Freiberuflicher - Rentenversicherung

Angenommen, jemand arbeitet als Freiberufler und seine Tätigkeit ist lt. Beschreibung und Informationsblatt der DRV nicht rentenversicherungspflichtig.

Muss dieser Jemand dann trotzdem einen Antrag auf Befreiung stellen?

Oder muss man dies nicht, denn seine Tätigkeit ist ja bereits befreit.

Danke für Infos.

Hallo,

auch wenn man aufgrund der Art seiner Tätigkeit nicht zum rentenversicherungspflichtigen Personenkreis gehört, kann trotzdem Versicherungspflicht bestehen.

Wenn man als Selbständiger keine Arbeitnehmer beschäftigt und auf Dauer im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber arbeitet, tritt Versicherungspflicht ein. Hiervon kann man sich in den ersten drei Jahren seiner Selbständigkeit durch Antrag befreien lassen.
Befreit sind auch Freiberufler, die bereits gesetzlich Mitglied einer berufsständischen Versorgungseinrichtung sind.

Wenn man gesetzlich versicherungsfrei ist, braucht man sich nicht befreien zu lassen. Es ist jedoch zu empfehlen bei Unsicherheit seinen Status feststellen zu lassen, damit nicht nach Jahren eine Nachforderung kommt.

Gruß Woko

Hallo Woko

es handelt sich um die Tätigkeit „freiberuflicher Altenpfleger“, dieser ist lt. der Info-Seite der DRV nicht rentenversicherungspflichtig.

Muss man dann trotzdem den Status feststellen lassen?

Denn es steht ja eindeutig in der Broschüre, dass Altenpfleger nicht versicherungspflichtig sind und es ist auch nirgendwo ein Hinweis, dass man den Status feststellen lassen muss.

Danke.

Hallo,

von einer Pflicht zur Statusfeststellung habe ich nicht geschrieben, sondern einer Empfehlung zur eigenen Rechtssicherheit kann man das.
Wenn man als Altenpfleger nur für eine Person oder einen Auftraggeber (Einrichtung) tätig wird, dann ist ja immer noch die Frage der Versicherungspflicht offen.

Gruß Woko

Hallo

also eine Pflicht zur Statusfeststellung gibt es nicht - das habe ich jetzt richtig verstanden?

Die Tätigkeit wird in zig verschiedenen Heimen und Einrichtungen ausgeführt, praktisch jeder monatliche Einsatz bei einem anderen.

Man hat mich dermaßen „quer“ gemacht, in dem gesagt wird, dass man verpflichtet ist eine Statusfeststellung bzw. einen Befreiungsantrag bei der DRV zu stellen.
Nur, ich bin der Meinung, lt. Infoblatt der DRV ist die Tätigkeit nicht versicherungspflichtig, also muss man auch nichts feststellen lassen.???

lg

Hallo,

genau so war es auch gemeint.
Mir ist die Broschüre der DRV bekannt, die ausdrücklich die Versicherungspflicht für Altenpfleger verneint. Wenn die verschiedenen Heime und Einrichtungen nicht den gleichen Träger haben, gibt es keine Probleme.

Gruß Woko

Hallo

hast mir sehr geholfen. Vielen Dank…

Gruß