Mittel Generika sind und welche nicht?

Signal!

Es gibt Listen mit Generika, die hat z.B. jeder Apotheker zur
Verfügung. Wo soll da das Problem sein?

Pharmareferneznummer heißt das Zauberwort, wenn ich mich nicht irre!