Gebäudeversicherung: Wer muss ggf. Versicherungsnehmer sein?

Frau A besitzt ein Mehrparteienhaus. dieses schenkt Sie ihren Töchtern B und C, behält aber lebenslangen Nießbrauch.

A vermietet weiterhin an alle Mieter und ist Vertragspartner bei allen laufenden Geschäften (Versicherungen, Telefon, Steuern etc.)

Ist es für die Gebäudeversicherung irrelevant, wer hier der Versicherungnehmer ist? Kann dies weiterhin A sein oder müssen B und C die Versicherung übernehmen, um im Fall der Fälle (nicht rückwirkend) in Anspruch genommen werden zu können?

Hallo,

es wäre zu klären, welche Art von Nießbrauch vorliegt: http://www.recht-finanzen.de/contents/1413-wie-wird-…

Dann schreibt man an die Versicherung und teilt die tatsächlichen Verhältnisse mit. Denn Versicherungsnehmer sind die Eigentümer. Die wollen bei einem Totalschaden ja wahrscheinlich auch den Gebäudewert ersetzt bekommen, oder nicht?

Unter Berufung auf § 1045(2) BGBhat auch zukünftig der Nießbraucher die Versicherungsprämien zu zahlen. Das kann man so arrangieren, dass die Prämien vom Nießbraucher dem jetzigen Eigentümer gezahlt werden oder so, dass sie vom Nießbraucher an die VS gezahlt werden.

Ich würde den ersten Weg wählen, da nur so der Eigentümer sicher sein kann, dass die VS ihre Beiträge erhält.

Übrigens wäre es auch sinnvoll, der (hoffentlich bestehenden) Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung die Umstände mitzuteilen und dafür Sorge zu tragen, dass sich der VS-Schutz auf alle erstreckt (Versicherungsnehmergemeinschaft).

Gruß
vdmaster