GKV, Elternzeit und Arbeitslosigkeit

Hallo…

…da mein Hauptinteresse der gesetzlichen Krankenversicherung gilt…stelle ich
meine Frage hier mal ein:

Meine Frau ist zur Zeit im 5. Monat schwanger und leider ohne Beschäftigung. Ihr
Zeitvertrag ist ausgelaufen und sie ist nun bei der Agentur für Arbeit
arbeitslos gemeldet.

Ihre Schwangerschaft ist unglücklicherweise eine Risikoschwangerschaft und
aufgrund div. Schwangerschaftskomplikationen ist sie quasi nicht vermittelbar.
Sie muss vermutlich bis zum Ende hauptsächlich liegen und ist auch durch ihren
Frauenarzt krankgeschrieben.

Nun hatten wir eigentlich vor, dass meine Frau die maximale Elternzeit nimmt und
zu Hause bleibt. Tja…und hier liegt nun das Problem. Wenn ich nämlich die
ganzen Broschüren usw. richig lese, dann hat meine Frau lediglich für die Zeit
in der sie Elterngeld bezieht die Möglichkeit beitragsfrei in der GKV versichert
zu sein. Danach, also nach max. 12 Monaten, müsste sie sich entweder wieder bei
der Agentur arbeitslos melden oder ich müsste für die freiwillge KV aufkommen.
Sowohl das ein wie das anderen würde uns gegenüber anderen deutlich schlechter
stellen.

Gibt es nun für meine Frau evtl. eine Möglichkeit beitragsfrei in der GKV
versichert zu sein. Eine Familienversicherung gibt es bei uns nicht, da ich
Beihilfe-Berechtigter Beamter bin.

Gibt es evtl. eine Art „Härtefallregelung“? Meine Frau kann ja nichts dafür,
dass sie nicht vermittelbar ist. Sie würde ja…darf aber unter keinen
Umständen! Sie würde sonst sich und/oder das Kind erheblich gefährden…leider!

Ich bin für jeden Tipp dankbar!!!

Alex

der Agentur arbeitslos melden oder ich müsste für die
freiwillge KV aufkommen.

Wenn Deine Frau kein Einkommen hat, hat sie doch über Dich einen Beihilfeanspruch (Euer Kind übrigens auch). Ein Beihilfeergänzungstarif in der PKV dürfte kaum teurer werden als die freiwillige Mitgliedschaft in der GKV.

Sowohl das ein wie das anderen würde uns gegenüber anderen
deutlich schlechter stellen.

Und ?

Gibt es nun für meine Frau evtl. eine Möglichkeit beitragsfrei
in der GKV versichert zu sein.

Die Möglichkeiten hast Du beschrieben. Das SGB V, das die gesetzliche Krankenversicherung regelt, kann nicht für jede Familie Ausnahmeregelungen treffen.

Gibt es evtl. eine Art „Härtefallregelung“? Meine Frau kann ja
nichts dafür, dass sie nicht vermittelbar ist.

Die GKV auch nicht.

Ich bin für jeden Tipp dankbar!!!

Ich würde mit Deiner PKV-Gesellschaft Kontakt aufnehmen und dort fragen, was die anbieten.