GKV- bzw.KVdR-Mitgliedschaft ruhend stellen

Guten Tag,
mein Freund ist im kommenden Jahr Rentner und möchte dann auf eine mehrjährige Weltreise (außerhalb der EU) gehen. Er ist derzeit in der GKV pflichtversichert (dann KVdR). Da die GKV bzw. KVdR im Ausland keine Kassenleistungen erbringt, möchte er für den Auslandsaufenthalt eine Auslandsreisekrankenversicherung abschließen, die in Art und Umfang den gesetzlichen Krankenversicherungsschutz ersetzt. D. h., diese Versicherung stellt eine Krankheitskostenvollversicherung bezüglich der Absicherung ambulanter und stationärer Behandlungen dar.
Frage: Kann man für die Zeit eines längeren Auslandsaufenthalts außerh. der EU überhaupt die Mitgliedschaft in der GKV bzw. KVdR ruhend stellen?

Gruß LUJOWA

Hallo LUJOWA,
der Begriff ruhend stellen ist mir nicht geläufig. Es wäre prinzipiell Möglich eine Anwartschaft zu stellen bzw. eine Anwartschaftversicherung abzuschließen.
Konkrete Hilfe auf diese Frage kann man aber auf alle Fälle im Internet finden.
Einfach unter z.B. Google den Suchbegriff „gkv anwartschaft“ eingeben. Hier sind sehr viele Beiträge von Leuten zu finden die ein ähnliches Problem haben.

Hallo,

erst einmal Entschuldigung, dass ich so spät antworte. Ich hatte Urlaub und habe mich daher strikt geweigert an diesen blöden Klimperkasten zu gehen, sitze sonst eh schon viel zu lange davor.

Zu deiner Frage kann ich nur einen Tipp abgeben, m.E. ist es nicht möglich, dass die Mitgliedschaft ausgesetzt wird in der KV. Die Mitgliedschaft wird ja begründet durch die Auszahlung der Rente, und diese Zahlung endet ja nicht. Aber da würde ich direkt bei der Kasse mal anfragen, dann hat man auch gleich was schriftliches und fragen kostet ja nichts.

Greetz
S_E