Familienversicherung möglich?

Hallo,

mein Mann hat heute den Zulassungsbescheid für das kommende Semester erhalten.
Nun sind wir ratlos, wo er nun krankenversichert ist. Wir haben bereits zahlreiche Internetseiten durchstöbert, aber sind nicht schlauer geworden.

Uns stellt sich nun folgendes Problem:

Mein Mann wird nun seinen derzeitigen Arbeitsvertrag von 40 Std/Woche auf 20 Std/Woche ändern lassen und rechnet dann mit einem ungefähren Bruttoeinkommen von 680 Euro. Somit ist er nach unseren Erkenntnissen in der Krankenversicherung nicht gesetzlich versichert.

Besteht nun die Möglichkeit, ihn familienversichern zu lassen über mich als Ehefrau oder muss er sich freiwillig bzw. privat versichern?

Möglicherweise kann uns hier jemand helfen, vielleicht auch mit nützlichen Links.

Vielen lieben Dank.
Anett

Hallo!

Hallo,

mein Mann hat heute den Zulassungsbescheid für das kommende
Semester erhalten.
Nun sind wir ratlos, wo er nun krankenversichert ist. Wir
haben bereits zahlreiche Internetseiten durchstöbert, aber
sind nicht schlauer geworden.

Uns stellt sich nun folgendes Problem:

Mein Mann wird nun seinen derzeitigen Arbeitsvertrag von 40
Std/Woche auf 20 Std/Woche ändern lassen und rechnet dann mit
einem ungefähren Bruttoeinkommen von 680 Euro. Somit ist er
nach unseren Erkenntnissen in der Krankenversicherung nicht
gesetzlich versichert.

Mit einer Beschäftigung von 680€ ist er sozialversicherungspflichtig (eigener Beitrag zur GKV). Das Einzige was ihn m.E. retten könnte, wäre eine Beschäftigung als studentische Hilfskraft. Wie seit Ihr derzeit versichert?

Besteht nun die Möglichkeit, ihn familienversichern zu lassen
über mich als Ehefrau oder muss er sich freiwillig bzw. privat
versichern?

M.E. nicht wie alt ist er? Wie viele Fachsemester hat er absolviert?

Möglicherweise kann uns hier jemand helfen, vielleicht auch
mit nützlichen Links.

Gruß
CM

Nochmal hallo, zunächst vielen Dank für die fixe Antwort.

Zur Beantwortung der Fragen:

Uns stellt sich nun folgendes Problem:

Mein Mann wird nun seinen derzeitigen Arbeitsvertrag von 40
Std/Woche auf 20 Std/Woche ändern lassen und rechnet dann mit
einem ungefähren Bruttoeinkommen von 680 Euro. Somit ist er
nach unseren Erkenntnissen in der Krankenversicherung nicht
gesetzlich versichert.

Mit einer Beschäftigung von 680€ ist er
sozialversicherungspflichtig (eigener Beitrag zur GKV). Das
Einzige was ihn m.E. retten könnte, wäre eine Beschäftigung
als studentische Hilfskraft. Wie seit Ihr derzeit versichert?

Zur Zeit sind wir beide pflichtversichert in der GKV, bei zwei verschiedenen KV.

Besteht nun die Möglichkeit, ihn familienversichern zu lassen
über mich als Ehefrau oder muss er sich freiwillig bzw. privat
versichern?

M.E. nicht wie alt ist er? Wie viele Fachsemester hat er
absolviert?

Er ist 29 und beginnt im 1. Fachsemester.

Grüße, Anett

Mein Mann wird nun seinen derzeitigen Arbeitsvertrag von 40
Std/Woche auf 20 Std/Woche ändern lassen und rechnet dann mit

Am Besten mit der GKV sprechen, ob die ihn als Arbeitnehmer einstufen oder noch als Studenten. Die KKs haben da einen, wenn auch begrenzten, Ermessensspielraum.

Besteht nun die Möglichkeit, ihn familienversichern zu lassen

Dazu verdient er zuviel.

über mich als Ehefrau oder muss er sich freiwillig bzw. privat
versichern?

Privat auf keinen Fall, er ist pflichtig, entweder als Student oder als Arbeitnehmer.

Er ist 29 und beginnt im 1. Fachsemester.

Wenn Ihr Einfluß auf die Einstufung nehmen könnt, laßt ihn als Arbeitnehmer einstufen, denn die studentische Versicherung endet am 33. oder 34. Geburtstag.

Grüße, Anett

Wenn Ihr Einfluß auf die Einstufung nehmen könnt, laßt ihn als
Arbeitnehmer einstufen, denn die studentische Versicherung
endet am 33. oder 34. Geburtstag.

In der GKV i.d.R. mit 30 bzw. 14 Fachsemester.

Hallo,
die Krankenkasse entscheidet in diesem Falle ob Arbeitnehmereigenschasft
oder Studenteneigenschaft überwiegt.
Bei ersterem änder sich an der derzeitigen Pflichtversicvherung nichts.
Bei zweitem wird bis zu Vollendung des 30. Lebensjahres die studentische
Pflichtversicherung vorgenommen werden - ashcliessend muss dann eine freiwillige Versicherung folgen da für die Familienversicherung
das Einkommen zu hoch ist (400,00€). Rentenversicherungspflicht besteht in jedem Fall.
Gruß
Czauderna