Haftpflichtversicherung - berufliches Umfeld

Kann mir bitte jemand erläutern was mit „berufliches Umfeld“ gemeint ist in Bezug auf eine Haftpflichtversicherung? Also „Schäden im beruflichen Umfeld“ sind ausgeschlossen… um meinen Fall kurz anzureißen: ich habe an einem arbeitsfreien Tag (rein privat) auf dem Balkon in der Sonne gesessen, dieser gehört zur Firma in der ich arbeite. Ich habe ein Glas auf ein Laptop verschüttet (meine Cheffin der das Laptop gehört war auch anwesend) und nach Prüfung ist das Laptop leider kaputt und die Kosten belaufen sich auf 500 EUR. Meine Haftpflichtversicherung sagte mir das sie für den Schaden nicht aufkommen, da es im beruflichen Umfeld geschah.

beweispflichtig sind Sie-wenn Sie als Privatperson dort waren, dann hat der Versicherer den Schaden zu regulieren
mfG
WS

Was wäre denn ein Beweis der gelten würde? Eine Kopie des bewilligten Urlaubsantrags der Firma oder eine Aussage meiner Cheffin das ich privat anwesend war?

Hallo,

grundsätzlich ist mit beruflichem Umfeld gemeint, wenn sie einen Schaden verursachen, während der Arbeitszeit oder während einer Tätigkeit, die beruflich initiiert ist, dann besteht hierfür keine Deckung.

Wenn Sie auf dem Balkon des Büros mit Ihrer Chefin zusammensitzen und dabei mit dem dienstlichen Laptop beschäftigt sind, spricht der Anschein schon dafür, dass dies dem beruflichen Umfeld zuzordnen ist. Zu den einzelnen Beweggründen, die zur Ablehnung führten kann ich jedoch nichts sagen.

Ich empfehle hier nochmal das Gespräch mit dem Schadensachbearbeiter zu suchen, evtl. handelt es sich um Missverständnisse, die geklärt werden können.

Viele Grüße
Nancy

Sorry, da muss ich passen!
pe sturm

Hier ist ne Ferndiagnose schwierig - es kommt auf viele Details und die Vers.-Bedingungen (das Kleingedruckte) an.
Ich empf., den Vermittler / Betreuer des konkreten Vertrags zu fragen, dafür ist der da und bekommt sein Geld.

Hallo auch!

Wenn Sie mit der Chefin zusammen mit einem Arbeitsgerät der Firma auf dem Balkon saßen, liegt es nahe, dass Sie am Arbeiten waren - somit liegt der Fall „im beruflichen Umfeld“. Anders sieht es aus, wenn eine Bekannte Sie besucht und den eigenen Laptop mitgebracht hat, den Sie dann mit Wasser beschädigt haben. Dann ist es privat.

Gruß
CKH