Haftpflichtvers. erstattet Gutachten nur anteilig

Guten Abend,
Ich hatte einen Verkehrsunfall mit einem 12-jährigen, Fahrrad fahrenden Kind. Die Schuldzuweisung fiel laut Polizei eindeutig auf das Kind zu.
Jetzt hat die Haftpflichtversicherung der Eltern den Schaden anteilig reguliert:

… "Nach geltender Rechtsprechung kann Kindern, die das 10. Lebensjahr vollendet haben eine Verantwortung für Unfälle angelastet werden, jedoch ist eine Entlastung des Fahrzeugführers nur durch höhere Gewalt möglich.

Vorliegender Verkehrsunfall ereignete sich in einem Wohngebiet, in dem mit spielenden Kindern gerechnet werden muss.

Wir sehen keine Entlastungsmöglichkeit des Fahrzeugführers und werden die an uns gestellten Ansprüche mit einer Quote von 2/3 regulieren."

Soweit alles klar und verständlich!
Allerdings verstehe ich nicht, dass neben den Reparaturkosten auch die Sachverständigengebühren (für das Gutachten) nur zu 2/3 übernommen werden.
Das Gutachten wär ja auch angefallen, wenn der Unfall nicht in einem Wohngebiet vorgefallen wär…
Kann man sich da noch mit der Versicherung anlegen, oder ist die Abrechnung so korrekt?

Hallo,

bis am Montag den 06.02.2012 hätte ich Ihnen geraten, zu versuchen, die restlichen SV Kosten noch einzuklagen. Bis dahin gab es zu diesem Punkt eine große Anzahl sich widersprechender Urteile. Am Dienstag den 07.02.2012 hat nun der BGH Karlsruhe zu diesem Punkt ein Grundsatzurteil gefällt. In diesem Urteil wird eindeutig festgelegt, dass die SV-Kosten im Quotenfall ebenfalls zu splitten sind. Damit ist es m.E. sinnlos geworden dagegen zu klagen. Ich halte die Entscheidung übrigens für richtig und nachvollziehbar. Es gibt auch Gründe dagegen die Gründe für diese Regelung überwiegen aber m.E. erheblich.

mit freundlichen Grüßen

Walter Dettinger

Ja, die Argumentation der Versicherung hört sich korrekt an.
Schäden mit Kindern unter 14 Jahren sind immer kritisch…

Ich halte die Abrechnung für akzeptabel
MfG
Dr. Schamberger

Meiner Meinung nach ist die Regulierung so völlig korrekt… Ich hätte es genau so reguliert.

Rechtlich sehe ich für Dich hier keine Möglichkeiten…

Hallo,

wenn bei einem Schaden dem Geschädigten eine Mithaftung angelastet wird - wie hier der Fall, dann kommt diese bei jeder einzelnen Schadenpositon zur Anwendung. Also auch bei den Gutachterkosten, eventuellan Anwaltskosten, etc.

Insofern ist die Abrechnung des Versicherers grundsätzlcih korrekt.

Viele Grüße
Nancy

Anlegen kann sich mit der Versicherung immer, nur ist die Frage, ob das Sinn macht. Wenn der Schaden mit 2/3 gequotelt wurde, so sind auch die Gutachterkosten 2/3 zu quoteln. Die Abrechnung ist demnach völlig korrekt durchgeführt worden.

MfG
CKH

Meines Wissens gilt die Quotelung für die Gesamtkosten