Frage zur Übertragung von Versicherungen

Liebe Experten,

ich hoffe, jemand kann mir bei meinen Fragen helfen.

Mein Vater hat im Jahr 2004 eine fondsgebundene Rentenversicherung abgeschlossen. Versicherte Person bin ich und er ist der Versicherungsnehmer.

Nun hat er die ersten drei der fünf Jahresbeiträge bezahlt und mir die Versicherung übertragen, d.h. Versicherungsnehmer bin jetzt ich.

Leider fällt jetzt automatisch Schenkungssteuer an - wenn ich das richtig verstanden habe, müssen entweder der aktuelle Rückkaufswert oder zwei Drittel der eingezahlten Beiträge versteuert werden, je nachdem welcher Wert niedriger ist.

Meine erste Frage:
Wäre es nicht sinnvoller gewesen, mich von Anfang an als Versicherungsnehmer einzutragen? Die Jahresbeiträge hätten dann doch trotzdem einfach von seinem Konto abgebucht werden können, oder geht sowas nicht? Müssen die Beiträge von einem Konto abgebucht werden, das dem Versicherunsnehmer gehört?
Die Versicherung hätte man nämlich dann nicht übertragen müssen und dem Finanzamt wäre nichts gemeldet worden, oder?

Dem Berater, der diesen Vertrag damals vermittelt hat, war bekannt, dass diese Rentenversicherung eigentlich für meine Altersvorsorge gedacht ist.
Er hat mehrfach gesagt, mein Vater solle die fünf Beiträge erst mal bezahlen und mir die Versicherung dann irgendwann übertragen. Bei der Auszahlung müsse ich dann nur zwei Drittel der eingezahlten Beiträge versteuern. Das ist nun nicht so und mein Vater und ich fühlen uns von diesem Vertreter angelogen.

Ich persönlich hätte die Summe der einzuzahlen Beiträge lieber direkt geschenkt bekommen und dafür Schenkungssteuer bezahlt als eine Versicherung abzuschließen, die erst mal einige Jahre laufen muss, damit man überhaupt die eingezahlten Beiträge wieder raus hat, aber jetzt ist es nunmal so und ich versuche das beste draus zu machen.

Deswegen hier meine zweite Frage:
Zwei der fünf Jahresbeiträge müsste ich noch selber bezahlen. Wenn ich die Versicherung jetzt beitragsfrei stellen würde, bekäme ich am Ende die Auszahlung doch nicht steuerfrei, oder? Ich bin der Meinung, eine vor 2005 abgeschlossene Renten- oder Lebensversicherung wird nur dann steuerfrei ausgezahlt, wenn sie mindestens zwölf Jahre gelaufen ist und wenigstens fünf Jahre lang Beiträge gezahlt wurden.

Mein Problem ist jetzt, dass ich die beiden Jahresbeiträge nicht unbedingt zahlen möchte. Kann man irgendetwas machen, dass man die Vesicherungssumme doch steuerfrei ausbezahlt bekommt, obwohl nur drei Jahre lang Beiträge bezahlt wurden?

Hoffentlich findet sich jemand, der mir meine Fragen beantworten kann.

Vielen Dank schonmal vorab.
C.

Liebe Experten,

ich hoffe, jemand kann mir bei meinen Fragen helfen.

Mein Vater hat im Jahr 2004 eine fondsgebundene
Rentenversicherung abgeschlossen. Versicherte Person bin ich
und er ist der Versicherungsnehmer.

Das ist schon mal gut gewesen.

Nun hat er die ersten drei der fünf Jahresbeiträge bezahlt und
mir die Versicherung übertragen, d.h. Versicherungsnehmer bin
jetzt ich.

Auch okay soweit.

Leider fällt jetzt automatisch Schenkungssteuer an - wenn ich
das richtig verstanden habe, müssen entweder der aktuelle
Rückkaufswert oder zwei Drittel der eingezahlten Beiträge
versteuert werden, je nachdem welcher Wert niedriger ist.

