Gesetzliche Krankenkasse

Hallo, ich war bislang „FREIWILLIG“ versichert bei der AOK Rheinland. Nun habe ich eine neue Arbeit aufgenommen und wollte bei der AOK Kündigen. Dies habe ich dann auch gemacht. Der Firmensitz liegt in Luxemburg und somit werde ich auch unter Luxemburgischen Recht eingestellt und Versichert allerdings bleiben die Sozialabgaben in Deutschland. Meine Lohnsteuer muss ich selbst abführen, das wird von der Firma nicht gemacht. Nun habe ich von der AOK ein Schreiben bekommen, in dem steht : Wir bestätigen Ihnen hiermit das Ende Ihrer freiwilligen Mitgleidschaft zum 30.06.2012 zu Gunsten einer Mitgliedschaft in der luxemburgischen Krankenversicherung. Nun sagt die Krankenkasse zu der ich wechseln will, so können die das nicht hinnehmen die brauchen eine „normale“ Kündigungsbestätigung. Nach Paragraph ** zum Wechsel einer Krankenkasse innerhalb Deutschlands und ich hätte eine Frist einzuhalten von 2 Monaten. Nun gild das laut unserer Rechtsabteilung nur für Arbeitgeber INNERHALB von Deutschland. Ich stehe nun da bin bei den einen abgemeldet die anderen sind nicht in der Lage mich aufzunehmen… Kann mir eventuell jemand helfen !!! Wenn Informationen fehlen einfach fragen. Habe mitlerweile leicht den Überblick verloren. Sorry und schon einmal DANKE

Ich kann leider nicht helfen.
Gruß, Christian

Hallo,

zwischenstaatliches Versicherungsrecht ist leider nicht mein Gebiet.

Ich hoffe ein anderer im Forum kann Ihnen helfen.

MfG
T. Heinold

Leider kann ich Ihnen nicht weiterhelfen.