Hallo,
bei einem eingereichten Schaden einer Privathaftpflicht habe ich direkt ein Gutachten erstellen lassen und dies kurz nach Meldung des Schadens an die Versicherung geschickt (Schadensobjekt ist ein Notebook mit gebrochenem Display).
Die Versicherung übernimmt die Kosten des Gutachtens nicht, da es „nicht gefordert“ war, bezieht sich jedoch auf Daten aus diesem Gutachten (Alter des Notebooks). Ist ein Gutachten nicht immer usus und wäre sowieso angefordert worden, gerade im Hinblick auf Schadensbild und Zeitwert?
Weiterhin zahlt sie die Reparatur nach Einreichen der Reparaturrechnung, was nicht zu beanstanden ist. Kann man, wenn man sich ein neues Notebook anschaffen wolle, dann auch den (ggfs. reduzierten) Zeitwertbetrag von der Versicherung zahlen lassen?
Vielen Dank im voraus
-Chris-