Nach noch geltendem Recht (oder die Gesetzesauflage hat mich überholt) gelten 2/3 der eingezahlten Beiträge. Nach neuem Recht soll der Rückkaufwert gewertet werden, wenn dieser höher ist - wie gessagt, soweit ich im Bilde bin.
Aber: Schenkungssteuer sollte nicht anfallen, es sei denn, ihr habt echt übertrieben mit den Beiträge :wink: Dazu gleich mehr…

Meine erste Frage:
Wäre es nicht sinnvoller gewesen, mich von Anfang an als
Versicherungsnehmer einzutragen?

Nein!

Die Jahresbeiträge hätten
dann doch trotzdem einfach von seinem Konto abgebucht werden
können, oder geht sowas nicht?

Doch klar, aber dann schenkt dir dein Vater die gesamten Beiträge, so sind’s nur 2/3 - nach meinem Taschenrechner ist das weniger!

Müssen die Beiträge von einem
Konto abgebucht werden, das dem Versicherunsnehmer gehört?
Die Versicherung hätte man nämlich dann nicht übertragen
müssen und dem Finanzamt wäre nichts gemeldet worden, oder?

Nein, aber es ist dann halt eigentlich eine Schenkung der Beiträge!

Dem Berater, der diesen Vertrag damals vermittelt hat, war
bekannt, dass diese Rentenversicherung eigentlich für meine
Altersvorsorge gedacht ist.

Es gibt wirklich schlechte Berater, aber dass eine Rentenversicherung mit Dir als VP für Dich gedacht ist, sollte eigentlich jeder wissen!

Er hat mehrfach gesagt, mein Vater solle die fünf Beiträge
erst mal bezahlen und mir die Versicherung dann irgendwann
übertragen. Bei der Auszahlung müsse ich dann nur zwei Drittel
der eingezahlten Beiträge versteuern.

Auszahlung? Du meinst, bei der Übertragung! Mit der Auszahlung hat das gar nichts zu tun!

Das ist nun nicht so und
mein Vater und ich fühlen uns von diesem Vertreter angelogen.

Das könnte daran liegen, dass Ihr das System des Schenkens
a) nicht richtig verstanden habt und
b) mit diesem Unverständnis trotzdem einen VN-Wechsel vorgenommen habt!

Ich persönlich hätte die Summe der einzuzahlen Beiträge lieber
direkt geschenkt bekommen und dafür Schenkungssteuer bezahlt
als eine Versicherung abzuschließen, die erst mal einige Jahre
laufen muss, damit man überhaupt die eingezahlten Beiträge
wieder raus hat, aber jetzt ist es nunmal so und ich versuche
das beste draus zu machen.

Es ist so wie du sagt: Bekommst du Geld geschenkt, zahlst du auf ALLES Schenkungssteuer, bekommst du eine Versicherung geschenkt, nur auf 2/3 der Beiträge - nochmal: 2/3 ist weniger als ein ganzes!

Deswegen hier meine zweite Frage:
Zwei der fünf Jahresbeiträge müsste ich noch selber bezahlen.
Wenn ich die Versicherung jetzt beitragsfrei stellen würde,
bekäme ich am Ende die Auszahlung doch nicht steuerfrei, oder?

Was willst du denn haben? Kapital? Dann wäre es in der tat steuerpflichtig, wenn du nicht mehr einzahlst! Eine Rente? Die war schon immer(!) steuerpflichtig!

Ich bin der Meinung, eine vor 2005 abgeschlossene Renten- oder
Lebensversicherung wird nur dann steuerfrei ausgezahlt, wenn
sie mindestens zwölf Jahre gelaufen ist und wenigstens fünf
Jahre lang Beiträge gezahlt wurden.

Und du das Kapital nimmst, keine Rente!

Mein Problem ist jetzt, dass ich die beiden Jahresbeiträge
nicht unbedingt zahlen möchte.

