Entgeltumwandlung Vertrag

Hallo zusammen,
ich habe einen Vertrag bei dem es sich um eine bAV durch Entgeltumwandlung handelt. Der Versicherungsnehmer ist die Firma die versicherte Person bin ich.

Nun wollte ich diesen Vertrag kündigen und habe selber die Kündigung auf meinem Namen abgeschickt.

Die Versicherung teilte mir mit das ich selber das nicht kündigen kann.

Nun habe ich im Personalbüro nachgefragt und die teilten mir dann mit das ich dann mit weiteren Kosten rechnen müsste.

Ich bin mir darüber im klaren das das eingezahlte Geld futsch ist aber was für weitere Kosten sollen denn hierbei noch für mich anfallen.

Wenn ich die Firma verlassen würde und ich den Vertrag dann eh nicht mehr bedienen kann dann können doch hierfür keine weiteren Kosten mehr anfallen für mich.

Kann mir jemand dazu einen Rat geben wie ich mich verhalten soll.

Vielen Dank.

Guten Tag,
neben verlorenen Abschlusskosten können auch Stornokosten verrechnet
werden, die den Rückkaufswert weiter mindern. Wieviel das im einzelnen ist, ergibt sich aus den Bedingungen in Verbindung mit dem
Geschäftsplan und den für den Anbieter maßgeblichen Kostensätzen.
Gruß
Günther

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Das Personalbüro sagte mir das ich dann noch Steuern nachzahlen müsste oder dergleichen.

Ich habe da bisher über 3000€ eingezahlt von meinem Brutto und bin mir darüber im klaren das ich davon wohl nichts wieder sehen werde.

Aber warum jetzt auf einmal noch Steuern nachzahlen ist das so richtig?

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Ich habe da bisher über 3000€ eingezahlt von meinem Brutto und
bin mir darüber im klaren das ich davon wohl nichts wieder
sehen werde.

Warum kündisgt Du dann statt beitragsfrei zu stellen ?

Aber warum jetzt auf einmal noch Steuern nachzahlen ist das so richtig?

Weil die Beiträge von Deinem Brutto, also unversteuert, in die Versicherung eingezahlt wurden. Wenn Du den Vertrag auflöst, mußt Du Lohnsteuer nachzahlen, unabhängig davon, wieviel Geld tatsächlich zurückfließt.

Hallo,
während der Laufzeit haben Sie Steuervorteile genossen aufgrund der
Pauschalbesteuerung und Abgabenvorteile aufgrund der Sozialversicherungsbefreiung in Höhe der Beiträge.
Hier findet jetzt über das Lohnbüro ein nachträglicher Ausgleich
bei Staatens statt. Das sind aber keine Kosten im engeren Sinn.
Es ist nur eine andere Baustelle, an der der Geldbeutel auch aufgemacht werden muss.
Gruß
Günther

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Wenn ich die Firma verlassen würde und ich den Vertrag dann eh
nicht mehr bedienen kann dann können doch hierfür keine
weiteren Kosten mehr anfallen für mich.

Nur wenn der Vertrag beitragsfrei gestellt wird.

Kann mir jemand dazu einen Rat geben wie ich mich verhalten soll.

Weiter einzhalen, solange es finanziell möglich ist und dann Beiträge mindern oder ganz auf Beitragszahlung verzichten, wenn es nicht mehr geht.

Ich denke es wird nicht genug drin sein um den Vertrag beitragsfrei zu stellen. Nun habe ich eben gelesen das bAV Verträge die dem Zillmerschen Verfahren unterliegen generell kompliziert sind. So habe ich von einem Urteil auf einer anderen Seite gelesen das der Arbeitgeber die Beiträge dem Arbeitnehmer nachzahlen musste.

Es ist mir klar das wenn ich etwas raus bekomme das ich auch noch Steuern zahlen muss. Da der AG ja in der Pflicht ist sorgsam eine BAV für die Mitarbeiter auszuwählen kann es jawohl nicht sein das Verträge angeboten werden wo nach über einem Jahr Rückkaufswert 0 ist.

Es ist sicherlich eine Überlegung den Vertrag beitragsfrei zu stellen sofern dies denn möglich ist da meiner Meinung nach noch kein Rückkaufswert habe.

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Hallo zusammen,

Hallo Christian,

Wenn ich die Firma verlassen würde und ich den Vertrag dann eh
nicht mehr bedienen kann

Wenn die Firma verlassen wird und man als Arbeitnehmer (AN) in eine andere Firma wechselt, besteht grundsätzlich die Möglichkeit, dass der neue Arbeitgeber (AG) die arbeitnehmerfinanzierte bAV des AN übernehmen kann. Zumindest eine wertgleiche Übernahme wenn der neue AG eine andere Form der bAV durchführt. Entsprechende Übernahmemodalitäten mit dem neuen AG besprechen.

Vielen Dank.

Gruß
Winni

Aber warum jetzt auf einmal noch Steuern nachzahlen ist das so richtig?

Weil die Beiträge von Deinem Brutto, also unversteuert, in die
Versicherung eingezahlt wurden. Wenn Du den Vertrag auflöst,
mußt Du Lohnsteuer nachzahlen, unabhängig davon, wieviel Geld
tatsächlich zurückfließt.

Es erfolgt keine „Nachzahlung“ im Sinne einer steuerliche Rückabwicklung. Der Rückkaufswert ist im Jahr der Auszahlung als Einküfte zu Werten. Dies gilt auch für die Sozialversicherungsabgaben.