Erwerbsminderungsrente, wie weiter

Eine Frau hat 2008 ihren 19jährigen Sohn verloren. Sie bekam danach einen Herzinfarkt und kam von einem Arzt zum anderen, von einer Klinik in die andere. Sie war 8 Wochen wegen einer Beipass Op in einer Klinik, wurde dann zu Gutachtern geschickt, auch zum med. Dienst, der übrigens bestätigte, daß sie keine 3 Std am Tag mehr arbeiten darf. Sie stellte im Dezember 2009 einen Rentenantrag. Sie hat dazu noch Epilepsie und Depressionen. Sie mag nicht mehr unter fremde Menschen gehen, zumindest nicht ohne eine Vertrauensperson. Eine Kur wird also sehr schwierig. Nun hat die Rentenversicherung den Antrag im August abgelehnt, weil sie eben „nur“ Epilepsie, Herzprobleme und Depressionen hat. Damit kann sie trotzdem 6 Stunden am Tag arbeiten. Die Frau hat es nun noch geschafft, Widerspruch einzulegen. Seitdem wird sie mit Briefen der Rentenstelle barrikadiert. Mal ein Antrag, mal eine Nachfrage. Mit Hilfe beantwortet sie alles und schickt es zurück. Doch es kommen dann Briefe, in denen steht, daß die Versicherung nichts erhalten hat. Sie fühlt sich gemobbt und kann nicht mehr. Was kann sie tun? Und wie würde es nach einem abgelehnten Widerpruch weitergehen?

Im Voraus Vielen Dank
Daggi

Es kann eine Klage beim zuständigen Sozialgericht eingereicht werden, wenn der Widerspruch abgelehnt wird. Dazu ist kein Rechtsanwalt notwendig, die Klage ist für den Kläger kostenfrei. In der Rechtsantragstelle des Sozialgerichtes wird dem Kläger weitergeholfen, was Formulierungen betrifft.