GKV oder PKV?

Hallo zusammen,

ein Kumpel von mir ist Schlagzeuglehrer.
Er ist an einer Musikschule angestellt und in einer anderen Musikschule wird er wohl vorrausichtlich zum 1.9.05 selbständig
(bisher angestellt).
Seither ist er bei der Taunus-Krankenkasse vers.?
Muss er dies nun ändern, oder was muss/soll er nun tun?

Danke für eure Antworten!

Hallo,

selbst wenn er die Arbeitnehmer Tätigkeit aufgeben würde, daraus ist er versicherungspflichtig und bleibt es auch solange er keinen sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter hat, wäre über das KSVG versicherungspflichtig.

Er bleibt in der taunus BKK und muss eigentlich nichts tun!

Vielleicht sollte er Sie über die zusätzliche Tätigkeit informieren, damit diese ggf. prüfen können, wie sie ihn einstufen!

Viele Grüße
Thorulf Müller

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KSK?
Hallo,

wenn er nur freiberuflich arbeitet als Musiklehrer kann (bzw. muss) er sich eventuell über die Künstlersozialkasse versichern.
http://www.kuenstlersozialkasse.de/

Gruß
Ayla

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

wie bereits geschrieben!
Hallo,

genau, wie bereits von mir geschrieben - KSVG wirtd verwaltet von der KSK!

Und selbst wenn die KSK nicht greifen sollte, was u.U. sehr wahrscheinlich ist. dann wäre als Selbstständiger rentenversicherungspflichtig! D.h. 19,5% von Bruttogewinn an die GRV!

Viele Grüße
Thorulf Müller

Hallo,

Hallo,

genau, wie bereits von mir geschrieben - KSVG wirtd verwaltet
von der KSK!

upps, überlesen… KSVG ist mir nicht so geläufig wie KSK :smile:

rentenversicherungspflichtig! D.h. 19,5% von Bruttogewinn an
die GRV!

Als selbständige Lehrkraft wäre er doch eh rentenversicherungsspflichtig, oder? http://www.mediafon.net/versicherungen_versicherunge…

Und zwar mit dem vollen Prozentsatz, den er alleine trägt! Die KSK könnte sich daher vielleicht doch lohnen!

Gruß
Ayla

wie bereits geschrieben! die 2te
Hallo,

rentenversicherungspflichtig! D.h. 19,5% von Bruttogewinn an
die GRV!

Als selbständige Lehrkraft wäre er doch eh
rentenversicherungsspflichtig, oder?
http://www.mediafon.net/versicherungen_versicherunge…

Und zwar mit dem vollen Prozentsatz, den er alleine trägt! Die
KSK könnte sich daher vielleicht doch lohnen!

Gruß
Ayla

und auch hier gilt: wie bereits geschrieben! Wenn nicht KSVG über KSK dann RV-Pflichtig als Lehrer! RV nicht GKV-pflichtig!

Viele Grüße
Thorulf Müller