Haftpflicht bei Schwarzarbeit ?

Hallo, Leute,
weiß jemand, w e r im Falle eines Unfalls eines Schwarzarbeiters haftpflichtig ist ( nicht für den materiellen Schaden, sondern für die Verletzung und evtl. Verletzungs-Folgen des Schwarzarbeiters ) - der Schwarzarbeiter selbst oder der Auftraggeber ?
Danke im voraus.
Magritte

hallo Magritte,
meines Wissens der Schwarzarbeiter selbst. Und zwar aus eigenem Geldbeutel. Ohne Versicherung.
Er hat sich die Verletzung bei einer strafbaren Handlung zugezogen.
Und der Auftraggeber bekommt noch eine saftige Strafe.
Grüße
Raimund

Hi Margritte,

so einfach ist das nicht: Denn hier sind beide Teile zu trennen:

Wenn die Frage kommt: Warum war derjenige an dem Ort und was hat er da getan, als es zum Unfall kam?

Da kann es sein, daß eine Prüfung ergibt, daß der Verunfallte keinen Versicherungsschutz hatte. Die Krankenkasse muß eintreten, sie kann keine Leistung verweigern. Aber Renten- Unfall-/Versicherung können Leistungen verweigern oder einschränken. AG sind nicht zur Lohnfortzahlung verpflichtet und können, so die Arbeit in Konkurrenz erfolgte kündigen.

die andere Seite ist: Hat z.B. auf einem Rohbau der Bauherr alle notwendigen Sichrungsmaßnahmen getroffen? Gerüste, Lagerung von Baustoffen, etc.

Sollte sich hieraus eine Haftung ergeben, so ist der Bauherr(Eigentümer des Ortes an dem der Unfall stattfand) haftbar. eine Bauhaftpflichversicherung kann hier Leistungen verweigern und eine Privathaftpflicht tritt nicht ein.

Kurz: Unfälle bei Schwarzarbeit (keine Nachbarschaftshilfe) können je nach Schwere des Unfalles einen ganzen Rattenschwanz von rechtlichen Konsequenzen haben.

gruss
winkel

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Hi,
was raimund brendle schreibt, wäre auch so meine Idee gewesen, aber da war ich mir halt unsicher. Und was winkel schreibt habe ich befürchtet.
Um es etwas konkreter zu machen : wenn ich einen Menschen, den ich sonst nicht privat kenne, in meinem Garten arbeiten lasse und der zum Beispiel beim Entfernen des wilden Weines in der Dachrinne oder beim Beschneiden eines Apfelbaumes von der Leiter fällt - da kann man sich ja schlimme Szenarien ausdenken (Querschnittslähmung usw.) - kann i c h dann haftbar gemacht werden, weil ich wußte, dass er Schwarzarbeiter ist ?

Danke für eure Antworten
Magritte

Hallo Magritte,

was raimund brendle schreibt, wäre auch so meine Idee gewesen,
aber da war ich mir halt unsicher. Und was winkel schreibt
habe ich befürchtet.
Um es etwas konkreter zu machen : wenn ich einen Menschen, den
ich sonst nicht privat kenne, in meinem Garten arbeiten lasse
und der zum Beispiel beim Entfernen des wilden Weines in der
Dachrinne oder beim Beschneiden eines Apfelbaumes von der
Leiter fällt - da kann man sich ja schlimme Szenarien
ausdenken (Querschnittslähmung usw.) - kann i c h dann
haftbar gemacht werden, weil ich wußte, dass er
Schwarzarbeiter ist ?

Ich denke, was winkel schreibt, ist richtig.

  1. Geht es um die Unfallschuld, z.B. wackliges Gerüst, etc.
  2. Der Geschädigte kann sicher das Nichteintreten der Rentenversicherung/… versuchen, Dir gegenüber in Rechnung zu bringen. Es dürfte dann mindestens eine Teilschuld für den Auftraggeber, dies bist Du vorliegen. Teilschuld deshalb, weil keiner von beiden einen regulären Arbeitsvertrag angestrebt hat. Z.B. Du hast nicht nach seinen Sozialversicherungsausweis, Krankasse gefragt und er hat nicht versucht, Dir dies mitzuteilen.
    Von diesen privatrechtlichen Zusammenhängen bleiben die Forderungen lt. gesetz unberührt. Damit sind die von Raimund angedeuteten Nachzahlungen zu den Sozialversicherungen, an das FAzzgl den Straftarifen gemeint.

Tschuess Marco.

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Hi Margritte,

das größere Problem ist, wenn Fragen ganz allgemein gestellt werden und hinterher erst die Fakten kommen.

also wenn der Mensch in dienem Garten arbeitet, dann sollte man wissen welches Ausmaß das ganze hat. Kommt ein rentner 1 mal die Woche für 3 Stunden zum Rasenmähen und Unkrautjäten, dann kann man das schon eher im Begriff Nachbarschaftshilfe unterbringen. Selbst wenn du ihm „nen Kasten Bier“(oder das Geld dafür gibst, damit er ihn sich selbst kauft) als Dank schenkst.
Hast du natürlich einen solchen riesengadften, daß er von morgens bis abends darin schuftet und das Biergeschenk die 300Euro-Marke überschreitet, dann kann man besser hingehen und ihn auf 300Euro-Basis als Haushilfe anstellen.

Auf beiden Wegen würden alle Versicherungen im Falle eines Falles eintreten.

gruss
winkel

1 Like

Hallo Magritte,

der Hinweis von Raimund ist zutreffend. Die Versicheurng tritt zwar im Schadensfall in Vorlage, holt sich aber das Geld wieder beim Verletzten. Nur wenn Dir schuldhaftes Verhalten vorgeworfen werden kann, musst auch Du haften.

In solchen Fällen nutzen derartige absurde Empfehlungen, die derzeit in den Brettern immer wieder gegen Recht und Gesetz abgegeben werden, weil man Hinweise geben will, wie man illegale Handlungen legalisieren kann, nichts. Im Gegenteil. Am Ende steht noch, wenn es dumm läuft, eine Strafanzeige wegen Betruges. Und dann kann es sogar geschehen, dass selbst aus Kulanz zugesagte Leistungen völlig gestrichen werden.

GRuss Günter

weiß jemand, w e r im Falle eines Unfalls eines
Schwarzarbeiters haftpflichtig ist ( nicht für den
materiellen Schaden, sondern für die Verletzung und evtl.
Verletzungs-Folgen des Schwarzarbeiters ) - der
Schwarzarbeiter selbst oder der Auftraggeber ?
Danke im voraus.
Magritte