Warum schenkt Dir dein Vater die nicht auch, so wie es ursprünglich abgemacht war? Wenn man solche Sachen plant, sollte man sie auch durchziehen.

Kann man irgendetwas machen,
dass man die Vesicherungssumme doch steuerfrei ausbezahlt
bekommt, obwohl nur drei Jahre lang Beiträge bezahlt wurden?

Nö!

Hoffentlich findet sich jemand, der mir meine Fragen
beantworten kann.
Vielen Dank schonmal vorab.
C.

So, jetzt noch was ganz wichtiges: Über welche Summen reden wir denn hier um Himmels willen?
Du hast als Kind deines Vaters einen Schenkungsfreibetrag von 205.000€ (zweihundertfünftausend!) und wenn du unter 27 bist, nochmal mindestens 10.300€ oben drauf. Wenn 2/3 der eingezahlten Beiträge diese Betrag übersteigen, hätte dein Vater in den letzten drei Jahren demnach 307.500€ in die Versicherung einzahlen müssen, damit du überhaupt einen Cent an Schenkungssteuer bezahlst.
Ist das so?
Dann Glückwunsch zu einer geilen Altersvorsorge! Aber heul uns nicht die Ohren voll, wenn du jetz noch Steuern zahlst!!
Sorry, etwas hart, aber ich denke, die Freibeträge waren dir nicht bekannt, stimmt’s?

Davon abgesehen: Der Versicherungsnehmer-Wechsel und damit die Schenkung ist dem Finanzamt AUF JEDEN FALL mitzuteilen, auch wenn Sie im Rahmen der Freibeträge stattfand!

Frank Wilke

Wäre es nicht sinnvoller gewesen, mich von Anfang an als
Versicherungsnehmer einzutragen?

Nein!

Hi Frank,

klär mich mal auf warum.

Gruß
Dennis

Wäre es nicht sinnvoller gewesen, mich von Anfang an als
Versicherungsnehmer einzutragen?

Nein!

klär mich mal auf warum.
Gruß
Dennis

Habe ich erklärt —>
Er direkt als VN + Vater zahlt die Beiträge = Schenkung der Beiträge an den Sohn.

Frank Wilke

Achso, ok. Also wenn ich die Summe der fünf Beiträge direkt so bekommen hätte, wäre Schenkungssteuer für den gesamten Betrag angefallen und so nur für zwei Drittel der Gesamtsumme.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Wäre es nicht sinnvoller gewesen, mich von Anfang an als
Versicherungsnehmer einzutragen?

Nein!

klär mich mal auf warum.
Gruß
Dennis

Habe ich erklärt —>
Er direkt als VN + Vater zahlt die Beiträge = Schenkung der
Beiträge an den Sohn.

Er fragte, ob es sinnvoll ist ihn direkt als VN zu nehmen, Du sagst Nein, in der Begründung jedoch ja.

Ich hätte die Frage mit „ja“ beantwortet :wink:

Die Schenkung ist wegen der Freibeträge mutmaßlich egal (ich hoffe, das der Vater in den nächsten 10 Jahre nicht verstirbt [rein steuerliche Betrachtung und damit sehr gefühllos])

Hallo,

vielen Dank für die umfassende Antwort. Ok, das mit der Schenkungssteuer für die zwei Drittel hab ich kapiert.
Aber wäre ich von Anfang an VN gewesen, wäre keine automatische Meldung an das Finanzamt gegangen.

Achso, und ich dachte, auch die monatliche Rente wäre steuerfrei und nicht nur die einmalige Auszahlung. Gut zu wissen, dass das nicht so ist, dann werde ich auf jeden Fall die Einmalzahlung nehmen. Wenn man plötzlich stirbt, fällt die zu versteuernde Rente ja weg, während das steuerfrei ausgezahlte Kapitel ggf. in die Erbmasse kommt für die Frau und Kinder. Hat doch nur Nachteile dann, die Auszahlung als Rente, oder nicht? Insbesondere weil der Mann ja statistisch gesehen nicht so alt wird wie seine Frau.

