Freiwillige Rentenzahlung/ Auslandsarbeit

Guten Tag,
Folgende Situation: Ein Deutscher (54 Jahre) hat in Deutschland Ende der 80ger Jahre zirka 6 Jahre gearbeitet und ist dann ins Ausland um dort zu arbeiten. Dieses Ausland waren Steuerparadise ohne Sozialversicherung oder Renten Einzahlung.
Nun möchte die Person heraus finden ob es sich lohnen würde eine einmalige Nachzahlung für die Rente zu machen so das er dann Anspruch auf die deutsche Rente hat.
Die Person lebt im Moment in Spanien als angemeldeter Resident und hat auch dort zirka 4 Jahre Sozialbeiträge geleistet.
Laut gelesener info muss man ein Minimum von 60 Monaten eingezahlt haben um Anspruch zu haben.
An wen wendet man sich genau? email wäre optimal da in Spanien wohnend.
Wer berechnet einem sowas? Mit verschiedenen Modellen wie Mindestrente und Wunschrente?
Können die Jahre in Spanien auf die deutsche Rente angerechnet werden?
Gibt es eine Anlaufstelle in Spanien für solche Fragen der deutschen Rente?

Ich bin gespannt was für Antworten kommen. Erstmal vielen Dank im voraus

Guten Tag,

spanische und deutsche Rentenversicherung wird zusammengerechnet. Die spanische Rentenversicherung wird sicher auch Auskunft geben können.
Auch dürfte mit 6 Jahren in Deutschland die Wartezeit für die Altersrente gut erfüllt sein.

Gruss

Barmer

Guten Tag,

Danke erstmal für die Antwort. Also kann man darauf schliessen das eine Mindestrente bei erreichen vom Rentenalter ausgezahlt wird. Ist das abhängig davon wie viel Eigenvermögen man dann hat? Oder ist Mindestrente einheitlich? Und was genau meinst du mit Wartezeit?

Danke noch mal.
Gruss

Guten Tag,

Danke erstmal für die Antwort. Also kann man darauf schliessen das eine Mindestrente bei erreichen vom Rentenalter ausgezahlt wird.

Ich weiß ja nicht, was Du unter Mindestrente verstehst. In diesem Fall würde eine rente ausgezahlt, die den eingezahlten beiträgen entspricht. Bei nur 6 Jahren Ei nzhalung dürfte das nicht allzuviel sein. Wenn der Rentner zusätzlich nicht in D steuerplfichtig ist wird noch die Abschlagssteuer bgezogen.

Ist das abhängig davon wie viel Eigenvermögen man dann hat?

Die Rente hat mit dem vermögen nichts zu tun, nur mit den Einzahlungen.

Oder ist Mindestrente einheitlich?

Nein.

Und was genau meinst du mit Wartezeit?

Das ist ein Fachbegriff aus dem Rentenrecht.

Hallo,

eine Mindestreente gibt es nicht. Sie richtet sich nach den eingezahlten Beiträgen.

Wartezeit war nicht der korrekte Ausdruck, man muss mind . 5 Jahre Beiträge gezahlt haben.

Aber Du hast ja doch alleine in D 6 Jahre ?!

Gruss

Barmer

Guten Tag,

Ja das ist korrekt alles in allem sind 6 Jahre gearbeitet worden plus auch nochmals 4 Jahre in Spanien.
Danke für die Info.
Schönen Sonntag

Danke für die Info. Das hilft der Person weiter.