Liebe Experten,
ich hoffe, jemand kann mir bei meinen Fragen helfen.
Mein Vater hat im Jahr 2004 eine fondsgebundene Rentenversicherung abgeschlossen. Versicherte Person bin ich und er ist der Versicherungsnehmer.
Nun hat er die ersten drei der fünf Jahresbeiträge bezahlt und mir die Versicherung übertragen, d.h. Versicherungsnehmer bin jetzt ich.
Leider fällt jetzt automatisch Schenkungssteuer an - wenn ich das richtig verstanden habe, müssen entweder der aktuelle Rückkaufswert oder zwei Drittel der eingezahlten Beiträge versteuert werden, je nachdem welcher Wert niedriger ist.
Meine erste Frage:
Wäre es nicht sinnvoller gewesen, mich von Anfang an als Versicherungsnehmer einzutragen? Die Jahresbeiträge hätten dann doch trotzdem einfach von seinem Konto abgebucht werden können, oder geht sowas nicht? Müssen die Beiträge von einem Konto abgebucht werden, das dem Versicherunsnehmer gehört?
Die Versicherung hätte man nämlich dann nicht übertragen müssen und dem Finanzamt wäre nichts gemeldet worden, oder?
Dem Berater, der diesen Vertrag damals vermittelt hat, war bekannt, dass diese Rentenversicherung eigentlich für meine Altersvorsorge gedacht ist.
Er hat mehrfach gesagt, mein Vater solle die fünf Beiträge erst mal bezahlen und mir die Versicherung dann irgendwann übertragen. Bei der Auszahlung müsse ich dann nur zwei Drittel der eingezahlten Beiträge versteuern. Das ist nun nicht so und mein Vater und ich fühlen uns von diesem Vertreter angelogen.
Ich persönlich hätte die Summe der einzuzahlen Beiträge lieber direkt geschenkt bekommen und dafür Schenkungssteuer bezahlt als eine Versicherung abzuschließen, die erst mal einige Jahre laufen muss, damit man überhaupt die eingezahlten Beiträge wieder raus hat, aber jetzt ist es nunmal so und ich versuche das beste draus zu machen.
Deswegen hier meine zweite Frage:
Zwei der fünf Jahresbeiträge müsste ich noch selber bezahlen. Wenn ich die Versicherung jetzt beitragsfrei stellen würde, bekäme ich am Ende die Auszahlung doch nicht steuerfrei, oder? Ich bin der Meinung, eine vor 2005 abgeschlossene Renten- oder Lebensversicherung wird nur dann steuerfrei ausgezahlt, wenn sie mindestens zwölf Jahre gelaufen ist und wenigstens fünf Jahre lang Beiträge gezahlt wurden.
Mein Problem ist jetzt, dass ich die beiden Jahresbeiträge nicht unbedingt zahlen möchte. Kann man irgendetwas machen, dass man die Vesicherungssumme doch steuerfrei ausbezahlt bekommt, obwohl nur drei Jahre lang Beiträge bezahlt wurden?
Hoffentlich findet sich jemand, der mir meine Fragen beantworten kann.
Vielen Dank schonmal vorab.
C.