Freiwillig versichert in GKV

Hallo liebe Experten,

Mein Mann war zu Lebzeiten Beamter, musste sich freiwillig oder privat krankenversichern, da sein Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze lag.
Er tat dies in Form einer freiwilligen Versicherung in einer GKV.
Nun liegt meine Witwenpension weit von dieser Bemessungsgrenze entfernt, trotzdem muss ich die hohen Beiträge, knapp 16% alleine zahlen.
Das kann ich mir finanziell nicht mehr leisten und suche nun nach einer preiswerteren GKV.
Bei dieser Suche habe ich nun festgestellt, dass Freiwillig Versicherte die höchsten Beiträge zahlen müssen, obwohl ich doch nie einen Anspruch auf Krankengeld haben werde, da ich nicht berufstätig bin und auch keinen Anspruch mehr auf ALG bzw. ALH habe.
Wer bitte kann mir erklären, warum ich so hohe Beiträge zahlen muss und warum ich nicht mehr in den Genuss der gesetzlichen Tarife kommen kann.

Danke für Eure Aufklärung und Hinweise.
Viele Grüsse

Lore

Hallo Lore,

Mein Mann war zu Lebzeiten Beamter, musste sich freiwillig
oder privat krankenversichern, da sein Einkommen über der
Beitragsbemessungsgrenze lag.
Er tat dies in Form einer freiwilligen Versicherung in einer
GKV.

Hier wurde er vermutlich falsch beraten: jeder Beamte, gleichgültig, was er verdient, kann sich privat versichern.

Nun liegt meine Witwenpension weit von dieser Bemessungsgrenze
entfernt, trotzdem muss ich die hohen Beiträge, knapp 16%
alleine zahlen.

Zu spät! Du kannst nicht mehr wechseln.

Das kann ich mir finanziell nicht mehr leisten und suche nun
nach einer preiswerteren GKV.

Da musst Du in eine BKK. siehe: http://www.fss-online.de/index_gkv.asp?w=_1a_2a

Bei dieser Suche habe ich nun festgestellt, dass Freiwillig
Versicherte die höchsten Beiträge zahlen müssen, obwohl ich
doch nie einen Anspruch auf Krankengeld haben werde, da ich
nicht berufstätig bin und auch keinen Anspruch mehr auf ALG
bzw. ALH habe.

Als Breamtenwittwe hast Du keinen Bedarf an Tagegeldabsicherung. Freiwillig versicherte Beamte zahlen den %-Satz + PPV (z.B. 14,5 % + 1,7% (von der BBG))vom Einkommen. Nicht vom Höchstsatz.

Wer bitte kann mir erklären, warum ich so hohe Beiträge zahlen
muss und warum ich nicht mehr in den Genuss der gesetzlichen
Tarife kommen kann.

Weil Du über der BBG als Pension erhältst!

Grüße
Raimund

Hallo Lore,
dein Beitragssatz müsste ohne den Beitragssatz für Krankengeldanspruch gerechnet werden. Damit dürftest du, schätze ich, so um die 12,5% kommen… als vollen Beitragssatz…

Gibt es nicht zur staatlichen Rente noch Zuschuss für die KV, wie bei normalen Rentnern? Stichwort Beihilfe?

Gruß
Marco

Hallo marco,
warum ohne PPV?
Auch Rentner und Pensionäre zahlen diese Versicherungsart.
Zuschuss gibt es m.W. bei Beamten nicht. Dafür bekommen sie auch wesentlich mehr Altergeld.
Wie allerdings dies begründet wird, weiß ich nicht. Denn die Beihilfe zahlt bei Pensionären erhöht weiter.
Muss mich mal morgen beim Landesbesoldungsamt erkundigen
Grüße
Raimund

Hallo Lore,

der Beitrag in der GKV richtet sich alleine nach dem Einkommen. Das heist: Witwenrente, eigene Rente, Betriebesrente, Zinserträge usw.
Bis zur Beitragsbemessungsgrenze zahlt der versicherte den individuellen Beitragssatz der Kasse plus Pflegepflichtversicherung. Es gibt allerdings einen reduzierten Satz für Personen die kein Krankengeld versichern müssen. Eine Zuschuss für Beamte gibt es leider nicht, ausser du erhälst zusätzlich eine gesetzliche Rente von der LVA / BFA. Ob es für dich eine günstigere Lösung gibt, hängt vom aktuellen Gesundheitszustand und vom Alter ab. Das kann dir am Besten dein Versicherungsvertreter sagen. Es gibt bestimmt eine zufriedenstellende Möglichkeit. Viel Glück und ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen.

Viele Grüsse
Stefan Bröseke
Versicherungskaufmann
Deutsche Krankenversicherung AG
[email protected]

Hallo Raimund,
nicht ohne PPV sondern ohne KTG-Anspruch… spart ungefähr 2% Beitrag. Das Problem, was hier ist… sie ist in der GKV nicht PKV… von daher weiß ich nicht recht, wie das mit dem Zuschuss geschiet… sie zahlt ja quasi Beitrag auf 100% bekommt aber max. 30% Erstattung…

Gruß
Marco

Hallo,

  1. spart ohne KTG nicht 2%. Ab 1.7.2005 0,4% für Tagegeld und 0,5% für Zahnersatz spricht doch Bände, oder.