Wenn die Vesicherung ausgezahlt wird und ich würde sie jetzt beitragsfrei stellen, dann muss ich doch die gesamte Summe, die mir ausgezahlt wird, als normales Einkommen versteuern, oder? Wenn das so ist, zahle ich wohl besser noch die Beiträge.
Wenn ich hingegen am Ende der Versicherung eine Rente nehmen würde(was ich aber nich vorhab, denke ich), müsste ich die monatlichen Zahlungen ja sowieso versteuern. Auch als Einkommen? Dann bräuchte ich jetzt auch nicht unbedingt weiter einzubezahlen. Stimmt doch so?

Doch, es ist so wie ich geschrieben habe. Der Vermittler hat gesagt, bei Ablauf der Versicherung müsste ich zwei Drittel der eingezahlten Beiträge als Einkommen versteuern (also mit meinem Einkommensteuersatz), und das stimmt ja nun gar nicht.
Aber das wäre ja soweiso schlechter für mich gewesen, der Schenkungssteuersatz ist doch geringer als der Einkommensteuersatz.

Das mit dem Freibetrag wusste ich. Erst nach zehn Jahren kann man doch wieder die gleiche Summe steuerfrei geschenkt bekommen, nicht? Und so lange ist das noch nicht her, dass dieser Freibetrag in Anspruch genommen wurde.

Danke nochmal.
C.

rrrrrrrrrrrrrrrichtig!!!
ABER eben nur, wenn die fünf Jahresbeiträge deutlich über 300.000€ liegen… und jetzt raus damit: Tun sie das?

Frank Wilke

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Habe ich erklärt —>
Er direkt als VN + Vater zahlt die Beiträge = Schenkung der
Beiträge an den Sohn.

Er fragte, ob es sinnvoll ist ihn direkt als VN zu nehmen, Du
sagst Nein, in der Begründung jedoch ja.

Hä? Hilfe! Du verstehst mich nicht! Ich hab’s selber nochmal durchgelesen, finde in meinem Text keine Argumentation dafür, ihn direkt als VN einzutragen.!?!?

Frank Wilke

Er fragte, ob es sinnvoll ist ihn direkt als VN zu nehmen, Du
sagst Nein, in der Begründung jedoch ja.

Ich hätte die Frage mit „ja“ beantwortet :wink:

Die Schenkung ist wegen der Freibeträge mutmaßlich egal (ich
hoffe, das der Vater in den nächsten 10 Jahre nicht verstirbt
[rein steuerliche Betrachtung und damit sehr gefühllos])

Nein, weil die Freibeträge schon genutzt wurden, wäre das schlechter gewesen. Ich hätte alles als Schenkung versteuern müssen, so nur zwei Drittel.

rrrrrrrrrrrrrrrichtig!!!
ABER eben nur, wenn die fünf Jahresbeiträge deutlich über
300.000€ liegen… und jetzt raus damit: Tun sie das?

Frank Wilke

Nein, aber der Freibetrag ist doch schon ausgeschöpft…

Hallo,

vielen Dank für die umfassende Antwort. Ok, das mit der
Schenkungssteuer für die zwei Drittel hab ich kapiert.
Aber wäre ich von Anfang an VN gewesen, wäre keine
automatische Meldung an das Finanzamt gegangen.

Nein, dann hättest du die Schenkung der Beiträge selber angeben MÜSSEN!

Achso, und ich dachte, auch die monatliche Rente wäre
steuerfrei und nicht nur die einmalige Auszahlung. Gut zu
wissen, dass das nicht so ist, dann werde ich auf jeden Fall
die Einmalzahlung nehmen.

