Grundsätzliche Fragen zur BU-Versicherung

Hallo,

als absoluter Laie im Dikicht der Versicherungen, habe ich einige grundsätzliche Fragen zur Berufsunfähigkeitsversicherung:
Im Falle einer Berufsunfähigkeit würde im Normalfall eine entsprechende Versicherung greifen - wie verhält es sich dabei mit staatlichen Leistungen ? Gibt es dann auch noch eine Rente oder wird diese mit den Versicherungsleistungen verrechnet ?
Ist es sinnvoll, eine BU-Versicherung mit einer Kapitalbildung zu koppeln, damit die Beiträge nicht „verloren“ sind ?
Wie verhält es sich mit der Gesundheitsprüfung bei Abschluss einer BU-Vers., ist hierzu eine vollständige ärztliche Untersuchung fällig ?

Hallo,

als absoluter Laie im Dikicht der Versicherungen, habe ich
einige grundsätzliche Fragen zur
Berufsunfähigkeitsversicherung:
Im Falle einer Berufsunfähigkeit würde im Normalfall eine
entsprechende Versicherung greifen - wie verhält es sich dabei
mit staatlichen Leistungen ? Gibt es dann auch noch eine Rente
oder wird diese mit den Versicherungsleistungen verrechnet ?

gibt nur noch Erwerbsunfähigkeitsrente von der GRV, wenn die Person soweit BU ist, das auch EU gegeben ist (Definition BU und EU bitte bei wikipedia nachschlagen) nach zahlen beide Versicherungen aus

Ist es sinnvoll, eine BU-Versicherung mit einer Kapitalbildung
zu koppeln, damit die Beiträge nicht „verloren“ sind ?

die beiträge sind immer verloren, das sich auch bei einer kapitalen BU Vers. die Beiträge im wesentlichen splitten in Risikobeitrag (BU) und Anlagebeitrag fürs Kapital (gibt auch noch mehr Splittungen), das es besser ist eine reine BU abzuschließen und das Kapital woanders anzusparen. allerdings haben die reinen BU Vers. meist einen höheren Beitrag als der reine Risikobeitrag einer vergleichbaren Kapital-BU-Vers.

Wie verhält es sich mit der Gesundheitsprüfung bei Abschluss
einer BU-Vers., ist hierzu eine vollständige ärztliche
Untersuchung fällig ?

das kann sein, kommt auf die Gesellschaft drauf an ob Rückfragen zu den gemachten Gesundheitsangaben bestehen. Hier erfolgt eine sehr sehr genaue Prüfung!! da das Risiko der Vers. enorm ist.

bitte noch abschlusssumme BU mit dem Einkommensniveau abstimmen.

mit staatlichen Leistungen ? Gibt es dann auch noch eine Rente
oder wird diese mit den Versicherungsleistungen verrechnet ?

Wenn Du vor 1961 geboren wurdest, könntest Du Anspruch auf eine staatliche BU-Rente haben, für jüngere Personen gibt es nur noch EU-Rente (wenn überhaupt).

Ist es sinnvoll, eine BU-Versicherung mit einer Kapitalbildung
zu koppeln, damit die Beiträge nicht „verloren“ sind ?

Die Beiträge für Risikoversicherungen sind immer „verloren“, wenn der Versicherungsfall nicht eintritt. Sparen kannst Du auch woanders, als bei einer Versicherungsgesellschaft. Ob die Kopplung sinnvoll ist, hängt von den Versicherungsbedingungen ab, die dem BU-Tarif zugrunde liegen.

Wie verhält es sich mit der Gesundheitsprüfung bei Abschluss
einer BU-Vers., ist hierzu eine vollständige ärztliche
Untersuchung fällig ?

Das hängt u.a. von Deinem Alter, der gewünschten Leistung, der Gesellschaft und dem Tarif ab. Diese Frage läßt sich in dieser Allgemeinheit also nicht beantworten.

Guten Tag Peter,
wenn Sie ein paar Mark für das Buch zur BUV der Verbraucherberatung
herauslegen, ist das die mit Abstand sinnvollste Geldanlage, die
Sie in Deutschland tätigen können. Denn sie zeigt Ihnen, wie
die Dinge stehen, wie Sie es vermeiden, fünfstellige Beträge
zu verbrennen und wie Sie - vorausgesetzt, Sie haben etwas Biss -
zu einem Vertrag kommen, der auch trägt.