  2. Selbstverständlich erhalten Witwen/Witwer von Beamten mit eigenem Rentenanspruch aus Ihrer Rente einen Zuschuss zur Krankenkasse. Bei einer Versicherungspflicht als Rentner entfällt sogar die Beitragszahlung auf die anderen Einkunftsarten teilweise (oder reduzierter Beitrag). Ab einem bestimmten Zuschuss entfällt nur die Beihlfe teilweise oder ganz! Das würde dann aber nur die privat Versicherte Witwe/Witwer tangieren!

Viele Grüße
Thorulf Müller

Hallo Thorulf,

  1. spart ohne KTG nicht 2%. Ab 1.7.2005 0,4% für Tagegeld und
    0,5% für Zahnersatz spricht doch Bände, oder.

Hab eben nochmal nachgesehen… ermäßigter und normaler Beitragssatz heißt das ganze und spart (schnell ein paar Versicherer abgeklappert) zwischen 0,8 und 1,3% Beitrag… war wohl doch zu hoch gegriffen.

Gruß
Marco

Hallo Marco,

womit sich die Nachhaltigkeit der Sozialpolitik von Frau Schmidt zeigt. Wenn der Beitragsteil für das KTG zu 100% auf den Arbeitnehmer abgewälzt wird - ab 01.07.2005 - also aus der paritätischen Finanzierung herausgelöst wird, die Kassen heute zwischen 0,8 und 1,3 % verlangen und nur 0,4 rausgenommen werden, dann ist das „hanebüchener Blödsinn“ oder im Sinne des BaFin „Quersubventionierung“!

Viele Grüße
Thorulf Müller

und danke für die Info - war mir noch gar nicht aufgefallen!

Hallo Thorulf,

die Info gab es wie immer umsonst. :smile:

Aber andere Frage: Könnte es nicht auch sein, dass 0,4% aufgrund Kapitaldeckung wirklich ausreichen? Und lediglich die anderen Prozente halt enthalten bleiben, weils ja eh keiner bemerkt und somit dort mehr Luft bleibt?

Gruß
Marco

Hallo Marco,

die GKV führt für das Krankengeld keine Kapitaldeckung ein. Der Beitragssatz wird um 0,9% (0,4 + 0,5 Krankengeld und Zahnersatz)gesenkt. Auf den reduzierten Beitragssatz zahlt der AG 50%! Der Arbeitnehmer zahlt 50% + 0,9%!

Viele Grüße
Thorulf Müller

Hallo Thorulf,
vielleicht hab ich mich etwas falsch ausgedrückt.

Meinte mehr: Für die Position KTG wäre in Zukunft nur ein Beitrag von 0,4% nötig, wenn es auf Kapitaldeckung umgestellt wird, statt auf Umlage zu belassen. Da aber nur die wenigsten von dem ermäßigten Beitragssatz wissen, braucht man ja auch nur soviel runtergehen, wie man an Beitrag rausnimmt. So besser? :smile:

Gruß
Marco

Hallo Marco,

dem Grunde nach ja - aber es geht der Politik ja um die Personalnebenkosten und um Sozialverträglichkeit. Dazu kommzt, dass die GKV gar nicht weiß wann Sie für wen wieviel für was ausgibt!

Das ist alles mit dem dicken Daumen, der politischen Opertunität und der Machbarkeit - mit ruhiger Hand und ohne Sachverstand umgesetzt.

Viele Grüße
Thorulf Müller

Hallo Stephan,

der Beitrag in der GKV richtet sich alleine nach dem
Einkommen. Das heist: Witwenrente, eigene Rente,
Betriebesrente, Zinserträge usw.

Ich bekomme nur die Witwenpension.
Ansonsten habe ich z.Zt. kein weiteres Einkommen.

Bis zur Beitragsbemessungsgrenze zahlt der versicherte den
individuellen Beitragssatz der Kasse plus
Pflegepflichtversicherung.

Das ist richtig, in meinem Fall 15,75 % Krankenkassenbeitrag plus Pflegepflichtversicherung.
Es gibt allerdings einen

reduzierten Satz für Personen die kein Krankengeld versichern
müssen.

Darüber hat mich die AOK nie informiert.

Eine Zuschuss für Beamte gibt es leider nicht, ausser

du erhälst zusätzlich eine gesetzliche Rente von der LVA /
BFA.

Nein, kein weiteres Einkommen.

Ob es für dich eine günstigere Lösung gibt, hängt vom

aktuellen Gesundheitszustand und vom Alter ab.

Alter: 56, Ges.-Zustand: chronisch

Das kann dir am

Besten dein Versicherungsvertreter sagen. Es gibt bestimmt
eine zufriedenstellende Möglichkeit. Viel Glück und ich hoffe
ich konnte dir weiterhelfen.

Recht herzlichen Dank für Deine Bemühungen.

Viele Grüsse
Lore

An alle die mir so freundlich geantwortet haben,

recht herzlichen Dank für Eure Antworten und Hinweise.

Viele Grüsse

Lore