Gute Wahl! Wenn es soweit ist, ruf mich an! :wink:

Wenn man plötzlich stirbt, fällt die
zu versteuernde Rente ja weg, während das steuerfrei
ausgezahlte Kapitel ggf. in die Erbmasse kommt für die Frau
und Kinder. Hat doch nur Nachteile dann, die Auszahlung als
Rente, oder nicht?

Du bist da halt in der glücklichen Lage, einen Vertrag mit steuerfreier Auszahlung zu haben. Da ist wohl ein Lob an den Berater fällig!

Insbesondere weil der Mann ja statistisch
gesehen nicht so alt wird wie seine Frau.

Da kann man ja Abhilfe schaffen.

Wenn die Vesicherung ausgezahlt wird und ich würde sie jetzt
beitragsfrei stellen, dann muss ich doch die gesamte Summe,
die mir ausgezahlt wird, als normales Einkommen versteuern,
oder? Wenn das so ist, zahle ich wohl besser noch die
Beiträge.

Nee, du zahlst Steuern auf die Ablaufsumme abzgl. eingezahlter Beiträge. Aber ich hoffe für dich, dass die Gewinne DEUTLICH über den Beitragszahlungen liegen…

Wenn ich hingegen am Ende der Versicherung eine Rente nehmen
würde(was ich aber nich vorhab, denke ich), müsste ich die
monatlichen Zahlungen ja sowieso versteuern. Auch als
Einkommen?

Ja, aber nur mit dem Ertragsanteil, der je nach Rentenbeginnalter festgelegt wird. Beispiel: Du lässt dir mit 65 Jahren eine Rente von 1.000€ auszahlen. Dann liegt der Ertragsanteil bei 18%, d.h von den 1.000€ musst du nur 180€ versteuern, bei sagen wir mal 25% Steuersatz schlappe 45€ Steuern und 955€ steuerfrei. Tut auch nicht weh…

Dann bräuchte ich jetzt auch nicht unbedingt weiter
einzubezahlen. Stimmt doch so?

Okay, abgesehen davon, dass du auf ca. 40% der Rente verzichtest, weil du nix mehr einzahlst.

Doch, es ist so wie ich geschrieben habe. Der Vermittler hat
gesagt, bei Ablauf der Versicherung müsste ich zwei Drittel
der eingezahlten Beiträge als Einkommen versteuern (also mit
meinem Einkommensteuersatz), und das stimmt ja nun gar nicht.

Was für ein Schwachsinn - ziehe das Lob zurück. Vollpfosten…

Aber das wäre ja soweiso schlechter für mich gewesen, der
Schenkungssteuersatz ist doch geringer als der
Einkommensteuersatz.

Jo, deutlich!!! Nehmen wir an, es wurden weniger als 78.000€ in die Versicherung eingezahlt - dann ist der Steuersatz bei Schenkung an Kinder schlappe 7%. Vorausgesetzt der Freibetrag von 205.000€ wäre schon ausgefüllt!

Das mit dem Freibetrag wusste ich. Erst nach zehn Jahren kann
man doch wieder die gleiche Summe steuerfrei geschenkt
bekommen, nicht? Und so lange ist das noch nicht her, dass
dieser Freibetrag in Anspruch genommen wurde.

Richtig, allerdings hast du den Freibetrag BEIDEN Elternteilen gegenüber - nur mal so dahin geworfen.

Danke nochmal.
C.

Büdde,
Frank Wilke

Habe ich erklärt —>
Er direkt als VN + Vater zahlt die Beiträge = Schenkung der
Beiträge an den Sohn.

Er fragte, ob es sinnvoll ist ihn direkt als VN zu nehmen, Du
sagst Nein, in der Begründung jedoch ja.

Hä? Hilfe! Du verstehst mich nicht! Ich hab’s selber nochmal
durchgelesen, finde in meinem Text keine Argumentation dafür,
ihn direkt als VN einzutragen.!?!?

Ich gebs auf, wenn es mich morgen noch interessiert schick ich Dir ne Mail :wink: