Freiwillig in der gesetzl. Rentenversicherung

Hallo,

angenommen, ein Selbständiger möchte freiwillig Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.
Kann er sich die Beitragshöhe aussuchen oder wie wird das berechnet?

Wie hoch ist der Mindestbeitrag im Monat?

Gruß
Tato

Ich kann mir nicht vorstellen, dass das jemand freiwillig tun will.
:wink:

Ist es denn so dramatisch sinnlos, freiwillig einzuzahlen?
Ich denke, das muss man individuell betrachten.

Trotzdem war meine Ausgangsfrage eine andere.

hallo,
Du würdest Dich wundern, wieviel da einzahlen!
Ich finds für eine Geldvernichtungsmaschine. Doch andere sagen halt: wo alle einzahlen, da kann´s nicht so falsch sein.
Da ist m.M nach selbst eine LV noch besser.
Aber wie geagt, Geschmacksache.
Grüße
Raimund

Hallo Tato,

man kann freiwillige Beiträge zwischen einem Mindestbeitrag und einem Höchstbeitrag zahlen. Der Mindestbeitrag liegt derzeit bei 78,00 EUR monatlich, der Höchstbeitrag 1023,75 EUR monatlich.

Zwischen dieser Spanne kann man sich die Beitragshöhe individuell aussuchen.

Viele Grüße
Florian

Hallo Florian,

danke, genau das wollte ich wissen.
Stimmt es, dass man als Ich-AGler zwischen 78 bis zu 240 Euro im Monat in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen muss?
Gelten dort auch die 19,5%, oder wonach wird das berechnet?

Und noch etwas, wo du schon mal da bist :wink:
Wird ein Minijob in Verbindung mit der Selbständigkeit (sei es nun ich-ag oder nicht) auf die Bemessungsgrundlage bei der RV, KV und PV angerechnet? Ich denke nicht, da Minijobber ja sozialversicherungsfrei sind - oder?

Gruß
Tato

ich bin’s nochmal.

Stimmt es, dass man als Ich-AGler zwischen 78 bis zu 240 Euro
im Monat in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen muss?

Inwischen habe ich herausgefunden, dass man entweder 235€ oder 19,5% zahlt.

Und noch etwas, wo du schon mal da bist :wink:
Wird ein Minijob in Verbindung mit der Selbständigkeit (sei es
nun ich-ag oder nicht) auf die Bemessungsgrundlage bei der RV,
KV und PV angerechnet? Ich denke nicht, da Minijobber ja
sozialversicherungsfrei sind - oder?

Gruß
Tato

Hallo Tato,

als ICH-AG’ler unterliegt man grundsätzlich der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung für die Dauer der Zahlung des Existenzgründerzuschusses (§ 2 Nr. 10 SGB VI).

Nun zur Beitragshöhe. Bei selbstständig Tätigen wird grundsätzlich immer von einem Einkommen i. H. der Bezugsgröße ausgegangen. Diese beträgt im Jahr 2006 monatlich 2450,00 EUR (West). Hieraus ergäbe sich bei einem Beitragssatz von 19,5 % ein monatlicher Beitrag i. H. v. 477,75 EUR. Diesen Betrag nennt man Regelbeitrag.

Wird jedoch ein niedrigeres oder ein höheres Einkommen nachgewiesen, so wird der Beitrag aus diesem Einkommen berechnet. Es wird jedoch immer von einem Mindesteinkommen von monatlich 400 EUR ausgegangen (auch wenn man „Minus“ macht!). Es ergäbe sich somit ein Mindestbeitrag von 78,00 EUR.

Es gibt dann auch noch die Möglichkeit, in den ersten drei Kalenderjahren nach Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit einen Beitrag in Höhe des halben Regelbeitrags zu zahlen. Dies wären dann also 238,89 EUR monatlich.

Das Arbeitsentgelt aus einer geringf. Beschäftigung wird meines Wissen nicht mit in die Beitragsberechnung einbezoge, so lange es 400 EUR monatlich nicht übersteigt.

Viele Grüße
Florian