Guten Abend,
Ich hatte einen Verkehrsunfall mit einem 12-jährigen, Fahrrad fahrenden Kind. Die Schuldzuweisung fiel laut Polizei eindeutig auf das Kind zu.
Jetzt hat die Haftpflichtversicherung der Eltern den Schaden anteilig reguliert:
… "Nach geltender Rechtsprechung kann Kindern, die das 10. Lebensjahr vollendet haben eine Verantwortung für Unfälle angelastet werden, jedoch ist eine Entlastung des Fahrzeugführers nur durch höhere Gewalt möglich.
Vorliegender Verkehrsunfall ereignete sich in einem Wohngebiet, in dem mit spielenden Kindern gerechnet werden muss.
Wir sehen keine Entlastungsmöglichkeit des Fahrzeugführers und werden die an uns gestellten Ansprüche mit einer Quote von 2/3 regulieren."
Soweit alles klar und verständlich!
Allerdings verstehe ich nicht, dass neben den Reparaturkosten auch die Sachverständigengebühren (für das Gutachten) nur zu 2/3 übernommen werden.
Das Gutachten wär ja auch angefallen, wenn der Unfall nicht in einem Wohngebiet vorgefallen wär…
Kann man sich da noch mit der Versicherung anlegen, oder ist die Abrechnung so korrekt?