Gruß
Günther

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Tag,

Hallo,

als absoluter Laie im Dikicht der Versicherungen, habe ich
einige grundsätzliche Fragen zur
Berufsunfähigkeitsversicherung:
Im Falle einer Berufsunfähigkeit würde im Normalfall eine
entsprechende Versicherung greifen - wie verhält es sich dabei
mit staatlichen Leistungen ?

Es gibt keine(davon ausgehend du bist nach Anfang 1961 geboren) Evtl. meinst du Erwerbsminderungsrente(und nicht Erwerbsunfähigkeitsrente!), was wieder eine andere Baustelle ist.

Ist es sinnvoll, eine BU-Versicherung mit einer Kapitalbildung
zu koppeln, damit die Beiträge nicht „verloren“ sind ?

Hängt davon ab, ich habs bisher noch nie erlebt dass es sinnvoll ist, getreu dem Motto „Versicherung und Geldanlage trennen“.
Es könnte vielleicht im Rahmen einer Basisrente anders aussehen aber das ist eine andere Baustelle.

Wie verhält es sich mit der Gesundheitsprüfung bei Abschluss
einer BU-Vers., ist hierzu eine vollständige ärztliche
Untersuchung fällig ?

Abhängig von Rentenhöhe und Gesellschaft.
Lass dich persönlich beraten bei einem vernünftigen Makler, hier gehts um Existenzabsicherung mit der vollen Bandbreite der Invaliditätsabsicherung, deine ganz allgemeine Fragestellung lässt sich einfach nicht erschöpfend behandeln in einem Forum.

Grüße
H.

Die einzige brauchbare Antwort …
… ist die von Huse

Huse, ich muss Dich loben - besser hätte ich es nicht formuieren können. Die einzige brauchbare Antwort!

Thorulf Müller

Im Falle einer Berufsunfähigkeit würde im Normalfall eine
entsprechende Versicherung greifen - wie verhält es sich dabei
mit staatlichen Leistungen ?

Es gibt keine(davon ausgehend du bist nach Anfang 1961
geboren) Evtl. meinst du Erwerbsminderungsrente(und nicht
Erwerbsunfähigkeitsrente!), was wieder eine andere Baustelle
ist.

Auch wenn das Urteil schon gefällt wurde, mein Senf dazu:
Erwerbsminderungsrente bekommt man immer, wenn die Voraussetzungen dazu erfüllt wurden. Unabhängig vom Alter. Das Einzige, was mit dem Geburtsjahr zusammenhängt, ist der Berufsschutz für alle, die vor 1961 geboren wurden.

Ist es sinnvoll, eine BU-Versicherung mit einer Kapitalbildung
zu koppeln, damit die Beiträge nicht „verloren“ sind ?

Hängt davon ab, ich habs bisher noch nie erlebt dass es
sinnvoll ist, getreu dem Motto „Versicherung und Geldanlage
trennen“.
Es könnte vielleicht im Rahmen einer Basisrente anders
aussehen aber das ist eine andere Baustelle.

Macht auch in der Basisvorsorge wenig Sinn. Der Grund liegt einfach darin, dass erstens die Flexibilität deutlich darunter leidet und zweitens die BU-Rente voll versteuert wird. Zumindest, wenn es über die Freibeträge hinaus geht. Wobei erstens sicher mehr gewicht beigemessen werden sollte. Es gibt Situationen, die in den nächsten 20 oder 30 Jahren dafür sorgen können, sich die Beiträge nicht mehr leisten zu können. Dann ist in aller Regel auch Schluss mit einem BU-Schutz!

Wie verhält es sich mit der Gesundheitsprüfung bei Abschluss
einer BU-Vers., ist hierzu eine vollständige ärztliche
Untersuchung fällig ?

Abhängig von Rentenhöhe und Gesellschaft.
Lass dich persönlich beraten bei einem vernünftigen Makler,
hier gehts um Existenzabsicherung mit der vollen Bandbreite
der Invaliditätsabsicherung, deine ganz allgemeine
Fragestellung lässt sich einfach nicht erschöpfend behandeln
in einem Forum.

Grüße
H.

Sehen wohl alle so.

