Elterngeld als Einkunft gerechnet bei Krankenkasse

Guten Tag,

Person A kann für 2 Monate Elterngeld beziehen (den Sockelbetrag), da Person A ein Kind geboren hat und aus der Selbstständigkeit eine Einkommensminderung hat.

Person A ist nebenberuflich selbstständig jedoch nur geringfügig, ihr Lebensunterhalt wird durch einen Unterhalt von einem Elternteil sichergestellt. Hauptberuflich ist sie Hausfrau.

Person A ist freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert der Beitrag wird aus der Mindestbemessungsgrenze von etwas über 800 Euro berechnet, sie zahlt ca. 140 Euro Krankenkassenbeitrag im Monat

Die Frage ist, ob das Elterngeld bei der Berechnung des Krankenkassenbeitrags als Einkunft gerechnet wird und sie deswegen dann aufgrund des Bezuges von 2 Monaten Elterngeld mit jeweils 300 Euro pro Monat höher in der Krankenkasse eingestuft wird.

Person A hatte in diesen 2 Monaten, wofür Elterngeld gezahlt werden könnte, keine Einnahmen aus ihrer geringen nebenberuflichen Selbstständigkeit.

Falls Person A durch den Bezug von 2x Elterngeld in Höhe des Sockelbetrages höher in der Krankenkasse eingestuft würde, dann würde sich der Bezug des Elterngeldes nicht lohnen.

Vielen Dank.

Elterngeld ist kein beitragspflichtiges Einkommen. Es dürfte sich insofern am Beitrag nichts ändern, da der Mindestbeitrag gezahlt wird.
Solange sie nicht verheiratet ist.

(Es soll auch Kassen geben, die solange beitragsfrei versichern, wie außer dem Elterngeld keine Einnahmen vorhanden sind. Ich weiss aber nicht, auf welcher Rechtsgrundlage.)

Gruss

Barmer