GKV-Beitrag bei Beendigung des Arbeitsverhältnis

Hallo, ich hätt heut mal folgende Frage:

Nachdem meine Frau in Kürze aufhören wird zu arbeiten (keine Rente, keine Erkrankung, einfach nur so) würde ich gerne wissen, nach was dann der GKV-Beitrag berechnet wird, da sie ja dann kein eigenes Einkommen mehr hat.

Eine kostenlose Mitversicherung bei mir ist nicht möglich, da ich selbst PKV-versichert bin. Auch ein Wechsel in die PKV ist nicht möglich.

Muss sie sich dann freiwillig weiterversichern oder wie läuft das dann?

Vielen Dank für Eure Antworten.

Muss sie sich dann freiwillig weiterversichern oder wie läuft
das dann?

Sie kann sich freiwillig in der GKV versichern (sie muß nicht), als Beitragberechnungsgrundlage werden 40 % Deines Bruttoeinkommens herangezogen.

Hallo,
leider muss ich meinen Vorredner etwas korrigieren.
Bemessungsgrundlage für die Beitragsberechnung sind in diesem
Falle 50% der eigenen sowie 50% der Einkünftes des PKV-Ehegatten,
davon geht noch ein Freibetrag ab und was da rauskommt wird dann
angesetzt. Bei einigen Kassen kann das bis zur Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung gehen, bei
anderen (meiner z.B.) sind 50% der Beitragsbemessungsgrenze
als Obergrenze angesetzt.
Gruss
Günter Czauderna

Hallo Günter,

leider muss ich meinen Vorredner etwas korrigieren.
Bemessungsgrundlage für die Beitragsberechnung sind in diesem
Falle 50% der eigenen sowie 50% der Einkünftes des
PKV-Ehegatten,

Die eigenen Einnahmen waren doch Null, 50 % davon sind auch Null. Die Angabe von 40 % ist eine Info der TK, die ich eingeholt hatte, weil sich in meiner Kundschaft genau dieser Fall zugetragen hatte. Dort wurde mir dieser Prozentsatz als verbindlich dargestellt.

Bei einigen Kassen kann das bis zur
Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung gehen, bei
anderen (meiner z.B.) sind 50% der Beitragsbemessungsgrenze
als Obergrenze angesetzt.

Verstehe ich Dich richtig, dass die Beitragsberechnung bei so einer Konstellation von Kasse zu Kasse unterschiedlich ist ?

Gruß

Nordlicht

Hallo,
das mit den 50% ist so wie ich es sage - ich kenne es nicht anders,
ich lasse mich aber gerne verbessern wenn es inzwischen geändert
wurde, was ich allerdings nicht glaube. Ich denke eher, dass da die
TK etwas falsch lag.
Du hast recht null bleibt null und 50% davon bleiben auch null.
Ich habe den Berechnungssatz genannt.
Beispiel:

Ehemann PKV mtl. Einkommen 5000,00€ - angerechnet 2500,00
Ehefrau GKB mtl. Einkommen 0,00€ - " " 000,00
Bemesesungsgrundlage für Ehefrau 2500,00 € **
** ohne Abzüge wenn keine Kinder !!
Maximale Grenze (je nach Kasse ) 3500,00 bzw 1750,00 €

Das mit dem Unterschied von Kasse zu Kasse stimmt tatsächlich.
Bei uns ist es die halbe BBG (1750,00) bei eine BKK aus unserer
Region dagegen wird die volle BBG. angesetzt - ein grosser
Unterschied
Gruss
Günter