Fahrerschutz

Ich werde demnächst ein neues Kfz kaufen
und evtl den Versicherer wechseln.
Nun gibt es in den Online-Angeboten
zur KFZ-Versicherung die Option
„Fahrerschutz“.Ist diese Option
sinnvoll oder nur ein weiterer
Trick,um die Prämie hochzutreiben?
Gruß

Hoopi

hallo,

wie du sicherlich bemerkt hast, ist dies eine insassenunfallversicherung, die sich auf den fahrerplatz beschränkt.

ob diese möglicherweise für dich oder deine weiteren fahrer sinnvoll ist, kannst nur du selbst entscheiden.

snake

Hallo,
korrekterweise würde ich den Baustein nicht als Insassenunfall (IU) bezeichnen. Es hat nichts mit Invaliditätsleistungen im Sinne der Unfallversicherung zu tun.
Der Baustein Fahrerschutz deckt die wichtige Lücke der selbstverschuldeten Personenschäden aus der Haftpflichtversicherung.
Hintergrund: der eigene Kfz-Haftpflicht entschädigt bei Personenschäden nur die Beifahrer und den Unfallgegner. Der Fahrer ging immer leer aus. Wenn ich so aus dem Fenster schaue und den Schnee sehe, ist das doch momentan ein Klassiker. Glatteis - Unfall - Fahrer verletzt sich. Die Deckungssummen sind wesentlich höher als bei einer IU aber im Verhältnis zum Preis einer IU auch deutlich billiger. Leistungsumfang z.B. Verdienstausfall, Krankheitskosten, Schmerzensgeld…

Fahrerschutz gehört m.E. zu einer Kfz-Versicherung. Wer an den 20 Euro Brutto spart, spart am falschen Ende.

Grüsse
A.

hallo,

korrekterweise würde ich den Baustein nicht als Insassenunfall
(IU) bezeichnen. Es hat nichts mit Invaliditätsleistungen im
Sinne der Unfallversicherung zu tun.

so pauschal läßt sich das leider nicht sagen:
http://www.gdv.de/Downloads/Bedingungen/AKB-2008.pdf
abschnitt: a.4.2.2. bzw a.4.2.3. unter a.4.1.2. ist sogar noch der unfallbegriff erläutert.
ein fahrerschutz oder wie auch immer dies heißen mag ist im endeffekt eine insassenunfall nach dem platzsystem bei dem nur der fahrersitz versichert ist. die leistungen stehen auf einem anderen blatt und können natürlich voneinander abweichen.

snake

hallo,

korrekterweise würde ich den Baustein nicht als Insassenunfall
(IU) bezeichnen. Es hat nichts mit Invaliditätsleistungen im
Sinne der Unfallversicherung zu tun.

so pauschal läßt sich das leider nicht sagen:
http://www.gdv.de/Downloads/Bedingungen/AKB-2008.pdf
abschnitt: a.4.2.2. bzw a.4.2.3. unter a.4.1.2. ist sogar noch
der unfallbegriff erläutert.
ein fahrerschutz oder wie auch immer dies heißen mag ist im
endeffekt eine insassenunfall nach dem platzsystem bei dem nur
der fahrersitz versichert ist. die leistungen stehen auf einem
anderen blatt und können natürlich voneinander abweichen.

Hallo,
eine Insassenunfall soll es nicht sein! Hoffentlich ist auch der Fahrer auf dem Fahrersitz versichert?!
Auszug:
Fahrerschutz-Versicherung
A.6.1 Was ist versichert?

  1. Versichert sind Personenschäden des Fahrers infolge eines Unfalls beim Lenken des versicherten Fahrzeugs.
  2. Ein Unfall liegt vor, wenn der Fahrer durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung oder den Tod erleidet.
    A.6.2 Wer ist versichert?
    Mit der Fahrerschutz-Versicherung ist der berechtigte Fahrer des im Versicherungsschein bezeichneten Fahrzeugs versichert.
    A.6.3 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?
    Sie haben in der Fahrerschutz-Versicherung Versicherungsschutz in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören.
    A.6.4 Welche Leistungen umfasst die Fahrerschutz-Versicherung?
    Wir zahlen für den Personenschaden des berechtigten Fahrers wie ein Haftpflichtversicherer nach deutschem Recht und nach Maßgabe gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen bis zu einer Höhe von 8 Mio. EUR je Schadenfall (z.B. Schmerzensgeld, Hinterbliebenenrente, behindertengerechte Umbauten). Wir erbringen unsere Leistungen unabhängig davon, ob Sie den Unfall selbst verschuldet haben oder nicht.
    A.6.5 Fälligkeit und Zahlung
  3. Sobald wir unsere Zahlungspflicht und die Höhe der Entschädigung festgestellt haben, zahlen wir diese spätestens innerhalb von zwei Wochen.
  4. Haben wir unsere Zahlungspflicht festgestellt, lässt sich jedoch die Höhe der Entschädigung nicht innerhalb eines Monats nach Schadenanzeige feststellen, können Sie einen angemessenen Vorschuss auf die Entschädigung verlangen.

Lediglich Punkt 6.2 ist auf die Unfallversicherung zurückzuführen!

Grüsse
A.

hallo

eine Insassenunfall soll es nicht sein! Hoffentlich ist auch
der Fahrer auf dem Fahrersitz versichert?!

haha, was für ein kalauer…

Auszug: …
Vorschuss auf die Entschädigung verlangen.

wenn du dann noch deine quelle nennen könntest?
in den musterbedingungen des gdv steht davon nix.
bitte nicht von speziellen bedingungen auf die allgemeinheit schließen.

snake

haha, was für ein kalauer…

Ja, man gibt sich Mühe wo man kann.

wenn du dann noch deine quelle nennen könntest?
in den musterbedingungen des gdv steht davon nix.
bitte nicht von speziellen bedingungen auf die allgemeinheit
schließen.

Richtig, die Musterbedingungen zur Privathaftpflicht sind auch nicht aussagekräftig - ich habe als Quelle die des jeweiligen VRs.
Liste schicke ich Dir zu.
Grüsse
A.

äh…

Hallöchen,

ich bin ein wenig irritiert…

Hintergrund: der eigene Kfz-Haftpflicht entschädigt bei
Personenschäden nur die Beifahrer und den Unfallgegner. Der
Fahrer ging immer leer aus.

Ja, aber nicht wegen einer „Deckungslücke“, sondern weil der Fahrer ja selber haftet, für die Folgen seines eigenen Fahrfehlers.

Die Deckungssummen
sind wesentlich höher als bei einer IU aber im Verhältnis zum
Preis einer IU auch deutlich billiger. Leistungsumfang z.B.
Verdienstausfall, Krankheitskosten, Schmerzensgeld…

Jetzt wird es kurios. Du vergleichst Schadenersatz nach Haftpflichtrecht mit einer Unfallversicherung als Summenversicherung… Dir ist schon klar, das in der Regel nur ein paar EUR Schmerzensgeld fließen und fertig. Und bei einem ernstzunehmenden P-Schaden wird auch Dein eigener VR eher zurückhaltend zahlen, so dass Du ihn ggf. verklagen musst.

Da ist eine „normale“ Unfallversicherung eindeutig die bessere Wahl, die zahlt nämlich immer und überall, auch für Unfälle mit/durch/in Autos.

Fahrerschutz gehört m.E. zu einer Kfz-Versicherung. Wer an den
20 Euro Brutto spart, spart am falschen Ende.

Das ist wahrlich „Best Advice“ eines Maklers…

Grüße, M