Haftpflicht

Was passiert mit einem Firmenfahrzeug, das nur von einem Angestellten gefahren wird und dieser einen Schaden am stehenden Fahrzeug verursacht?
Greift in diesem Fall die Privathaftpflicht oder muss dieser Schaden über die KFZ Versicherung abgewickelt werden.
(Der Angestellte zahlt die 1 Prozent - Regelung wie vom Gesetzgeber vorgeschrieben.)
Vorab schon mal vielen Dank.

Hallo,

wenn das Auto in Bewegung oder in Gebrauch ist, immer die Kraftfahrtzeug-Haftpflichtversicherung…

Gruß Matthias

Ergänzung
Jedenfalls für die Schäden am anderen Auto. Für die Schäden am Firmenauto: Fahrzeugversicherung (Teil- oder Vollkasko).

Gruß

Haftpflicht
Danke für die schnelle Antwort !

Aber das Problem ist folgendes, es war keine andere Person und kein anderes Fahrzeug verwickelt, nur die eigene „dumme“ Person.
Auto stand geparkt in der Garage.
Ist es dann noch immer kein Haftpflichtversicherungsschaden ?

Gruss
Doro Dittrich

Verzwickt
Nun hab ich es verstanden :smile: Wird gleich auch n bisschen verzwickter: Solange die „Dummheit“ nicht beim Be- und Entladen des Autos passiert ist (obwohl auf die eigene KFZ-Haftpflicht und den Gebrauch des Autos kommt es ja nicht an…) sollte der Schaden über die private Haftpflichtversicherung gedeckt sein. Ist ja kein Eigenschaden, da das Auto der Firma gehört. Wenn jetzt noch ein Kind unter 7 Jahren ins Spiel kommt :smile: ist der Fall perfekt… Hmm, zumindestens meine Meinung dazu. Aber mal horchen, was die anderen so sagen.

Gruß Matthias

Hallo Matthias,

grundsätzlich würde ich dir zustimmen. Allerdings… Fragwürdig ist, ob nicht doch ein Gebrauch vorliegt… und der Fahrer wäre bekanntlich nicht über die PHV abgesichert…

Gruß
MArco

Hallo Doro,

ich verstehe Dich so, dass der Schaden von der Person verursacht wurde, der das Fahrzeug zur Verfügung gestellt wurde.
Hier ist jede Diskussion überflüssig.

Die KfZ Haftpflicht hat damit nichts zu tun.
Die Teilkasko ebnefalls nicht.
Die private Haftpflicht fällt aus , weil geliehene oder gemietete Sachen sind wie Eigentum.
Die Vollkasko - würde aber den Verursacher in Haftung nehmen und kommt meines Erachtens hier nur bedingt in Frage - wäre aber einen Versuch wert.

Viele Grüße
Thorulf Müller