Haftpflicht: eingereichtes Gutachten verweigert?

Hallo,

bei einem eingereichten Schaden einer Privathaftpflicht habe ich direkt ein Gutachten erstellen lassen und dies kurz nach Meldung des Schadens an die Versicherung geschickt (Schadensobjekt ist ein Notebook mit gebrochenem Display).
Die Versicherung übernimmt die Kosten des Gutachtens nicht, da es „nicht gefordert“ war, bezieht sich jedoch auf Daten aus diesem Gutachten (Alter des Notebooks). Ist ein Gutachten nicht immer usus und wäre sowieso angefordert worden, gerade im Hinblick auf Schadensbild und Zeitwert?
Weiterhin zahlt sie die Reparatur nach Einreichen der Reparaturrechnung, was nicht zu beanstanden ist. Kann man, wenn man sich ein neues Notebook anschaffen wolle, dann auch den (ggfs. reduzierten) Zeitwertbetrag von der Versicherung zahlen lassen?

Vielen Dank im voraus
-Chris-

es „nicht gefordert“ war, bezieht sich jedoch auf Daten aus
diesem Gutachten (Alter des Notebooks).

Weil es die Obliegenheit des Geschädigten ist, diese Informationen zu liefern. Wie er sie liefert, ist seine Sache.

Ist ein Gutachten nicht immer usus

Nein.

und wäre sowieso angefordert worden, gerade
im Hinblick auf Schadensbild und Zeitwert?

Nein.

wenn man sich ein neues Notebook anschaffen wolle, dann auch
den (ggfs. reduzierten) Zeitwertbetrag von der Versicherung zahlen lassen?

Das kann man mit der Versicherung aushandeln.

Die Antwort ist nicht eindeutig: Jein!

Zwar hat der Geschädigte immer (analog z.B. zu KFZ Haft) immer das Recht einen Schadengutachter zu beauftragen.
Aber diese werden nach gültiger Rechtsprechung erst ab einer gewissen Relation zur Schadenhöhe vom Schädiger übernommen. Ansonsten ist es nicht verhältnismäßig. Und das ist ehrlich gesagt auch verständlich. Sonst könnten sich Gutachter gesund stoßen (was sie jetzt schon leider viel zu oft, wie Rechtsanwälte, machen).

Gruß

Vielen Dank für die Antworten,

vorauseilender Gehorsam scheint mir hier also „das Genick zu brechen“, aber vielleicht kann man ja mit den Zuständigen reden.
Auf jeden Fall bin ich mal wieder ein Stück schlauer.

Nochmals Danke
-Chris-

Hallo dantes,
deine Aussage zur Relation der Höhe Schadens zu den Gutachterkosten kann ich aus eigener Erfahrung nicht bestätigen.
Ich hatte einen Wildunfall, Stossstangenhaut kaputt.
Habe der Versicherung den Vorschlag gemacht, dass ich die Stossstangenhaut selbst kaufe (als Verkäufer im KFZ-Teilehandel fast zum EK)und aufgrund meiner handwerklichen Fähigkeiten auch selbst austausche, wäre für die Versicherung auf ca 100 Euro gekommen.
Die Versicherung lehnte ab und schickte einen Gutachter, der schrieb und schrieb, letztendlich kamen 1200 Euro Schaden raus plus Gutachterkosten 400 Euronen, ja so spart man Geld und hält die Prämien niedrig. Natürlich habe ich das Geld angenommen, we war auch nicht möglich, auf die Zahlung zu verzichten oder das Geld zurückzuzahlen.
Soviel zu den Gutachterkosten.
Grüsse
Joachim

Hallo,

nur weil ein übereifriger Schadenbeamter über das Ziel hinaus schießt, ist die Aussage hinsichtlich der Relationen doch nicht falsch…?!

Ich kenne eine Frau, die hat Zwillinge bekommen - das heißt aber nicht, dass alle Frauen immer Zwillinge gebähren.

Grüße, M

Hallo MASCH.

nur weil ein übereifriger Schadenbeamter :

kannst du erklären was ein Schadenbeamter ist und was er macht und wer ihn zum Beamten ernannt hat.

Gruß Woko

kannst du erklären was ein Schadenbeamter ist und was er macht
und wer ihn zum Beamten ernannt hat.

Hallo,

na klar kann ich das: es handelt sich um einen Mitarbeiter (gilt alles auch für die weibliche Form), der Schäden verwaltet,statt sie aktiv zu regulieren.

Grüße, M