Erwerbsunfähigkeitsversicherung?

Hi nochmals,

folgender sachverhalt:

  • selbständiger (seit 1982) (ossi)
  • geb. 1954, weiblich
  • bis 1992 beitraege gezahlt zur BfA (und DDR Versicherung)

wie hoch kann die leistung der berufsunfaehigkeitsversicherung sein?

  • bezieht sich die „rente wegen verminderter erwerbsunfähigkeit“
    auf einen prozentsatz der späteren rente oder
  • ist diese abgekoppelt von der „normalen“ altersrente?

wenn ja, wie hoch könnte die ausfallen

danke für alle tips!

shob

Hallo Bee,

ich dachte bei Steuern sehen wir uns wieder? :wink:

wie hoch kann die leistung der berufsunfaehigkeitsversicherung
sein?

Das hängt von mehreren Faktoren ab.
Zunächst einmal in ganz erheblichem Maße, ob überhaupt Beiträge abgeführt wurden und wenn ja, in welcher Höhe.
Der Rentenbezug bezieht sich immer auf einen Punktwert, der wiederum jährlich festgelegt wird.
Wenn man die Beiträge für das durchschnittliche Einkommen jährlich abführt ( ich meine so etwa 4400DM brutto mtl.) bekommt man für dieses Jahr einen Punkt. Weniger anteilig weniger. Mehr anteilig mehr.

Die Addition dieser Werte ergibt am Ende einen Gesamtpunktwert. Dieser Gesamtpunktwert wird mit einem Faktor multipliziert der dem Punktwert entspricht.

Das grob dazu. Genauer und exakter ( mit den Werten ) hierzu kann und darf dir nur der BfA ( LVA) Angestellte bzw. der Versichertenälteste Auskunft erteilen.
Diese Kontaktpersonen kannst du auch über das Internet finden.

  • bezieht sich die „rente wegen verminderter
    erwerbsunfähigkeit“
    auf einen prozentsatz der späteren rente oder
  • ist diese abgekoppelt von der „normalen“ altersrente?

Ich denke du meinst hier die „Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit“ :wink:

Im Gesetz steht dazu:

Die Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit wird gezahlt, wenn in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens 3 Jahre Plichtbeiträge belegt sind. Bei der Ermittlung der 5 Jahre werden bestimmte Zeiten nicht mitgezählt und verlängern somit diesen Zeitraum.

Da ein Selbständiger normalerweise keine Pflichtbeiträge abführt ( eine Ausnahme kann z.B. das Handwerkerpflichtversicherungsgesetz sein) … kann es hier sogar noch anders liegen.

wenn ja, wie hoch könnte die ausfallen

Das hängt von den erworbenen Punkten ab.

Hierzu ist es zwingend nötig, dass ihr den Rentenverlauf klärt.
Insbesondere Schulzeiten, Studium etc.
Und evtl. Arbeitslosigkeiten.

Also schnellstens anfordern. Geht auch per Internet mit Sozialversicherungsnummer. Der Verlauf wird dann zur letzten bekannten Adresse der Person geschickt.

Und dann durchsehen, ob alle Angaben der Höhe nach auch richtig sind…

Und dann eben zum Berater gehen.
Das sind Dinge, die kann man so per Post nicht beurteilen und aussagen…

So long…

Marco

Hi,
laut gesetzlicher Lage hast du im Monent keinen Aspruch auf Berufs und Erwerbsubnfähigkeitsrente, Die versicherungsrechtlichen Voraussetzungensind folgende:
in den letzten 5 Jahren müssen 3 Jahre mit Pflichtbeiträgen belegt sein, d.h. du müsstest in den nächsten drei Jahren Beiträge dort einzahlen aber Pflichtbeiträge,dann erst hättest du die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für Die Leistung . Erwerbs- oder ab 40 Jahren Berufsunfähigkeitsrente - erfüllt.

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Hallo Bee,
und das Ganze möglichst mit einer privaten BUR absichern. die zahlen schon ab 50% Berufsunfähigkeit. Die staatliche richtet sich nicht mehr nach dem Beruf!
Die Private kannst Du sogar ab 25 % BU bekommen.
Grüße und ein schönes Weihnachtsfest.
Raimund