Schöne Woche …

Im Falle einer Berufsunfähigkeit würde im Normalfall eine
entsprechende Versicherung greifen - wie verhält es sich dabei
mit staatlichen Leistungen ? Gibt es dann auch noch eine Rente
oder wird diese mit den Versicherungsleistungen verrechnet ?

gibt nur noch Erwerbsunfähigkeitsrente von der GRV, wenn die
Person soweit BU ist, das auch EU gegeben ist (Definition BU
und EU bitte bei wikipedia nachschlagen) nach zahlen beide
Versicherungen aus

Es gibt im Normalfall keine EU-Rente!! Das Papier auf dem das steht müsste schon einen Gelbstich haben! Es gibt halbe und voll Erwerbsminderungsrenten. DAS bitte bei wikipedia - oder wenn man’s richtig haben will, bei der Deutschen Rentenversicherung nachschlagen.

FRank Wilke

Es könnte vielleicht im Rahmen einer Basisrente anders
aussehen aber das ist eine andere Baustelle.

Macht auch in der Basisvorsorge wenig Sinn.

und zweitens die BU-Rente voll versteuert wird.
Zumindest, wenn es über die Freibeträge hinaus geht.

Ich bin durchaus auch ein Verfechter der Trennung.
Nur, wenn man von einer evtl. Versteuerung der BU-Rente redet, dann sollte man auch von den SteuerVORTEILEN für den BU-Beitrag reden, die bei einer getrennten Handhabung natürlich nicht vorhanden wären!
Das gehört einfach zum Gesamtbild - nicht, wie du das immer machst, sich das PASSENDE herauszupicken, welches dann die dargestellte Theorie unterstützt!

Macht auch in der Basisvorsorge wenig Sinn. Der Grund liegt
einfach darin, dass erstens die Flexibilität deutlich darunter
leidet und zweitens die BU-Rente voll versteuert wird.

Nur zur Vervollständigung, die BU aus der Basisrente wird nicht (vor 2040) voll besteuert! Die Besteuerung ist analog zur Kohortenbesteuerung vom Jahr des ersten Rentenbezug abhängig.

Ich muss jetzt mal unwissend dazu etwas fragen.

Normal ist doch eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht notwendig, da die Erwerbsminderungsrente von der Berufsgenossenschaft gezahlt wird.

Eine BU-Versicherung ist also nur notwendig wenn man mehr Geld als die EM-Rente haben möchte oder privat verunfallt (und dadurch nicht mehr im Beruf einsetzbar ist).

Ist das richtig so?

Da liegt aber einiges im Argen :wink:

-Hat die Berufsgenossenschaft (BG) mit der Erwerbsminderungsrente (EWR) nichts zu tun. Die BG zahlt eine eigene Rente bei Unfällen auf dem Weg zur/von der Arbeit und auf der Arbeit, sowie für Berufserkrankungen (also durch den Beruf entstandene).

-Die EWR ist eine Rente der Deutschen Rentenversicherung.

-Informieren Sie sich mal über die Höhe und die Anspruchsvoraussetzungen für die EWR. Gerade in jungen Jahren ist die Rente sehr gering bzw. es besteht sogar in den ersten 5 Jahren kein Anspruch auf eine EWR (von kleinen Ausnahmen abgesehen).

-Wenn Sie Bürokaufmann gelernt haben, möchten Sie dann unbedingt als Pförtner arbeiten? Falls Nein, ohne BU Ihr Problem.

  • Es geht nicht nur im Unfälle, sondern auch um Krankheiten, die zu einer BU führen können.

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???
ja jetzt bin aber völlig verunsichert.

(-:

Grüße
H.

Diese Steuervorteile nützen aber gar nichts mehr, wenn sich der Kunde die Beiträge nicht leisten kann!
Außerdem habe ich unterstellt, dass Huse genau diese Steuervorteile in Erwägung zieht, wenn es von einer möglichen Sinnhaftigkeit in Verbindung mit einer Basisrente schreibt.
Wusste nicht, dass du mitliest, dann hätte ich diesen Punkt sicher auch noch einmal erwähnt.

Ich bin durchaus auch ein Verfechter der Trennung.
Nur, wenn man von einer evtl. Versteuerung der BU-Rente redet,
dann sollte man auch von den SteuerVORTEILEN für den
BU-Beitrag reden, die bei einer getrennten Handhabung
natürlich nicht vorhanden wären!
Das gehört einfach zum Gesamtbild - nicht, wie du das immer
machst, sich das PASSENDE herauszupicken, welches dann die
dargestellte Theorie unterstützt!

Das war Thorulf’s beginnendes Fieber :wink:
Frank Wilke

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… und ich fieber immer noch - eigentlich immer!

… und ich fieber immer noch - eigentlich immer!

DAS erklärt einiges!